Studenten, die hauptberuflich selbständig sind, werden nicht versicherungspflichtig in der GKV-Studentenversicherung. Als Hauptberuflichkeit gilt dabei die Überschreitung der wöchentlichen 18-Stunden-Grenze, die Beschäftigung von Arbeitnehmern und die Bestreitung des Lebensunterhaltes aus der selbständigen Tätigkeit. Damit würde sich bei Beginn des Studiums nichts ändern, da der Mindest-Grundbetrag für Selbständige für die freiwillige GKV zu zahlen ist. Dann wäre auch die PKV eine Alternative.
Zur Sicherheit von der KK den Status prüfen lassen. Vielleicht kommt sie zu dem Schluss, dass es sich nur eine nebenberufliche Selbständigkeit handelt. Dann sind nur die geringen Beiträge der Studenten-KV zu zahlen.
super danke:smile:
mh noch ne frage dazu:
ist es bei der 18-stunden-grenze pro woche egal wie viel man dann insgesamt im monat verdient, solange man nicht über 18 std pro woche kommt? geht es nur um die stundenanzahl oder auch um den verdienst?
Hallo,
es geht um die Beurteilung der hauptberuflichen Selbständigkeit. Die 18 Stunden sind nur ein Kriterium, das aber bei Selbständigen oft nicht feststellbar ist. Ist das Einkommen aus der Selbständigkeit die einzige Einkommensquelle und wird hieraus der Lebensunterhalt bestritten, dann kann gleichwohl Hauptberuflichkeit angenommen werden. Die absolute Höhe spielt dann keine Rolle.