Student mit meheren Dienstleistungen

Hallo, also ich bin z.Z. Student und möchte mich gerne nebenbei „selbstständig“ machen. Dazu habe ich natürlich im

Internet ein wenig quergelesen, aber da meine Vorgehensweise nicht so „mainstream“ ist, ein paar Verständnisfragen:

  1. Grundsätzlich gibt’s 2 Möglichkeiten sein eigener Chef zu sein:
  • ein Unternehmen Gründen (verschiedene Rechtsformen mit verschiedenen Kapitalanfoderungen) --> für mich unnütz weil die selbstständigkeit erstmal nur neben dem Studium laufen soll
  • ein Gewerbe anmelden (unkompliziert, schnell, ~30€) --> hört sich gut an
  1. Ich wohne auf dem Land, sagen wir jetzt mal ich ziehe in Betracht folgende Dienstleistungen anbieten zu wollen:
    Promotion, „Wanderarbeiter“ (Feldarbeit, Küchenhilfe, Kellnern…), Händler (also An- und Weiterverkauf), PC Probleme-Service, Backup Dienst, muss ich für jede einzelne ein „Gewerbe“ anmelden?

  2. Ich habe die Anmeldungen vollzogen, gehe aber davon aus das ich keinen/wenig Gewinn machen werde --> fällt keine Gewerbesteuer an, ich bekomme noch Kindergeld etc. Ich hab ein paar Grenzwerte (Gewinn) gefunden, sind die noch aktuell?

Gewerbesteuerpflicht: ab 24.500 €
Umsatzsteuerpflicht: ab 16.620 € im laufenden, erwarteter Umsatz von 50.000€ im Folgejahr
Mitgliedsbeitrag an Handelskammer ab Gewinn von ca. 5.150 €
Lohnsteuer fällt an ab: 7.235 €
Verlust der Familienkrankenversicherung ab: 3.900 €
Verlust des Kindergeldes: 7.188 €
keine Buchführungspflicht: weniger als 350.000 € Umsatz und einen Gewinn von unter 30.000 €

—> solange ich unter diesen Werten bleibe muss ich garnichts abführen, oder halt nur die Ust. wenn ich mich dafür entscheide (siehe nächster Punkt) und kann meine „eigene“ Buchführung betreiben.

  1. Als „Kleinunternehmer“ habe ich ja die Wahl mich von der Ust. befreien zu lassen oder Ust. auf verkaufte

Produkte/Dienstleistungen zu bezahlen und dafür Vorsteuer geltend machen zu dürfen.
Ich gehe davon aus das die Ausgaben die Einnahmen erstmal übersteigen --> ich habe mehr Vorst. als Ust. --> ich bekomme am Ende des Jahres (oder wann wird das immer abgrechnet?) nen kleinen Obulus vom Finanzamt überwiesen.

Wofür könnte ich denn alles Vorsteuer geltend machen?

  • Händler: naja alles was ich kaufe und evt. wieder verkaufe (aber wenn ich es, warum auch immer, nicht verkaufe kann ich ja trotzdem geltend machen, oder?)
  • Feldarbeit: Arbeitsachen, Werkzeug…
  • Promotion: „normale“ Sachen, Kosmetika…
  • PC Hilfe: PC Komponenten, Laptop, mobiles Internet (muss ja bei nem Kunden nachgucken können/sachen herunterladen…)
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  • Kann ich die Fahrstrecke zu einem Kunden absetzen? Kann ich die Fahrstrecke zu einer Weiterbildungsmaßnahme absetzen? Kann ich die Fahrstrecke zu einem Wareneinkauf (als Händler) absetzen?
  • Kann ich ein Auto absetzen?

Zusammengefasst, ich kann alle Dinge die einen Bezug zu meiner Tätigkeit haben (Betriebsmittel, Ware…) als Vorst. geltend machen und bekomme, wenn die Vorst. meine zu zahlende Ust. übersteigt ne Überweisung vom Finanzamt.

  1. Die Abschreibungen habe ich jetzt außen vor gelassen, darf ich bestimmte Sachen nur Abschreiben, oder kann ich alles gleich in dem Kaufjahr geltend machen? Wenn ja, was ist wenn ich das Unternehmen nach 3 Jahren abmelde, sind dann, bei z.B. 5-jähriger linearen Abschreibung, die 2 Jahre für die Katz?

  2. Darf mir eine Behörde sagen: „Ey du, du machst ja immernoch keinen/zu wenig Gewinn, lass das mal mit dem Unternehmer sein, sein!“?

  3. Versichung: gegen Krankheit bin ich familienversichert und ansonsten sind die anderen Spässe ja nur für „full Time“ Selbstständige, also Verdienstausfall etc.
    Brauch ich ne Arbeitsunfallversicherung, bei z.B. „Wanderarbeit“?

  4. Ich wohne bei meinen Eltern in einem eigenen Haus. Wie definiert sich ein eigens Arbeitszimmer? Kommt da jemand gucken? Zu welchem Anteil kann ich Heizkosten, Stromkosten, Internet, Telefon absetzen?
    Wenn ich bei meinen Eltern zur Miete wohnen würde, könnte ich das dann auch absetzen?

