Student mit Festanstellung

Hallo

wie sieht es mit den Steuern aus, wenn ich als Student eine Festanstellung bei einer Firma bekomme?
Gelte ich als Arbeitnehmer oder als „Student mit Job“ ???

Hallo!
Wenn es KEIN DM 630,- Job ist sieht es wohl so aus:
Nach meinen Informationen wird der Verdienst ganz normal wie bei jedem Arbeitnehmer versteuert, also vorerst mal vom Bruttoeinkommen alles abgezogen:
Lohn- und Kirchensteuer, SoliZ, REnten-, Arbetislosen-, Kkranken- und Pflegeversicherung.
Wenn dann das Jahreseinkommen unter den
Mindestgrenzen liegen sollte, wird die
gesamte Lohnsteuer erstattet, ansonsten
machen Sie den üblichen Lohnsteuerjahresausgleich.
Fragen Sie bei Ihrer stud. Krankenversicherung nach, ob Sie hier weiterhin versichert sein müssen oder Beitrag bezahlen müssen, wenn Sie eine Festanstellung haben - einmal Krankenversicherungsbeitrag reicht aus!
Viele Grüße
Heinz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Autsch…
Hallo,

Wenn dann das Jahreseinkommen unter den
Mindestgrenzen liegen sollte, wird die
gesamte Lohnsteuer erstattet,

Und wo kommt die dann her? Die Lohnsteuertabellen berücksichtigen das meiste doch schon jeden Monat. Unter dem grundfreibetrag fällt auch keine LSt an.

ansonsten
machen Sie den üblichen
Lohnsteuerjahresausgleich.

Meinen Sie den, den es seit dem Veranlagungszeitraum 1992 schon nicht mehr gibt?
Stichwort: Antragsveranlagung

Viele Grüße
Heinz
Fachbüro für private Finanzanalyse

Das is mutig: Schwachsinn in allen Brettern von sich geben und dann noch Werbung machen!

Gruß
ein verärgerter w-w-w-ler

das war wohl ein böser Durchläufer…
Hi anonym (traust dich wohl nicht anders)

Und wo kommt die dann her? Die
Lohnsteuertabellen berücksichtigen das
meiste doch schon jeden Monat. Unter dem
grundfreibetrag fällt auch keine LSt an.

oh Doch. Häufigstes Beispiel: Als Student arbeitet man ein Semester, dann werden monatlich Steuern abgezogen, da man aber 6 Monate nicht arbeitet, kommt man ingesamt nicht über die Freibetragsgrenzen. Ist also ganz einfach…

Meinen Sie den, den es seit dem
Veranlagungszeitraum 1992 schon nicht
mehr gibt?

ich weiss ja nicht, was es seit 1992 nicht mehr gibt, aber den lohnsteuerjahresausgleich gibt es sehr wohl, den mache ich nämlich jedes Jahr, und ich bekomme jedes Jahr was wieder…

Das is mutig: Schwachsinn in allen
Brettern von sich geben und dann noch
Werbung machen!

der Schwachsinn war hier wohl auf Deiner Seite, also erst nachdenken, dann schreiben.

Micha
*derauchherrnschonkritisierthat*

Gruß
ein verärgerter w-w-w-ler

Hi Michael,

oh Doch. Häufigstes Beispiel: Als Student
arbeitet man ein Semester, dann werden
monatlich Steuern abgezogen, da man aber
6 Monate nicht arbeitet, kommt man
ingesamt nicht über die
Freibetragsgrenzen. Ist also ganz
einfach…

mhmm… Hier geht es aber um eine Festanstellung, wo man durchaus von 12 Monaten Arbeitsverhältnis ausgehen könnte.
Gemeinsam hätten wir nun diesen Punkt erschöpfend beantwortet, oder?

ich weiss ja nicht, was es seit 1992
nicht mehr gibt, aber den
lohnsteuerjahresausgleich gibt es sehr
wohl, den mache ich nämlich jedes Jahr,
und ich bekomme jedes Jahr was wieder…

Es gibt ihn tatsächlich nicht mehr seit 1992! Schau mal auf Dein jährliches Formular: Da steht ganz weit oben kein LSt-JA mehr zur Auswahl.
Auch im EStG ist er nicht mehr zu finden.
Es machen nun alle eine Einkommensteuererklärung diesbezüglich. Die einen verpflichtet das Gesetzt dazu; die anderen beantragen die Veranlagung = Antragsveranlagung.

