Hallo liebe Experten,
ich habe eine rechtliche Frage, die eigentlich glasklar ist, mir aber die genaue „Kausal-Kette“ fehlt. Es geht um folgenden Sachverhalt:
Ein Student ist als studentische Aushilfe beschäftigt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 20 Stunden. Der Arbeitnehmer ist der Meinung, dass er nicht zu einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet ist, da ein Student kein Arbeitnehmer ist.
Das er damit falsch liegt, ist in meinen Augen offensichtlich. Die Frage ist jedoch, wie man dies rechtlich verargumentieren kann.
Offensichtlich greift bei Lohntfortzahlung im Krankheitsfall, Lohnfortzahlung bei Urlaub, §§ 2,3 EntgFG. Im Wortlaut ist aber von „Arbeitnehmern“ die Rede. Mein Problem liegt nun darin zu argumentieren, dass eine studentische Aushilfe, die 20 Stunden pro Woche arbeitet, die gleichen Rechte hat wie ein „normaler“ Arbeitnehmer.
Die Beschäftigung ist nicht auf 400 Euro begrenzt, sondern nur auf die 20 Stunden.
Ich hoffe, die Experten können mir einen Hinweis geben, um die Argumentationskette zu schliessen 
Vielen Dank