  5. Zuletzt, wenn von euch nicht allzuviele Einwendungen kommen, wie ist der weitere Ablauf: zum Amt, anmelden, dann schicken diverse Institue in der nächsten Woche Briefe und wenn die Steuernummer vom Finanzamt da ist, kann es losgehen?

Wer sich bis hierhin durchgekämpft hat, schonmal vielen Dank und wenn ihr jetzt noch ein paar Zeilen schreiben könntet, sehr großen DANK!!!

Puh…also erstens .Du musst auf jedem Fall alle Sachen einzeln anmelden. Man muss bei Gewerbeschein sogar alles angeben als Verkäufer mit was ich handle und wenn ich während des Jahres eine Sparte hinzubekomme,muss ich wieder ein neues Gewerbe hinzumelden.Also Du kannst nicht alles auf einmal anmelden.Deine Zahlen soweit ich dies gesehen hatte stimmen alle außer eine.Muss noch mal sehen.Außerdem musst Du Dich ja als Kleingwerbetreibender anmelden und da fällt einiges eg,was Du sagtest.Du kannst dann wie Du bereits weißt wählen zwischen zwei Varianten mit dem Finanzamt.Mit Vorsteuer usw und ohne.Das mit den Abschreibungen ist nicht so leicht meines Wissens denn erstens schreibt man bestimmte Sachen auf viele Jahre ab und zweitens ist dies mit dem Kleingewerbe ohnehin wiederum anders soweit ich dies weiß.Du hast wirklich viele Fragen und ich würde Dir eher empfehlen bevor Du hier alles einzeln aussortierst Dich an eine Internetseite für Existenzgründer zu wenden…sorry aber wohl sinnvoller.LG

Hallo Yasch,

ganz so einfach wie du es hier schilderst ist es nun auch wieder nicht.

Es ist in der Tat so, daß sich das Finanzamt Neugründungen genauer ansehen. Wenn du in den ersten 2 Jahren einen Verlust hattest, fällt das noch nicht groß ins Gewicht. Wenn aber das dritte Jahr auch wieder mieß läuft möchten die schon genauer wissen warum. Eine Zwangsabmeldung wäre evtl. die Folge, evtl. Strafe o. ä…denn egal wie klein dein Geschäft ist, man hat gewisse Pflichten!

Zu 1) für dein Vorhaben ist eine Gewerbeanmeldung völlig ausreichend.

zu 2) es ist nie ratsam ein so breit gefechertes Angebot zu fahren. Ist mit der Buchhaltung auch etwas schwierig wenn du das selbst machen möchtest. Aber in diesem Fall könnte man theoretisch einfach ein Gewerbe für „Diverse Dienstleistungen“ eröffnen. Hört sich komisch an, wird deine Kunden auch eher verunsichern…das würde ich mir an deiner Stelle nochmal überlegen.

zu 3) Deine Grenzwerte müßten noch aktuell sein. Wenn du im ersten Jahr unter der Ust von 1.000 € bleibst, dann fällt sogar die Ust.-Voranmeldung weg. Solltest du im darauffolgenden Jahr jedoch nur 1 Cent drüber liegen, wird alles Nachkalkuliert…also Vorsicht!

zu 4) Genau, entweder du bist Kleinunternehmer und führst keine Ust ab, kannst aber auch keine geltend machen bei Anschaffungen oder du meldest alles an, dann kannst du die Ust auf deinen Rechnungen auch ausweisen. Kommt auf deinen Kundenstamm an. Bei vielen Firmen empfiehlt es sich abzuführen, damit die ebenso wieder abführen können.

zu 5) Abschreibungen…schwieriges Thema. Das wird sich für deine Größe weniger rentieren. Solltest du nach 3 Jahren aufgeben ist alles hinfällig. Darüber solltest du vielleicht mit einem Steuerberater sprechen. Ob es da bestimmte Begrenzungen gibt usw…

zu 6) siehe Anfang Antwort!!

zu 7) deine privaten Versicherungen sichern die leider auch nur im privaten Vergnügen ab. Für gewerbliche Unfälle benötigst du andere Versicherungen. z. B. wenn du einer Auftragsfirma einen Schaden verursachst und die darauß Folgeschäden haben…schau doch mal nach Betriebshaftpflicht und Betriebsrechtschutz! Kommt natürlich auch drauf an in welcher „Branche“ du dich bewergen möchtest.

