Hallo,
mich würde folgendes Interessieren.
Ab wann darf eine Person sich eigentlich offiziell Student nennen und wann nicht? Wer ist berechtigt einen „Studentenausweis“ auszustellen und wer nicht?
Wo ist dieses rechtlich geregelt? Landeshochschulgesetz? Gibt es eine Bundeseinheitliche Regelung
Beispiele:
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Eine Person ist an einer staatlichen Hochschule (in NRW) eingeschrieben und studiert dort in Vollzeit / Teilzeit
Student? JA/Nein und wieso? Studentenausweis? Ja/Nein und wenn ja von wem? -
Jemand ist an einer privaten Hochschule (in NRW) eingeschrieben und studiert dort in Vollzeit / Teilzeit.
Student? JA/Nein und wieso? Studentenausweis? Ja/Nein und wenn ja von wem? -
Jemand ist an einer privaten Bildungseinrichtung (in NRW) und studiert dort in Vollzeit / Teilzeit / Berufsbegleitend. Die Prüfung werden von einer staatlichen Hochschule (BaWü) im Rahmen einer „Externen-Prüfung“ abgenommen. Später wird der akademische Grad von der Hochschule vergeben
Student? JA/Nein und wieso? Studentenausweis? Ja/Nein und wenn ja von wem?
Vielen Dank im Voraus