Student: Krankenversicherung durch Sozialamt?

Hallo zusammen!

Ich kann zurzeit meine Krankenversicherung (ohne einen Dispositionskredit aufzunehmen) nicht bezahlen. Meine Krankenkasse meint, die angelaufenen Kosten (300 EUR) könnte das Sozialamt übernehmen.

Zurzeit studiere ich im letzten Semester und eine Stelle steht im Herbst, nach den letzten bestandenen Prüfungen in Aussicht. Ich bin 30 Jahre alt udn verfüge über einen Midijob der mir etwa 500 bis 720 EUR monatlich einbringt.

Zurzeit befinde ich mich in einem Rechtsstreit, der mich Geld kostet, das Semester verschlingt 700 EUR, zuletzt die Riesterrente (einmalig 136 EUR) und dann noch monatlich die 150 EUR der Krankenkasse sowie 200 EUR Wohnungsmiete.
Meine Reserven sind für die letzte Anwaltsrechnung aufgebraucht.
Bafög-Rückzahlungen konnte ich bis dato nicht leisten, stehen aber auch an.

Ist einem solchen Fall die Übernahme der krankenversicherung durch das Sozialamt möglich? Bzw. ist das sozialamt in meinem Fall (Student) überhaupt mein Ansprechpartner?

Vielen Dank für die Mühe!

Hallo Student,
grundsätzlich besteht die Möglichkeit lt. SGB II zur Stützung.
Also ganz wichtig, gehe zum Amt und lege Deine Situation dar und fülle die Formulare / Anträge aus.
Erlaube mir folgende Bemerkung, derjenige der Dir einen Riestervertrag aufgeschwatzt hat, dem solltest Du zukünftig kein Vertrauen mehr schenken. Du kannst jederzeit Deine Einzahlungen in den Riestervertrag aussetzen.
Nähere Informationen zum staatlich geförderten Betrug Riester erfährst Du von mir auf Anfrage.
Seidel-Finanzcheck24.de

Viel Erfolg im letzten Semester wünscht
Dir Jochen Seidel

Hallo.

kann ich leider nicht beantworten!

aber einfach mal bei der GKV nachfragen!!!

hier im Netz wirds keiner können…

Gruß

Hallo.

kann ich leider nicht beantworten!

aber einfach mal bei der GKV und dem Sozi nachfragen!!!

hier im Netz wirds keiner können…

Gruß

keine ahnung ob du von jmd. anderem geld bekommst. du hast dich ja für studium und job entschieden und mit 30jahre endet ja auch die studentenversicherung, somit denke ich nicht dass du vom soz-amt was bekommen kannst.

Hallo CINQ,

wer als Student regelmäßig mehr als 20 h wöchentlich arbeitet, insbesondere während der Vorlesungszeit, der gilt als Arbeitnehmer und ist auch als solcher krankenversichert. Der KV-Beitrag würde dann vom Arbeitgeber abgeführt, die stud. KV entfällt. Vielleicht hilft dir das.

Viele Grüße
oscar.

Das Sozialamt übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Beiträge zur
Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung. Sie zählen im Rahmen der
Sozialhilfe zur Hilfe zum Lebensunterhalt. Sozialhilfeempfänger, die mit ihren
Beiträgen im Rückstand sind, sollten bei ihrem zuständigen Sozialamt
nachfragen, ob diese Hilfe für sie in Frage kommt.
2. Voraussetzung
Es gelten dieselben Voraussetzungen wie bei der Hilfe zum Lebensunterhalt.
3. Pflichtleistung
Für folgende Personengruppen muss das Sozialamt die Beiträge zur
Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen:
Rentenantragsteller
Hilfeempfänger für kurze Dauer
Personen, denen Hilfe zum Lebensunterhalt voraussichtlich nur für eine
kurze Dauer (bis zu 6 Monaten) zu gewähren ist. Das Sozialamt hat die zur
Aufrechterhaltung einer freiwilligen Krankenversicherung angemessenen
Beiträge zu übernehmen.
4. Kann- Leistung
In allen sonstigen Fällen kann das Sozialamt die Beiträge zur Kranken- und
Pflegeversicherung übernehmen. Die Übernahme der Beiträge für eine
freiwillige Krankenversicherung wird unter Berücksichtigung der
Angemessenheit der Beitragshöhe geprüft. Da es sich hierbei um eine
Ermessensleistung handelt, sollte vorher beim zuständigen Sozialamt
angefragt werden.
5. Praxistipps
Sozialhilfeempfänger, die mit ihren Krankenkassenbeiträgen im Rückstand
sind, sollten sich mit der Mahnung an das Sozialamt wenden. Das Amt
übernimmt die Rückstände, wenn die Höhe angemessen ist.

Hallo,
auch ich sehe hier keine andere M;öglichkeit, als das Sozialamt anzusprechen und dort alle Dinge offen zu legen. Auch für Studenten ist das Sozialamt zuständig, wenn gewisse „soziale Not“ herrscht.