zu 8) hier wird es etwas schwieriger. Natürlich könnten deine Eltern deinem Gewerbe ein Arbeitszimmer oder Lagerraum vermieten. Prüfen darf das das Finanzamt jederzeit. Vorhanden sein muß es also schon. Preislich muß es sich auch im aktuellen Mietspiegel bewegen. Geld muß fließen, deine Eltern müssen diese Vermietung in ihrer Steuererklärung auch aufführen!
Ob du die Kosten alle absetzen kannst??? Da würde ich wieder den Steuerberater fragen ob es da Pauschalbeträge gibt über die du vielleicht gar nicht kommst und ein Absetzen somit ausfällt! Zudem müßte bei einem Telefonanschluß genau ersichtlich sein, daß es auch deiner ist und nur du für deine Firma telefonierst. Ob das die Gegebenheiten bei deinen Eltern erlaubt…usw…
Deine private „Miete“ kannst du leider nicht über die Firma absetzen! Und bei einem Firmenauto, sofern das überhaupt möglich wäre mußt du sicherlich ein Fahrenbuch führen…sehr aufwendig und sehr nervig für ein paar Euro Abschreibung!

zu 9) entsprechendes Gewerbe beim Amt anmelden. Das wird i. d. R. automatisch dem Finanzamt gemeldet. Von dort erhälst du deine Steuer-Nummer. Dann solltst du noch ein Firmenkonto bei einer Bank deiner Wahl eröffnen und schon kannst losgehen. Je nach Branche empfiehlt es sich mit der entsprechenden Handelskammer einen Termin zu vereinbaren.

An deiner Stelle würde ich es mir sehr genau überlegen. Ist kein Kindergeburtstag, zumal man für ein Kleinunternehmen, daß nebenher betrieben wird der gleiche Papierberg anfällt als für ein Großunternehmen. Auch die Wahl der Branche ist wichtig. Breit gefechert hat noch nie funktioniert! Lieber spezialisieren und das dann ordentlich machen. Das macht bei Kunden als auch bei den Behörden einen ordentlicheren Eindruck.

Alles Gute & Viel Glück

Gruß Lore

Lieber Student,
ich weiß nicht, was Sie studieren, aber es sollte unbedingt etwas mit Jura o.ä. sein. Vielleicht auch Politik, auf jeden Fall etwas , um eine Beamtenlaufbahn einzuschlagen.
Sie sind dafür prädestiniert.

Meine Antwort:
Die einzige Sparte, die mir bei Ihnen und Ihrer Unternehmensfarge einfällt, ist die der Dienstleistung. Egal, ob Sie Teppiche klopfen, alte Küchenmöbeln ausräumen oder PCs wieder zum Laufen bringen wollen. Es ist eine Dienstleistung.

Wenn Sie jetzt als Mitglied des Bundestages angefragt hätten, könnten Sie die ganze Bandbreite der Dienstleistungen durchführen.Als Student haben Sie wohl weniger Zeit dazu, weil Sie ja eben noch ein wenig studieren, also zeitaufwendig lernen müssen. Insofern wird auch Ihre Arbeitskraft für Ihr neues Unternehmen nur auf Sparflamme zur Verfügung stehen.

Wenn Sie sich mit Ihrem Gewerbe anmelden, können Sie sofort loslegen. Falls Sie nicht jetzt schon einen Auftrag haben, müssen Sie Ihre Dienstleistungen erst einmal publik, also Werbung machen. Bevor der erste Auftrag dann da ist, wird Ihnen das Finanzamt auch bereits eine Steuernummer mitgeteilt haben. Und womöglich auch einen Fragebogen übersandt haben.
Solange Sie keine Gesellschaft (GmbH/UG/Ltd) anmelden, wird Sie die Handelskammer zunächst nicht zwangs -immatrikulieren. Halten sie sich, so lange es nur geht, von diesem Verein fern. Kostet viel Geld, bringt nichts und ist nur eine Furunkel aus früheren Zeiten.

Mehr als ein Kleinunternehmer werden Sie mit Ihrer wenigen Arbeitszeit wohl nicht werden können.

Falls Sie aber daran denken, in naher Zukunft einen 18 Stunden Tag zu begehen und Sie vom Umsatz und den Nachfragen erschlagen werden, müssen Sie zunächst jeden Monat die Umsatzsteuer anmelden. Das dürfte in den ersten Monaten dazu führen, dass Sie vom Finanzamt noch Geld zurück bekommen, weil Sie ja investieren (Werbung, Antrittsfahrten, Kauf von Werkzeugen o.ä.) müssen. Nach etwa einem Jahr wird ihnen das Finanzamt dann noch mitteilen, ob Sie immer noch monatlich melden müssen der nur vierteljährlich. Sie sollten auf jeden fall immer alles nachprüfen, weil die Beamten dort ziemlich überlastet sind und manchmal vorne nicht wissen, was sie hinten getan haben. Grundsätzlich: Halten Sie jede Quittung und jede Rechnung fest. Am besten in doppelter Ausführung. Es werden nur Rechnungen mit Steuernummer anerkannt.

sorry, ich konnte nicht alles lesen. es war mich zuviel.
nach den ersten Zeilen wuerde ich sagen:

  • Gewerbe
  • Dienstleistung xxx
    Gehen Sie zu einem Steuerberater, zu der IHK, zum Gewerbeamt… alle werden Sie treffen und beraten. Es wird sicherlich einfacher sein als hier,
    Und: viel Erfolg beim Schaffen (machen Sie mehrere Anfragen fuer verschiedene Themen)