Student mit Nebenjob und Unterhalt?

Hallo,

es geht um einen Studenten,der neben dem Studium (2. Studium) jobbt (Gehalt nicht bekannt, Gastro), alleine wohnt, Unterhalt von seinen Eltern bezieht und Kindergeld bekommt.

Die ganze Zeit bekam er von jedem Elternteil 330€ + 185€ Kindergeld (845€) und verdiente noch dazu.
Ist das rechtens oder muss man nicht zumindest das Kindergeld von dem Unterhalt abziehen und das was er in der Gastro verdient anteilig anrechnen?
Bitte um fundierte Aussagen,bestenfalls mit Belegen.

Hallo,
dazu kann ich leider nichts verlässliches sagen; hatte so ein ähnliches Problem auch immer und kam gerade so „durch“ mit Tipps aus dem Bekanntenkreis.

Gruß, A.

Eltern sind während der 1.Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet. Wenn er die geschmissen hat, hat er Pech. Reißleine ziehen, viel Glück bei der Landung in der reelen Welt wünschen und ab und zu ein „Care-Paket“ (Nutella, Tiefgefrorene Fertiggerichte, Gummibärchen, Waschpulver, Zahnpasta) schenken.

Davon abgesehen würde ich mich mit der Agentur für Arbeit unterhalten (Kindergeld- bis zu welchem Alter und Arbeitsstatus)und (mit dem anderen Unterhaltszahler vereinbaren, das Unterhaltsgeld zu halbieren.

Hört sich an, als ob Junior die Fäden zieht.

LG

Andi

Hallo

die Sache ist einfach: Es ist volljaherig und ist grundgrunsaetzlich fuer sich selbst verantwortlich.

Eine Unterhaltspflicht besteht in diesem Fall nur, weil er in einer Ausbildung ist.
Der Anspruch ist 640 EUR. Allerdings werden Kindergeld und jedes weitere Einkommen angerechnet.

Ausserdem ist der zum Nachweis verpflichtet, ob er seine Ausbildung auch zuegig absolviert. Wenn es 2 Studium ist, ist es sowieso schon fragwuerdig ob ihr noch unterhaltspflichtig seit. Dafuer gibt es enge Grenzen und muss auch aufgrund der bisherigen Lebenssituation begruendet werden.

Je nach Verhaeltnis zum Kind ihn darauf hinweisen, dass er eigentlich weniger Geld von euch bekommt, gerade wo das Einkommen aus dem Nebenjob nicht bekannt ist.

Im Netz gibt es ein paar weniger gute Seiten mit Beispielen, wo du Hinweise zu konkreten Beweisen findest. Stichwort: Kindesunterhalt ab 18 Jahren oder auch Kindesunterhalt fuer volljaheriges Kind

Gruss

da ich nicht mal weiss wer fragt, kann ich gar nichts sagen. Ich muss schon wissen, ob Sie der Vater/Mutter sind.
Gruss

hallo,
… wen interessiert das, wenn nicht die beiden elternteile???
sorry, aber da kenn ich mich ausserdem nicht aus!

Wie du das schreibst ist das richtig. Hierbei muß mann aber wissen ob bei der Berechnung vom Unterhalt das Kindergeld abgezogen wurde.Bei Gericht wird es gleich gemacht.Auch der Nebenjob wird gegengerechnet.Wer einen Beruf lernt wird das Lehrlinggeld abgezogen.

Hallo,

im Normalfall hat ein Student einen Höchstunterhaltsanspruch (seit dem 01.01.11) von 670,-- Euro. In diesen 670,-- Euro sind aber das Kindergeld enthalten (wird also nicht dazuaddiert.

Bei Nebenjobs kommt es meist darauf ob sie sporatisch und unregelmäßig oder regelmäßig gemacht werden. Wenn ein Student z. B. jeden Samstag eine Supermarktkasse bedient ist das regelmäßig und das Einkommen wird zum größtenteil vom Unterhalt abgezogen.

Gruß

hallo,
gehalt und auch kindergeld werden voll angerechnet

lisa

Von seinen Eltern steht Ihm das gleiche zu was ihm das BaföG amt auch zahlen würde. Also ca. 660€. (Sofern er nicht mehr zu Hause wohnt.). Das Kindergeld würde er auch im Falle eines BaföG bezugs bekommen. Ferner darf er immer 400e im Monat dazu verdienen, ohne das dies Einfluss auf die Unterhaltsansprüche nimmt. Also um deine Frage zu beantworten.
Soweit ich das mit einem BaföG Berechtigten vergleichen kann, ist das so alles rechtmäßig.

Scheinbar haben die Eltern zuviel Geld,denn Kindergeld
wird mit allem verrechnet.