Student ins Ausland: E128 o. E111 ?

hallo,

ich bin in der studentischen GKV (zahle also monatlich um die 55 EUR ein). nun gehe ich für 6 monate nach ungarn (nun EU).

von meiner krankenkasse habe ich einen „E128“ versicherungsschein ausgestellt bekommen. soweit so gut.

was mich nun durcheinanderbringt: ein kommilitione von mir geht nach kopenhagen (dto. 6 monate, auch EU) und er hat von seiner kasse einen „E111“ schein bekommen.

was ist nun richtig? wie soll ich mich verhalten? wer kann mir nähere auskunft geben?

danke & gruss

der showbee

Hallo,
mal ganz davon abgesehen dass es den „E111“ nicht mehr gibt,
so wäre er doch falsch, da dieser Schein nur für vorübergehenden
Aufenthalt (Urlaub) gedacht war. Die anderen Scheine (E128)
sind da schon etwas besonderes und in deinem Falle auch richtig.

Gruss

Günter Czauderna

mal ganz davon abgesehen dass es den „E111“ nicht mehr gibt,
so wäre er doch falsch, da dieser Schein nur für
vorübergehenden
Aufenthalt (Urlaub) gedacht war. Die anderen Scheine (E128)
sind da schon etwas besonderes und in deinem Falle auch
richtig.

danke günter,

für diese aufmunternde antwort. sollte ich meinen kommilitonen warnen? ich meine, ich habe den schein genau gesehen, da stand „e111“ drauf… komische krankenkasse hat der (TKK :wink:… was hat es für konsequenzen?

ich bin erstmal erleichtert.

achso: es soll doch nun eine internationale krankenkassen-karte geben (seit juni glaub ich), muss ich mich um die auch schon kümmern, oder reicht mein papier?

wie funzt das eigentlich genau, lege ich nur den schein beim behandelnden arzt vor?

danke nochmals

der showbee

Hallo Showbee,

abgesehen von den „E“ Formularen (ob nun die Richtigen oder die Falschen) solltet Ihr beide für die 6 Monate eine Auslandsreise Krankenversicherung abschließen. Es gelten nämlich die dortigen Ansprüche - die ortsüblichen!

Achtet dabei auf Versicherbarkeit von Dienstreisen - Urlaubsreisen reichen nicht!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler