Hallo,
ich versuche das ganze Mal ein bisschen aufzuschlüssen:
Solange du dich noch in deinem ersten Studium befindest und unter 25 bist bekommst du Kindergeld. Seit dem 01.01.2012 gibt es keine Einnahmensgrenzen mehr. Du kannst also soviele Einnahmen haben wie du willst - es berührt das Kindergeld nicht.
Zur Halbwaisenrente kann ich dir leider überhaupt nichts sagen, da ich mich in diesem Feld gar nicht auskenne.
In Sachen Sozialversicherungspflicht sieht es (nach meinen eigenen Erfahrungen) so aus:
Nach deinen Angaben bleibst du im Monat unter der 400 Euro Grenze und bist abgabenfrei, solltest du deinen Job vor dem 01.01.2013 angetreten haben. Seit diesem Jahr wurde einiges geändert. Für alle Jobs, die AB dem 01.01.2013 aufgenommen werden gilt die 450 Euro Grenze, ABER du bist auch Rentenversicherungspflichtig - ausser du lässt dich schriftlich von deinem Anteil befreien.
Unter 8000 Euro bist du steuerfrei, das ist schon richtig. Danach musst du erstmal steuern bezahlen. Bis 11000 Euro bekommst du aber deine Steuern wieder zurück, nachdem du deine Steuererklärung abgegeben hast.
In Fragen Miete bewege ich mich dann wieder auf einem Gebiet, mit dem ich mich eher weniger befasst habe:
Solltest du die Wohnung an deine Oma vermieten wollen, musst du von ihr mindestens 66% des ortsüblichen Mietpreises verlangen, um die Kosten der Wohnung von der Steuer absetzten zu können. Bleibst du darunter, handelt es sich um die sogenannte „Gunstmiete“ und der Fiskus geht davon aus, das du keine Absichten hast, einen Gewinn zu erzielen.
Du solltest auf jeden Fall weiter die Nebenkosten als deine Einnahmen angeben. Tust du das nicht, kann es dir passieren, dass das Finanzamt dir erstmal Einnahmen nach dem ortsüblichen Mietpreis unterstellt und dafür Steuernachzahlungen von dir verlangt.
Leider kann ich dir nicht alles beantworten,da ich nicht weiss, wieviel du jetzt wirklich pro Jahr verdienst. Auch mit der Halbwaisenrente kenne ich mich überhaupt nicht aus, aber vielleicht konnte ich dir ja trotzdem ein bisschen helfen 