Student mit richtigem Einkommen

Hallo,
Ein Student hat einen Hauptwohnsitz und einen Zweitwohnsitz am Studienort. Desweiteren bezieht der Student ein „richtiges“ steuerpflichtiges Einkommen (bekommt also kein Bafög).
Kann der Student das Studium komplett als Fortbildungskosten ansetzen (also Verpflegungsmehraufwand ohne die 3monatige Beschränkung, Unterkunft usw.)

Hallo,

Kann der Student das Studium komplett als Fortbildungskosten
ansetzen

Hängt das Studium von der nichtselbständigen Arbeit ab oder ist das unabhängig voneinander?

Schöne Grüße
C.