Student mit zwei Aushilfsjobs

Hallo!

Angenommen ein Student hat bereits seit einigen Jahren einen Aushilfsjob, bei dem er um die 300 Euro im Monat verdient. Nun hat er durch ein Praktikum eine zweite Beschäftigung erhalten, die ihm noch einmal ca. 200-250 Euro im Monat einbringt. Die 400-Euro-Grenze ist somit regelmäßig überschritten, aber der jährliche Lohnsteuer-Freibetrag nicht. Die Besteuerung kann also mit zweiter Lohnsteuerkarte erfolgen (und Lohnsteuerjahresausgleich) oder dieser 2%-Pauschalbesteuerung. Wie funktioniert letztere? Welcher der beiden Betriebe bekommt die Lohnsteuerkarte, wer muß die 2% abführen? Und wie sieht es mit der Sozialversicherung aus?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!

Gruß,

Stephan

Re:http://www.minijob-zentrale.de/
Hi,

schau mal dort
http://www.minijob-zentrale.de/

Viele Grüße
C.

Hallo Stephan,

leider fiunktioniert es nicht ganz so einfach wie Du dir das vorstellst.
Bei der Sozialversichung gerätst Du in den Bereich der Niedriglohnjobs und kannst von der Gleitregel (400,01 - 800 EUR) Gebrauch machen.
Steuerlich sieht die Sache jedoch anders aus. Dort gibt es diese Möglichkeit nicht, solange beide Jobs unter 400,- EUR jeweils liegen. Steuerrechtlich sind beides Mini-Jobs. Sobald steuerrechtlich die 400,- EUR überschritten sind, kannst Du in keinem der Fälle mehr von der 400,- EUR-Regelung Gebrauch machen (also auch keine 2%-Versteuerung mehr, egal wo). Dies wird von vielen übersehen und steht leider so auch nicht auf der Knappschaftsseite. Du müßtest dir 2 SteuerkartenStKl I und VI besorgen und könntest dir erst im Rahmen der ESt-Erklärung die Steuern zurückholen.
Gruß
Michael