Hallo,
bin Student. Zwei Jobs:
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Job (seit 2008):
Studentische Hilfskraft in der Universitätsbibliothek mit 10 Stunden/Woche.
Verdienst: über 450€ Brutto. -
Job (seit Oktober 2012):
Vertretungslehrer an einer Realschule mit
12 x 45 Minuten (steht so im Vertrag) = 9 Zeitstunden/Woche, wobei die Realschule sowieso Unterrichtseinheiten von jeweils 60 Minuten hat.
Verdienst: ca. 930€ Brutto.
Situation:
Ich wurde bei beiden Jobs versicherungspflichtig zum Oktober 2012 angemeldet.
Zu Anfang hieß es:
10 Std.(1.Job) + 12 Unterrichtsstd(2.Job) = 22
–> sozialversicherungspflicht bei beiden Jobs
Meine Behauptung:
10 Std (1.Job) + 9 Zeitstunden (2. Job) = 19
–> sozialversicherungsfrei
Dann hieß es:
Unterrichtsstunden zählen und nicht Zeitstunden!
Meine Antwort:
Ok. Ich gehe von 10 Std. auf 8 Std. bei ersten Job runter. Heißt:
8 Std.(1.Job) + 12 Unterrichtsstd(2.Job) = 22
–> sozialversicherungsfrei
Dann hieß es wieder:
Lehrer habe aber auch Vorbereitungszeit. Es ist also mit den 12 Unterrichtsstunden nicht getan.
(Ein Vollzeit Realschullehrer hat eine Stundenanzahl von 28 x 45 Minuten + ca. 12 Stunden Vor- und Nachbereitung = 40 Stunden, wenn man die Unterrichtsstunden als volle Stunden wahrnimmt, wie gefordert)
Das bedeutet:
Wie erwähnt habe ich eine Teilzeitstelle mit 12 Unterrichtsstunden (entspricht 43% der vollen Stelle). So fallen mir ca. 5 Stunden Vorbereitunszeit.
So gilt:
8 Std.(1.Job) + 17 Unterrichtsstd (2.Job) = 25 Std.
–> sozialversicherungspflicht bei beiden Jobs.
Meine Frage:
hat das alles seine Richtigkeit??
Denn ich habe gelesen, dass man als Student mehr als 20 Stunden arbeiten darf, wenn die Mehrarbeit in den Abendstunden oder an Wochenendenstunden liegt.
Denn dann kann ich sagen:
Meine Arbeitszeit in der Universitätsbibliothek liegt in den Abendstunden (ausschließlich ab 18:00 Uhr) oder an Samstagen.
Ich weiss echt nicht mehr wo ich noch Hilfe kriegen kann. Daher bitte ich euch mir einpaar Tipps zu geben, wie die Rechtslage ist und an wen ich mich wenden kann…
Vielen Dank vorab.