Mich nerven solche Antworten auch, da die Angabe „Fachbüro“ einen erhöhten Wahrheitsgehalt impliziert.
Ich schreibe auch nicht unter meine AW „St…“
Besser finde ich diejenigen, welche dazuschreiben, daß sie zwar keine Experten sind, aber…
Leider gibt es hier keinen MOD und das Team reagiert auf den Hinweis dieser Werbung nicht.

MfG
Undine
*dievonHerrnauchgenervtist*

Micha
*derauchherrnschonkritisierthat*

Gruß
ein verärgerter w-w-w-ler

Freunde!!!
Liebe Antworter!

Ich freue mich über die vielen Antworten, aber leider hilft mir Euer Kompetenzstreit wenig weiter.
Würde ich mich mit der Materie auskennen, würde ich hier keine (dummen) Fragen stellen.
Ich möchte aber eine möglichst verständliche Antwort haben und Euch nicht nur ein Thema für Eure Fachsimpeleien stellen.

Also gelte ich nun mit einer 12-monatigen Anstellung noch als Student oder als ganz normaler Arbeitnehmer?
Und…
Was muß ich im jeweiligen Fall beachten?
(Der Tip mit der Krankenversicherung war doch schon ein Teilerfolg :wink: )

Vielen Dank

Andreas

Hi Undine,

Es gibt ihn tatsächlich nicht mehr seit
1992! Schau mal auf Dein jährliches
Formular: Da steht ganz weit oben kein
LSt-JA mehr zur Auswahl.
Auch im EStG ist er nicht mehr zu finden.
Es machen nun alle eine
Einkommensteuererklärung diesbezüglich.

okay, dann heisst es jetzt eben so, aber im Prinzip ändert es doch nichts, oder sehe ich das falsch (hab ja kein Steuerbüro :wink:)

Mich nerven solche Antworten
auch, da die Angabe „Fachbüro“ einen
erhöhten Wahrheitsgehalt impliziert.

da ist was dran, ich fand nur, das das Maß der gebrauchten Worte nicht unbedingt angemessen war, zumal ich (interessierter Laie) die Antwort durchaus nicht so als falsch angesehen habe.

Besser finde ich diejenigen, welche
dazuschreiben, daß sie zwar keine
Experten sind, aber…

siehe oben *grins*

Leider gibt es hier keinen MOD und das
Team reagiert auf den Hinweis dieser
Werbung nicht.

ich hab mich in einem „mit MOD“-Brett auch einmal darüber beschwert, da wurde mir geschrieben (vom MOD), das der Zusatz der eigenen Web-Adresse unter dem Namen legitim ist. Nun kann man wahrlich darüber sinnieren, ob man das gut finden soll, aber wenns denn so ist…

schönes Wochenende!

Micha

Du hast recht!
Hi Andreas,

Also gelte ich nun mit einer 12-monatigen
Anstellung noch als Student oder als ganz
normaler Arbeitnehmer?

Das Einkommensteuergesetz kennt 7 Einkunftsarten. Wenn jemand nun Arbeitnehmer ist, erzielt er Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG) egal ob er daneben studiert, ein Gewerbe hat (§ 15 EStG), Rente bezieht (§ 22 EStG) u.s.w.
Sozialversicherung hat nix mit „Steuern“ zu tun, aber eigentlich zählen dort in die BMG alle Einkünfte hinein. Dein AG wird Dich bei Deiner gewählten KK anmelden.
Ob Du dann noch Mitglied der student. KV sein kannst, kann ich nicht beurteilen.

