Hallo Community,
ich habe hier einen Fall, den ich mal zur Diskussion stellen möchte. Alles ist natürlich rein fiktiv, mich interessiert nur die Rechstlage:
Student X hat einen Studentenjob beim Landesamt für Besoldung mit Lohnsteuerkarte Klasse 1 und verdient bei seinem Job ca. 300€. Da dies aber zum Leben nicht reicht, hat sich Student X einen weiteren Job bei einem Büro besorgt. Dort wird Student X ca. 550€ verdienen.
Jetzt überlegt sich dieser Student die 2 Lohnsteuerkarte (Klasse 6) dann auf die 300€ zu legen, damit er am Ende des Monats mehr Netto vom Brutto hat.
Die Frage, die jetzt im Raum steht und mich als objektiver Beobacher brennend interessiert: Kann Student X sich am Ende des Jahres bei einem Lohnsteuerjahresausgleich sein an Steuern gezahltes Geld vom Amt zurückholen? Wenn ja geht das nur bis zu einem Einkommen, was 8000€ jährlich nicht übersteigt? Außerdem soll es Student X möglich sein, sogenannte Werbungskosten vom Amt zurückzuholen?
Ich brenne auf eure fiktiven Antworten.
MFG Timo