Hallo!
Aufgrund der widersprüchlichen Meinungen stelle ich nun meine Frage zum o. g. Thema zur Diskussion. Zur Zeit bin ich immatrikulierter Student, 26 Jahre jung, mit studentischer Krankenversicherung. Ab dem 01.08.2007 werde ich bis zum 31.08.2008 ein Praxissemster ableisten, welches auch Teil der Studienordnung ist, bzw. die Pflicht zur Ableistung gilt. In diesem Zeitraum beziehe ich ein Entgeld in Höhe von 612 Euro. Zusätzliches Einkommen während dieses Zeitraumes ist nicht zu erwarten. Bafög wird während dieses Zeitraumes neu beantragt, allerdings mit keiner großen Erwartungshaltung. Nun stellt sich mir die Frage, wie ich demnächst versichert bin:
- wie bisher über die studentische Krankenversicherung
- der Praxissemsterbetrieb zahlt den Arbeitgeberanteil
- der Praxissemsterbetrieb zahlt beide Anteile
- ???
Verwirrung auf der ganzen Linie. Anzumerken ist, dass ich weiterhin eingeschrieben bleibe als Student und ab dem 01.02.2008 geplant ist die Diplomarbeit zu schreiben in Kooperation mit dem Unternehmen und somit auch mit der genannten Vergütung zu rechnen ist für die darauffolgenden 3 Monate.
Vielen Dank für Eure Anmerkungen bereits im voraus…