MfG
Undine

Hi Micha,

okay, dann heisst es jetzt eben so, aber
im Prinzip ändert es doch nichts, oder
sehe ich das falsch

Es ist etwas anders, vor allem verfahrensrechtlich zu beurteilen, aber diese „Kleinigkeiten“ treffen den ehrlichen und pünktlichen Steuerzahler nicht.

ich hab mich in einem „mit MOD“-Brett
auch einmal darüber beschwert, da wurde
mir geschrieben (vom MOD), das der Zusatz
der eigenen Web-Adresse unter dem Namen
legitim ist.

Ich kann mich ganz deutlich entsinnen, daß ich mal unter eine AW meine berufliche eMail-Adresse geschrieben hatte, damit wir noch Details klären können, und anschließend hier zerpflückt wurde wegen unerwünschter Werbung.

Zeiten ändern sich halt!

MfG
Undine
http://www.steuerberater-haberecht.de

Guten Abend Andreas,

ich verstehe das Gerangel einiger meiner
Vorredner nicht: Wenn jemand als Fragesteller an der Berufs- oder Firmenbezeichnung erkennt, daß ihr/ihm ein
Fachmann geantwortet hat, kann dies m.E. nur positiv sein. Aber es gibt immer verschiedene Meinungen, sonst wär´s ja langweilig.
WICHTIG ist für Sie noch das Thema Krankenversicherung - denn man muß nur EINEN
Beitrag an EINE Krankenversicherung bezahlen: Bei einer Festanstellung mit einem
GEhalt bis zu DM 6.450 (BMG alte Bundesländer) sind Sie pflichtversichert und zahlen z.B. 13,5% Krankenversicherungsbeitrag von Ihrem Bruttogehalt, wovon wiederum Ihr Arbeitgeber
die Hälfte übernimmt. Unterrichten Sie Ihre
Krankenkasse auf jeden Fall von Ihrer Festanstellung, damit diese Ihre Studentische Krankenversicherung beitragsfrei ruhen läßt.

Ein schönes Wochenende wünscht
Heinz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Wenn dann das Jahreseinkommen unter den
Mindestgrenzen liegen sollte, wird die
gesamte Lohnsteuer erstattet,

Und wo kommt die dann her? Die
Lohnsteuertabellen berücksichtigen das
meiste doch schon jeden Monat. Unter dem
grundfreibetrag fällt auch keine LSt an.

ansonsten
machen Sie den üblichen
Lohnsteuerjahresausgleich.

Meinen Sie den, den es seit dem
Veranlagungszeitraum 1992 schon nicht
mehr gibt?
Stichwort: Antragsveranlagung

Viele Grüße
Heinz
Fachbüro für private Finanzanalyse

Das is mutig: Schwachsinn in allen
Brettern von sich geben und dann noch
Werbung machen!

Gruß
ein verärgerter w-w-w-ler

Hallo anonymus!

Ich stehe zu meinen Aussagen und weiß, daß
sie stimmen und wenn ich nicht ganz sicher bin, schreibe ich das auch dazu!

Ich schreibe auch meinen Namen unter meine
Nachrichten UND meine Berufsbezeichnunt, damit die Fragenden erkennen, daß sie die
Auskunft von einem Fachmann bekommen.

Natürlich weiß ich auch nicht alles, aber
selbst dann verstecke ich mich nicht hinter
einer blödsinnigen eMail-Adresse!

Ein schönes Wochenende wünscht
Heinz

Hallo Andreas,

ich habe zwar keine Festanstellung, mache aber ein freiwilliges Praktikum, daher sieht meine Situation wohl so aus wie Deine. Ich bekomme nur 1.300,- im Monat, daher fallen keine Steuern an, ich muß aber Arbeiotslosen-, Renten-, Kranken- uns Sozialvesicherung bezahlen.

Meine studentische Krankenversicherung ist „vorübergehend geschlossen“, d.h. ich habe nun eine zweite Versicherungskarte, mit der ich während des Praktikums zum Arzt gehe. Wenn ich das Praktikum beende und wiedr studiere läuft die studentische Krankenversicherung weiter.

Achtung: man muß sich selber darum kümmern, nicht doppelt zu zahlen!

Gruß,
Leif.