Student in der Familienversicherung als Ehegatte

Hallo zusammen,

man stelle sich vor:
Ein ordentlicher Student bekommt nach einem Wegeunfall ca. 150 euro Rente monatlich und hat im Jahr 2011 in den Monaten Feb./März insg. ca. 2500 Euro verdient. Er ist 27 und ist momentan bei einer gesetzlichen Versicherung plichtverschiert.
Nun heiratet er im August. Wird er dann familienversichert bei seiner Frau, welche voll Arbeit? Oder sind die Rente oder das einmalige Einkomme ein KnockOutKriterium?

Vielen Dank

Gruß
Tina

Hallo Tina,

grundsätzlich gilt für die Familienversicherung eine monatliche Einkommensgrenze von 365,00 €.

Das Einkommen der Monate Februar und März gilt auch nur für diese Monate. Es erfolgt keine Aufteilung der 2500,00 € auf 12 Monate!

Somit ist lediglich ein Einkommen von 150,00 € monatlich vorhanden, was der Familienversicherung nicht entgegensteht.

Lösung: Ab dem Tag der Eheschließung ist eine kostenfreie Mitversicherung über die Ehefrau möglich (bitte bei der Kasse der Ehefrau beantragen).

Grüße
Florian

Hi Florian,

danke für deine Antwort!
Nur nochmal nachgefragt: Würde die Unfallrente des Studenten berücksichtigt werden?

Gruß Tina

Hallo,

ja, die Unfallrente zählt zum so genannten Gesamteinkommen und wird insofern als Einkommen berücksichtigt.

Grüße

Florian

Hi nochmal,

hier steht aber, dass Renten aus der gesetzlichen Unfalversicherung NICHT ins Gesamteinkommen gerechnet werden. Ist das falsch?

Gruß Tina

Weshalb ist er denn pflichtversichert ? als Student ? oder wegen der Rente ? RV- oder BG-Rente ?

Eine RV-Rente würde zur selbstständigen Pflichtversicherung führen, die BG-Rente nicht. Der Verdienst der 2 Monate stört nicht bei der Familienversicherung.

Hi nochmal,

hier steht aber, dass Renten aus der gesetzlichen
Unfalversicherung NICHT ins Gesamteinkommen gerechnet werden.
Ist das falsch?

Also wenn die 150€ die einzigen Einnahmen sind, ist es ja ohnehin egal. Ansonsten müßte auch mal ein Blick in die Stzung der Krankenkasse geworfen werden. Die einen beziehen sich wohl auf das in dem angeführten Rundschreiben genannte Gesamteinkommen, während sich andere auf das dort nicht besprochene Einkommen zum Lebensunterhalt beziehen.
Hinzu kommt, dass wir eine permanente „Reform“ der gesetzlichen KV erleben und ein Rundschreiben von 2005 inzwischen überholt sein könnte. Es wäre also möglich, dass inzwischen nur noch das hier gilt: http://www.gkv-spitzenverband.de/upload/EinhGrunds%C…
Könnte aber natürlich auch schon wieder überholt sein.
Daneben könnte man bei seiner bzw. der Krankenkasse der Ehefrau nachfragen, wenn es nicht gerade die CityBKK oder eine andere KV kurz vor dem Abgrund ist. Manchmal bekommt man da richtige Antworten, wenn man genau danach fragt.

Grüße

1 Like

Danke für die Antworten!
Ne, leider ist es mit den 150Euro nicht egal, weil die angegeben Einnahmen nur Schätzwerte waren, weil ich sie nicht richtig im Kopf hatte.
Mit der Unfallrente und dem Verdienst käme der fiktive Student auf 408 Euro pro Monat…
Aber ich werde mal bei der BKK Vor Ort nachhören, die werden mir schon sagen, ob der fiktive Student mit in die fiktive Familienversicherung darf! :o)

Ein schönes Wochenende noch!

Gruß Tina

Hallo,

ich hoffe mal ich habe die Begriffe nicht durcheinader geworfen…
Der fiktive Student ist selbst krankenversichert, da er zu einem schon über 25 ist und zum anderen weil er bereits vor dem Studium eine Ausbildung absolviert hat und schon damals aus der Versicherung der Eltern gefallen ist.
Hat also nichts mit der BG-Rente zu tun!

Gruß Tina

News - Nachtrag
Hallo zusammen,

die fitive Ehefrau in spe hat heute bei der fiktiven BKK angerufen, Ergebniss:
Die Unfallrente wird nicht als Einkommen gewertet!

Vielen Dank euch allen,

Gruß Tuna