Hallo,
ich habe mal eine Frage. Und zwar weiß ich z.B. von Schulen, bei denen Hausaufgabenbetreuung angeboten wird, dass die Schüler an die Stadt (Auftraggeber) eine Rechnung schreiben und das Geld dann überwiesen bekommen. Da wird nichts von wegen Steuernummer etc. angegeben.
Wie ist das bei Studenten mit anderen Tätigkeiten bei einem Auftraggeber (z.B. Callcenter, Empfangsjob, Sekretariat etc.) der immer einen festen Studenlohn bezahlt (wie bei der Hausaufgabenbetreuung), aber eine Rechnung geschrieben haben möchte?
Studenten und Schüler haben doch andere „Rechte“, oder?
Ab wann gilt eine Tätigkeit als Schwarzarbeit? In einem solchen Fall ist man doch nicht angestellt, aber selbst ein Kleingewerbe würde die Vorteile des Studenten/Schülers doch zunichte machen (weil ab 3900Euro/Jahr keine Familienversicherung, ab 7xxx/Jahr kein Kindergeld mehr etc.)
Ach ,und nochwas: wenn man als Student 800Euro im Monat verdienen darf (Werkstudent, 20Std/Woche), wieso fällt man dann ab 7680€/Jahr das Kindergeld weg?
vielen Dank für etwaige Aufklärung 
Hallo,
ich habe mal eine Frage. Und zwar weiß ich z.B. von Schulen,
bei denen Hausaufgabenbetreuung angeboten wird, dass die
Schüler an die Stadt (Auftraggeber) eine Rechnung schreiben
und das Geld dann überwiesen bekommen. Da wird nichts von
wegen Steuernummer etc. angegeben.
Bräuchten sie auch nur wenn sie USt ausweisen würden
Wie ist das bei Studenten mit anderen Tätigkeiten bei einem
Auftraggeber (z.B. Callcenter, Empfangsjob, Sekretariat etc.)
der immer einen festen Studenlohn bezahlt (wie bei der
Hausaufgabenbetreuung), aber eine Rechnung geschrieben haben
möchte?
Genauso. Wenn unter 17500 € pro Jahr braucht keine USt abgeführt werden.
Studenten und Schüler haben doch andere „Rechte“, oder?
Als was?
Ab wann gilt eine Tätigkeit als Schwarzarbeit? In einem
solchen Fall ist man doch nicht angestellt, aber selbst ein
Kleingewerbe würde die Vorteile des Studenten/Schülers doch
zunichte machen (weil ab 3900Euro/Jahr keine
Familienversicherung, ab 7xxx/Jahr kein Kindergeld mehr etc.)
Ob nun ein Gewerbe angemeldet wurde oder nicht ist dafür wurscht.
Ach ,und nochwas: wenn man als Student 800Euro im Monat
verdienen darf (Werkstudent, 20Std/Woche),
der Student darf auch noch viel viel viel mehr verdienen wenn er mag, eben mit den entprechenden Konsequenzen
wieso fällt man
dann ab 7680€/Jahr das Kindergeld weg?
Das ist zB eine dieser Konsequenzen.
vielen Dank für die Antwort!
Ich frage mich nur, wo dann ein solcher Verdienst kenntlich gemacht werden soll, wenn man kein Gewerbe dafür braucht.
Es fehlen dann ja auch die Beiträge des Auftraggebers in die Rentenkasse etc.
Während Schüler in dem Beispiel noch keine Steuererklärung schreiben, könnten Studenten das ja tun und alle Einnahmen angeben?!
Abzüglich Werbungskosten etc. dann darf nämlich wieder mehr verdient werden ohne aufs Kindergeld verzichten zu müssen 
„mehr Rechte“ damit waren eigentlich Steuervergünstigungen und -vorteile gemeint.
Worauf ich hinauswollte: Es ist nicht erlaubt, Rechnungen zu schreiben und das Geld „einzusacken“ ohne irgendwo dies anzugeben. Das wäre sogar nachprüfbare Schwarzarbeit nehm ich an (weil schwarz auf weiß auf Papier festgehalten).
Mit Lohnsteuernummer auf der Rechnung + Steuererklärung wäre das also auch ohne Gewerbeschein möglich?