Hallo,
angenommen Unternehmen A beschäftigt einen ordentlichen Studierenden über das Werkstudentenprivileg während des Semesters für 20h/Woche und bietet an, in den Semesterferien den Studi Vollzeit (40h/Woche) zu beschäftigen. Jetzt wird dieser vor Beginn der Semesterferien (unerwartet) krank und arbeitsunfähig. Das Unternehmen A ist dann ja verpflichtet, entsprechend für 6 Wochen das Entgelt fortzuzahlen. Muss das Unternehmen nun die 40h Entgelt bezahlen oder aber die 20h, die vorher waren? Wenn ersteres der Fall ist, wäre es fürs Unternehmen A dann nicht sinnvoller, beide Beschäftigungen in seperaten Arbeitsverträgen zu regeln? D.h. einer fürs Semester und einer für die Semesterferien (vorlesungsfreie Zeit)? Wie kann das Unternehmen Missbrauch vorbeugen, wenn bspw. der Student eine OP in die Vollzeitbeschäftigungszeit reinlegt, dann arbeitsunfähig wird und somit schön das Entgelt der 40h/Woche-Beschäftigung abgreift (als Beispiel könnte man Nasenbeschwerden nehmen, die schon länger da sind, nicht behandelt wurden und dann zum HNO gegangen wird, der ne Nasen-OP anordnet)?
Grüße