Hallo,
meine Krankenkasse meldet sich seit einiger Zeit bei mir, weil ich im vergangenen Jahr vom 17.05.05 bis zum 28.05.05 (keine Semesterferien) und vom 18.07.05 bis zum 10.09.05 (Semesterferien) eine Tätigkeit hatte, bei der ich mehr als 350 Euro verdient habe (deutlich mehr).
Nun verlangt meine Krankenkasse im Nachhinein, dass ich für diese zwei Monate (Juli bis September) die Gebühren für eine Pflichtversicherung nachzahle, die etwa 57,50 Euro pro Monat betragen.
Die Bearbeiterin argumentiert, dass ich im Mai ein unregelmäßiges Einkommen erzielt hätte und daher familienversichert bleiben konnte. Dass ich im Juli dann erneut eine unvorhergesehene kurzfristige Beschäftigung aufgenommen habe würde das Einkommen in diesem Zeitraum zu einem regelmäßigen machen!
Das kann ich nicht nachvollziehen. Kann mir das jemand erklären? Ich gehe eigentlich davon aus, dass ich während der Semesterferien solange arbeiten und soviel verdienen kann wie ich möchte. Weshalb das Einkommen in dieser Zeit wegen der Beschäftigung im Mai ein regelmäßiges sein soll verstehe ich nicht. Wie ist denn ein regelmäßiges Einkommen definiert?
Ich danke schon mal allen, die mir antworten,
viele Grüße,
BertanARG