Sehr geehrter Herr Guizani,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen weiter. Einige Angaben von Ihnen sind mir derzeit noch nicht ganz eindeutig klar. Daher versuche ich Ihnen, hier anhand Ihrer Angaben, etwas weiter zu helfen. Gerne können Sie mich aber auch anrufen. ich helfe Ihnen weiter.
Unter SBK verstehe ich die Siemens Betriebskrankenkasse, bitte verbessern Sie mich, sofern etwas nicht richtig ist. Sie waren über die SBK in dem Studententarif einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung beträgt einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen
- monatliche Krankenversicherung 53,40 Euro
- monatliche Pflegeversicherung von 9,98 Euro bzw. 11,26 Euro (für Kinderlose ab 23 Jahren).
Die studentische Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, endete weil Sie die Höchstgrenzen , nämlich den 30. Geburtstag (oder auch das Ende des 14. Fachsemesters) erreicht haben. Danach hat Ihnen die SBK ein Angebot unterbreitet sich zu einem reduzierten, vom „Normal-Tarif“, Beitrag zu versichern. Dies wird der von Ihnen genannte Beitrag über rund 140,- EUR sein.
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und der letzten großen Gesundheitsreform wurde schrittweise eine Krankenversicherungspflicht für die gesamte Bevölkerung eingeführt. Die Versicherungspflicht gilt seit dem 01.01.2009 auch für versicherungslose Personen, welche ehemals aus einer Privaten Krankenversicherung gegangen sind, oder gegangen worden sind
In Kurzform: In Deutschland soll keiner mehr ohne Krankenversicherungsschutz sein. Dieser hehre Ansatz hat leider einige Schönheitsfehler.
Wenn Sie nun eine Krankenversicherung wechseln möchten, dann müssen Sie die gesetzlichen Kündigungfristen einhalten (ggf. Sonderkündigungsrecht). Die gesetzliche Krankenversicherung (SBK) darf Sie aber nur gehen lassen, wenn Sie von Ihrer neue Krankenversicherung eine Bestätigung gemäß §§ 175 Abs. 4 Satz 4 und 257 Abs. 2a SGB V vorliegt. Erst dann wird Ihre alte Krankenversicherung Ihnen eine Bestätigung (Kündigungsbestätigung) ausstellen. Diese Kündigungsbestätigung müssen Sie der neuen Krankenversicherung übermitteln, andernfalls dürfte diese Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen versichern. Können Sie diesen Nachweis nicht erbringen ist die neue Krankenversicherung angehalten einen Strafbeitrag für die Versicherungslose-Zeit zu berechnen. Die SBK hat nach meinem derzeitigen Kenntnisstand absolut Recht!
Die SBK darf Sie nicht raus lassen, wird sogar das Inkasso für die Versicherungslose-Zeit betreiben.
Dadurch, dass Sie bereits bei der SBK versichert sind, muß ich davon ausgehen, dass die Versicherungspflicht von Ihnen bereits gepüft wurde. D.h. Sie haben sich in Deutschland wohnhaft gemeldet. Mawista ist ein Versicherungsvermittler für die Elvia Krankenversicherung. Der Tarif von dem Sie vermutlich schreiben, ist eine Gäste-Versicherung. Leider ist die Beschreibung des Tarifes auf der Mawista Internetseite nicht optimal. Sie haben zahlreiche Ausschlüsse. Zudem dürften Sie diesen Vertrag nicht abschließen, wenn Sie in den letzten 5 Jahren für mindestens 3 Jahre Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sollten Sie keinen solchen Wohnsitz haben, so wird Ihr Wohnsitz (Heimatland) unterstellt, sofern Sie auch vor dieser 5 Jahresfrist Ihren ständigen Wohnsitz ist Deutschland hatten.
Die SBK darf diesen Tarif der Elvia Versicherung nicht akzeptieren. Ich persönlich Rate Ihnen auch nicht diesen Tarif abzuschließen. Ein guter Gesundheitsschutz sollte es Ihnen Wert sein. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung hat immer noch eine gute Leistung (auch wenn jetzt vielleicht viele schimpfen werden…).
Können Sie die Beiträge für Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr entrichten, rate ich Ihnen bei der für Sie zuständigen Arge (Sozialamt, oder Studentisches Hilfswerk) vorstellig zu werden.
Verlassen Sie Deutschland, wird Ihnen die gesetzliche Krankenversicherung eine Bestätigung über die versicherte Zeit ausstellen. Je nachdem, wo Ihr Heimatland liegt, wird man Ihnen diese Zeit anrechnen, oder aber auch nicht.
Ein Wechsel in die Private Kranken(Voll)versicherung lohnt sich für Sie nach dem jetzigen Informationsstand nicht.
Ich hoffe Ihnen vorerst weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Rainer Epbinder
Astral Versicherungsmakler