VG
ayro

Hallo aus Bayern,

die einzige mmir bekannte Anlaufstelle wäre das sogenannte Sozialamt. wobei die Beiträge füre die Krankenversicherung wenn überhaupt wahrscheinlich als Darlehen gegeben werden. Warum haben Sie nicht rechtzeitig beim Anwalt PKH (Prozesskostenhilfe)beantragt. Der klassische Weg ist beim Rechtspfleger des zuständigen Gerichts einen Beratungsschein abzuholen, das mit der PKH regelt in der (Regel??) oder auch außerhalb davon, der Advokat.

Freundliche Grüsse
ich weiss es nicht anders, vielleicht hat einer der Kollegen eine andere Idee!.

Hallo,

dies ist von Einzelfall zu Einzelfall verschieden und läßt sich leider nicht pauschal beantworten.
Setzen sie sich bitte schnellstmöglich mit der ARGE ihrer Gemeinde in Verbindung um ein mögliches Leistungsruhen seitens der Krankenkasse zu verhindern.

Leistungsruhen bedeutet: Bei Nichtzahlung von mehr als einem Krankenkassenbeitrag, werden nur noch Notfallleistungen übernommen.

Viele Grüße

ich verstehe nich so ganz was du meinst.

Mit einem Midi-Job bist du doch pflichtversichert. Der Krankenkassenbeitrag wird dann doch direkt vom Bruttolohn einbehalten. Bevor dir das Sozialamt den Beitrag zahlt, wir erst einmal verlangt, dass du die Riesterrente zeitweise aussetzt.
Die ist schließlich nicht lebensnotwendig. Un wenn du dir leisten kannst Prozesse zu führen, zahlt dir der Staat sicherlich auch erst einmmal nichts.

Sorry da streich ich die Segel,
ich würde über den Job versuchen Versicherungspflichtig zu werden , den Arbeitsvertrag mal der Kasse vorlegen.
Gruß

Hallo,

da ich noch nie beim Sozialamt war und auch niemals dorthin möchte, kann ich Deine Frage auch nicht beantworten.

Würde mir die KV-Beiträge stunden lassen.

Grüße

Hallo, was ist mit Midijob gemeint ? Normalerweise wäre man mit einem solchen Einkommen pflichtversichert und der Arbeitgeber übernähme die Krankenversicherung fast vollständig.

Am Beitrag sehe ich, dass die Pflichtversicherung als Student abgelaufen ist und du freiwillige Mindestbeiträge zahlst. Als Student kann amn allerdings um die SV-Pflicht oft herumkommen, das ist aber - wie man hier sieht - nicht immer sinnvoll.

Die Krankenkasse hat keine andere Möglichkeit, BAFöG gibts keins mehr ?

Ob das Sozialamt (heute macht das meist die ARGE in einem) bei einem Studenten dann einspringt, weiss ich nicht. AStA oder Studentenwerk mal fragen. Generell gibt es die Möglichkeit, dass die ARGE nur KV-Beiträge übernimmt. Wäre eine Frage für die Rubrik Behörden und Ämter gewesen.

Hast Du versucht, für den Rechtsstreit Prozesskostenhilfe zu bekommen ? Das wäre für mich näherliegend.

Sorry, war keine richtige Antwort.

Hallo CINQ,

schnellstens beim Sozialmat vorsprechen. Am besten aber beim JobCenter bzw. ARGE das Arbeitslosengeld II / Hartz IV beantragen. Eventuell übernehmen die die Krankenkassenbeiträge.
In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht. Heisst : Beiträge zur Krankenkasse müssen auf alle Fälle bezahlt werden, hat ja auch das Gute, dass du im Krankheitsfall abgesichert und versorgt bist.
Wenn Du aus eigener Kraft finanziell nicht in der Lage bist, stehen die Sozialämter dafür ein. Also nichts wie hin und nachfragen, ansonsten wird es für dich immer teurer, denn die Krankenkassenbeiträge sind immer auch für die zurückliegende Zeiten zu zahlen.
Das Amt reagiert meist erst für die Zeit, ab der du dich auch gemeldet hast.

viele Grüße
sigi-der-achwabe

Hallo CINQ

Tut mir leid, aber wie das bei Studenten läuft, kann ich ihnen leider nicht sagen. Aber wenn ihre Kasse meint, dass die KV das Sozialamt übernimmt, dann würde ich einen Antrag stellen und bei Ablehnung mich erstmal an das in ihrem Bereich zuständige Sozialgericht wenden.

Viele Grüße

Micha0160

-aufgrund Ihres Jobs muss doch Krankenversicherungspflicht bestehen, da Sie keinen Anspruch mehr auf die Studentenversicherung haben.
-wegen Ihrer Fragen zu Hartz IV müssen Sie sich an ein Jobcenter wenden.
mfg

Hallo,

da kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo,

ich weiß nicht, ob die das Sozialamt oder das Jobcenter (ALG II) in deinem Fall Hilfe bietet.

Deine Lage ist schwierig, das muss man zugeben, aber die Krankenkasse muss bezahlt werden - es gibt in Deutschland eine versicherungspflicht. Von dem her: du kannst ja nichts dafür, vielleicht hilft doch das Soziamt… ich bin mir unsicher.

Frag doch einfach mal dort nach.