Hallo,
ich habe jetzt zum 1.4 einen Job angeboten bekommen und würde diesen
auch annehmen. allerdings befinde ich mich noch mitten im
Master-Studium. Mit meinem zukünftigen Arbeitgeber, habe ich schon
abgeklärt, dass ich das Master-Studium gern als Fernstudium beenden
würde und sie waren damit einverstanden. Auch die für die restlichen
Fächer zuständigen Professoren waren damit einverstanden.
Nur bin ich dann noch mal ins Sekreteriat meiner Hochschule gegangen
und habe gefragt ob ich mich dann nochmal immatrikulieren müsste und
wie das ganze im Allgemeinen dann abläuft.
Die nette Dame meinte dann zu mir. Das es nicht immatrikuliert zu
sein und gleichzeitig zu arbeiten, was ich ein bisschen absurd finde
zumal man jetzt lockere 500 Euro zusätzlich aus dem Ärmel zaubern
muss.
Ich möchte jetzt wirklich gern das Studium noch beenden, da es nur
noch ein Vorlesungssemester wär und dann halt die Master-Arbeit. Kann
man sich nicht einfach immatrikulieren und trotzdem arbeiten gehn?
Die beiden Institutionen bekommen doch nichts voneinader mit, oder?
Oder wisst ihr noch eine andere Lösung? Ein Fernstudium bietet meine
jetztige Hochschule leider nicht an 
Bafög oder Stipenien bekomme ich nicht.
Danke schon im vorraus
MfG
Jens
Hallo Jens!
Eine Exmatrikulation würde ich dir an dieser Stelle zunächst nicht empfehlen. Um deinen Abschluss zu machen musst du an jeder (mir bekannten Universität) eingeschrieben sein.
Demnach kommst du wohl um die Rückmeldung nicht drumrum.
Ich lasse mich jedoch gerne eines besseren belehren 
Wenn du nur noch Vorlesungen besuchen musst, dann ist es eigentlich ziemlich egal ob du anwesend bist oder nicht - immer vorausgesetzt es muss kein Schein/Leistungsnachweis vorliegen oder eine Anwesenheitspflicht besteht. Solang du den Stoff (mit geeigneter Literatur oder einem Vorlesungsscript) nachholen kannst, ist an dieser Stelle alles in Ordnung.
Ferner möchte ich dich noch dadrauf hinweisen, das die Master-Arbeit kein Pappenstil sein wird.
Neben den üblichen Formalitäten zur Suche eines Themas, Einarbeitungsphase und Literaturrecherche, ist die Anfertigung der Arbeit nichts, was du eben mal so nebenbei erledigen kannst.
Wenn du parallel arbeitest und deine Arbeit schreiben möchtest, dann würde ich dir empfehlen, die Arbeit über ein Thema anzufertigen, an dem du gerade arbeitest - am besten in Kooperation mit deinem Arbeitgeber. Ansonsten lässt sich der Zeitaufwand bei den meisten Studienfächern kaum bewerkstelligen.
An dieser Stelle wäre es zudem noch interessant, was du derzeit studierst.
Grüsse
Björn
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Während des Semesters darf die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden betragen. Diese Grenze darf nur unter der Voraussetzung überschritten werden, dass die Beschäftigung überwiegend an den Wochenenden oder in den Abend- und Nachtstunden ausgeübt wird. In den Semesterferien gilt diese Beschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit nicht. Dann kann der Student auch z. B. 30 oder 40 Stunden pro Woche arbeiten.
Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten, gilt der Student als regulärer Arbeitnehmer und ist auch in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung voll versicherungspflichtig.
Hat demnach hauptsächlich mit der Krankenversicherung zu tun
[http://www.barmer.de/barmer/web/Portale/Unternehmens…](http://www.barmer.de/barmer/web/Portale/Unternehmensportal/Arbeits-_20und_20Sozialrecht/RechtPublik/Studentenjobs/Intro StudentenjobsCID 49492.html)
http://www.ikk.de/ikk/generator/ikk/fuer-arbeitgeber…
Vielleicht konnte ich ein wenig weiterhelfen.
Immer wenn du nicht ein Semester aussetzt, solltest du dich beurlauben lassen. Das spart Studiengebühren und auf dem Papier hast du weniger Fachsemester. Die sind Berechnungsgrundlage für sehr viele Dinge, wie Abschlussdarlehen, Bildungskredite etc. Ich habe mich selbst schon oft geärgert, dass ich das nicht gemacht habe. Andererseits habe ich auch nicht geahnt, dass die Politik plötzlich Studiengebühren einführt.