Student & Selbstständig - Von der Steuer absetzen

Hallo zusammen,

ich bin Student und nebenbei selbstständig.

Ich hätte ein paar Fragen zur steuerlichen Absetzung:

  1. Mir ist bekannt, dass ich in der Umsatzsteuervoranmeldung per Vorsteuer absetzen kann. Gibt es noch eine andere Möglichkeit, Anschaffungen abzusetzen bzw. auch im nachhinein abzusetzen? Wenn ja, wie genau ist das möglich und wie weit im nachhinein ist das möglich (Anschaffungen vor Gewerbeanmeldung)?

  2. Wird im Falle des Absetzens per Vorsteuer, falls der Vorsteuer-Betrag den zu zahlenden USt.-Betrag übertrifft (z.B. 1 Rechnung im Juli mit 200,- € USt. ausgestellt & Laptop mit 300,- € Mwst. gekauft), der übrige Teil mir einfach überwiesen oder muss ich es im nächsten Monat wieder deklarieren?

  3. Wie sieht es mit Miete, Strom oder Heizung usw. aus? Oder einem Laptop, der sowohl für Studium als auch für die Arbeit genutzt wird?! Was ist mit der Handyrechnung (auch Privat & Geschäftlich)?

Vielen Dank im voraus :smile:

alles was für den Geschäfts-Gebrauch angeschaft/Bezahlt wird kann steuerlich berücksichtigt werfden. Es gibtr die Sofortabschreibung(Höchstwert) und die Abschreibung.
In dewr Litertur nachschauen

Hallo,

  1. Sie können auch aus alten eingegangen Rechnungen die Vorsteuer abziehen, wenn gewisse Voraussetzungen vorliegen (§ 15a UStG). Es gibt sogar eine Extra Zeile in der Voranmeldung

  2. Verstehe Ihre Frage nicht.

  3. In der Miete dürfte keine Vorsteuer enthalten sein. Strom, Heizung, Handy etc. Git es zwei Alternativen.
    Entweder setzen Sie eine Vorsteuerpauschale an (100 € ?) oder Sie ziehen die komplette Vorsteuer ab und versteuern im Gegenzug den Privatanteil mit USt.

Auf jeden Fall rate ich Ihnen mal Kontakt mit einem Buchhalter oder Steuerberater aufzunehmen.

HI,

keine einfache Frage die. Wie immer muss es auch vorher heissen: Es kommt darauf an. Bist Du Freiberuflich oder gewerbemäßig Tätig? In welchem Bereich und mit welchem Umsatz, z.B.?

Aber vorweg: Selbständig ohne Steuerberater ist NICHT zu empfehlen!!! Auch gewisse Kaufmänische Grundkenntnisse sind zwingend. Dafür ist die Sache zu komplex.

Meine Meinung hierzu ist bitte auch nur aus meiner persönlichen Erfahrung und für dich in jedem Falle durch einen Steuerberater zu verifizieren!!!

Zu 1. und 2.

Ob Du Umsatzsteuerpflichtig bist oder nicht entscheidet das FA aufgrund Deiner Tätigkiee und Deines (zu erwartenden)Umsatzes.

Bist Du Umsatzsteuerausweispflichtig, kannst Du die Vorsteuer (aus Ausgabe) mit der MwSt (aus Rechnungen an Deine Kunden) verrechnen und zahlst nur die Differenz oder bei einem Vorsteuerüberhang bekommst Du was vom FA zurück. Z.B. bei großen Anschaffungen wenn Du mehr ausgibst als einnimmst.

Wann Du die Differenz der UsSt an das FA zahlst oder zurück bekommst entscheide das FA aufgrund der Höhe Deines Umsatzes. Das kann Monatlich, Quartalsmäßig oder auch nur ein mal im Jahr sein. Wir u.U. mit jeder Steuererklärung neu festgesetzt.

Zu. 3

Auch hier kommt es wieder darauf an ob das FA diese Ausgabe anerkennt. Betreibst Du Dein „Gewerbe“ von zu Hause aus wird es schon schwierig. Da gibt es etliche Vorschriften die eingehalten werden müssen ob ein Teil der Kosten als betrieblich gelten. Hast du ein Büro oder eine Werkstatt angemietet kann man es definitiv als Kosten anstezten. Bei Geräten wie PC oder ähnlichem sollte es eindeutig dem Gewerbe zugeordnet werden. Wie Du es dann noch nutzt ist dem FA dann (wahrscheinlich) egal. Offiziell ist der PC oder das Notebook Gewerblich, dann passt es.

WICHTIG!!!

NICHTS OHNE STEUERBERRATER!!!

Selbst wenn der in der Beratung Geld kostet, das Du ja wieder gegenrechnen kannst, ist das Geld was gut ausgegeben ist. Selber läuft man Gefahr große Fehler zu machen die erst später (Jahre später) auffallen und Dich dann richtig Geld kosten. nicht wenige sind ein paar Jahre nach Beginn der Selbständigkeit bei der ersten Prüfung durch das FA durch hohe Nachzahlungen Pleite gegangen!!!

Hallo mkix,

  1. Klar, über Abschreibung. Allerdings keine Dinge die vor deiner Gewerbeanmeldung gekauft wurden…daß wäre dann Privat. Kann man aber auch über den Lohnsteuerjahresausgleich absetzen.

  2. Das kommt, glaube ich, auf das jeweilige Finanzamt an. Einfach da mal nachfragen.

  3. Für Dinge die du sowohl privat als auch geschäftlich nutzt rechnet man einfach einen Anteil aus. Es kann sein, daß es auch vorgegebene Sätze gibt…gerade bei Strom & Co… das kann ich dir leider nicht genau beantworten. Da müßtest woanders, am besten einen Steuerberater, mal nachfragen

Gruß Lore

Hallo mkix,
im Internet gibt es zahlreiche Webseiten, die deine Fragen direkt beantworten…
Schau mal z.B. unter http://www.arbeit-job-karriere.de/studentenjobs.html oder auch bei
http://www.arbeit-job-karriere.de/existenzgruendung…, mit Sicherheit findest du dort die Antworten.

Gruß Fisch

Hallo ,

leider kenne ich mich im Umsatzsteuerrecht recht wenig aus.

zu 1:

Wie Anschaffungen im nachhinein zu behandeln sind, weis ich nicht; es kann hier ja allenfalls um die Umsatzsteuer gehen. Investitionskosten gehen m. E. in den Jahresabschluß ein.

zu 2:

Wenn die gezahlte Umsatzsteuer ( Vorsteuer ) höher ist als die Umatzsteuer aus den Rechnungen bekommst Du m. E. vom FA eine Gutschrift; in welchem Umfang diese sofort überwiesen wird, da habe ich keine Erfahrung.

Aber Vorsicht: Ehe das FA etwas zurück zahlt, wird geprüft ( Betriebsprüfung ) !!!

zu 3:

Miete, Strom und Heizung sind Kosten, die Du nur im Jahresabschluß Deinen Einnahmen gegerechnen kannst.

Beim Handy ist der Nachweis erforderlich, was privat und geschäftlich war ( Verbindungsnachweis ).

Die Umsatzsteuer kannst Du als Vorstuer geltend machen.

MfG

Stefan Seidel

Nehmen Sie 1-2 Stunden Beratung bei einem Steuerberater. Es ist nicht zuviel Geld und hilft sehr (meine eigene Erfahrung).

Sorry, zu spät gelesen.

Viele Grüße, Hopps