Student + rechtliche Definition

Hallo,

mich würde folgendes Interessieren.

Ab wann darf eine Person sich eigentlich offiziell Student nennen und wann nicht? Wer ist berechtigt einen „Studentenausweis“ auszustellen und wer nicht?
Wo ist dieses rechtlich geregelt? Landeshochschulgesetz? Gibt es eine Bundeseinheitliche Regelung

Beispiele:

  • Eine Person ist an einer staatlichen Hochschule (in NRW) eingeschrieben und studiert dort in Vollzeit / Teilzeit
    Student? JA/Nein und wieso? Studentenausweis? Ja/Nein und wenn ja von wem?

  • Jemand ist an einer privaten Hochschule (in NRW) eingeschrieben und studiert dort in Vollzeit / Teilzeit.
    Student? JA/Nein und wieso? Studentenausweis? Ja/Nein und wenn ja von wem?

  • Jemand ist an einer privaten Bildungseinrichtung (in NRW) und studiert dort in Vollzeit / Teilzeit / Berufsbegleitend. Die Prüfung werden von einer staatlichen Hochschule (BaWü) im Rahmen einer „Externen-Prüfung“ abgenommen. Später wird der akademische Grad von der Hochschule vergeben
    Student? JA/Nein und wieso? Studentenausweis? Ja/Nein und wenn ja von wem?

Vielen Dank im Voraus

Hallo Sportsmann,

das Problem an Deiner Frage ist, dass der Begriff „Student“ nicht rechtlich geschützt sein dürfte und sich deshalb jeder so nennen kann. Du kannst ein „Institut für akademische tolle Dinge“ gründen und nach Belieben Studierendenausweise ausstellen. Interessanter dürfte die Frage sein, wer Dich als Student anerkennen soll. Und da legen BaföG-Amt, Kinobetreiber und Studentenwerk vermutlich recht unterschiedliche Maßstäbe an.

Vielleicht nützt aber ein Blick in den Hochschulkompass der Kultusministerkonferenz: www.hochschulkompass.de/. Dort sind alle staatlichen und privaten Universitäten und Fachhochschulen aufgeführt, die in Deutschland staatlich anerkannte Studiengänge anbieten. Ich vermute (ohne Anwalt zu sein), dass Du Dich als Student ausgeben kannst, wenn Du für einen solchen Studiengang eingeschrieben bist.

Es sollte mich sehr wundern, wenn es ein Gesetz über die Berechtigung zum Ausstellen von Studierendenausweisen geben sollte. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Beste Grüße

Matthias