Student über 30 Jahre will nicht krankenversichert sein?

Hallo,

Ich bin 30 jahre alt und noch student. ich habe meine bisherige kv bei sbk gekündigt, da die beiträge um die 140 Euros/ monat gworden sind und kann ich mir das nicht leisten. ich arbeite als werkstudent und verdiene um die 400 euros/monat.
die sbk will mir nicht die kündigung bestätigen nur wenn ich ihr eine neue kv bei einem anderen versicherungskasse mitteile. ich habe mich bei mawista student privat versichert. aber die sbk sagt mir, dass ich eine lücke von april bis juni gehabt habe und dafür muss ich nachzahlen.

Muss ich das nachzhlen oder soll ich die sbk einfach ignorieren, da sie nicht verstehen wollen, dass ich nur 400 euro-job habe und kann diese betrag nicht zahlen.
Also wie soll ich mit diesem widerspruch umgehen: studenten über 30 sind nicht kv-pflichtig und der sbk behauptet es ist ein pflicht krankenversichert zu sein.
Übrigens ich will nicht versichert sein, da ich bald mit dem studium fertig wäre und kehre zu meinem heimatland zurück.

bitte helfen Sie mir dabei!

ah ja, ich bin ausländer.

mfg

also,

es ist so, dass wir in deutschland eine kv pflicht haben seit knapp 1 1/2 Jahre.

Ich denke, es wird leider keine andere Möglichkeit geben, als die fehlenden Monate zu bezahlen. Aber vielleicht besteht die Möglichkeit, die Folgeversicherung vorzuziehen, wenn diese günstiger ist.

Vorsicht ist aber geboten. Bei Nichtversicherung kann es zu gemeinen Bußgeldern kommen. Des kann richtig teuer werden.

Bei Fragen, dann melden Sie sich.

Danke für die schnelle Antwort,
was meinen Sie mit Folgeversicherung?

mfg

Hallo!

In Deutschland gibt es seit dem 01.01.2009 eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Seit diesem Zeitpunkt MUSS jeder mindestens in den Bereichen ambulant und stationär krankenversichert sein. Der Zahn-Bereich ist freiwillig.
Wer in diesem Zeitraum eventuell nicht versichert war, muss dies nachzahlen. Hier gibt es von Versicherer zu Versicherer teilweise verschiedene Regelungen in welcher Höhe das geschehen muss. Normal ist, die ersten 6 Monate komplett und ab dann 1/6 der monatl. Beitrags.

klär bei mawista ab, ob sie dich überhaupt nehmen würden. Sehr oft heißt es bei den Versicherern dass der Antrag vor Einreise nach Deutschland gestellt werden muss.
Solltest Du noch weitere Hilfe oder Unterstützung brauchen, meld Dich gerne.

Grüße

Danke für die schnelle antwort,

Aber was passiert mit studenten über 30 jahre, die nicht 140 euros/monat zahlen können, da sie nur 400 euros-job haben? gibt’s keinen sonderfall für denen?
Vericherung muss da sein, um uns zu retten, und nicht das gegenteil oder?

danke auf jeden fall für Ihre hilfe!

Guten Morgen!

Also zuerst einmal zur Versicherungspflicht… seit ein paar jahren gibt es tatsächlich die Pflicht das jeder bürger in Deutschland eine Krankenversicherung nachweisen MUSS. Das ist zwar leider sehr unangenehm für leute die wie du, nicht das nötige kleingeld haben, macht aber dennoch Sinn.

Da du aber das 30. Lebensjahr vollendet hast und noch student bist, gibt es hier eine Sonderregelung durch die du dich von deiner Versicherungspflicht befreien kannst. Bei Wikipedia steht das ganze sehr gut erklärt. Hier die Kopie:

Zitat (Wikipedia):
Studenten und Praktikanten können sich nach § 8 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 2 SGB V von der Versicherungspflicht befreien lassen. Für die Befreiung ist kein Nachweis eines anderweitigen Krankenversicherungsschutzes erforderlich.
Die Befreiung ist binnen drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu beantragen. Diese Möglichkeit besteht nur bis zum Ablauf der ersten drei Monate der Versicherungspflicht als Student. Eine Befreiung von der Pflichtversicherung ist auch nach dem Ende der Familienversicherung möglich. Die Familienversicherung ist eine Vorrangsversicherung und drängt die Pflichtversicherung in den Hintergrund. Erst nach Ende der Familienversicherung beginnt die Pflichtversicherung.
Der Antrag ist bei der Krankenkasse zu stellen, welche bei Eintritt der Versicherungspflicht zuständig gewesen wäre. Wird die Antragsfrist von drei Monaten versäumt, so kommt für die Dauer des Studiums bzw. Praktikums die Befreiung nicht mehr in Betracht. Wird der Antrag genehmigt, gilt die Befreiung für den gesamten versicherungspflichtigen Zeitraum und ist unwiderruflich.

Was die Lücke von april bis juni betrifft… Sofern die SBK dir in diesem Zeitraum nach wie vor Versicherungsschutz geboten hat, bist du leider dazu verpflichtet den Beitrag zu zahlen. Ich kann dir nur empfehlen dies auch zu machen, da ansonsten früher oder später sich noch ein Inkassounternehmen einschaltet, was nur noch mehr kosten produziert. In der Regel sind Die Versicherungsgesellschaften sehr nachsichtig und lassen auch Ratenzahlungsvereinbarungen zu.

Ich hoffe ich konnte dir hiermit weiterhelfen.

MFG Phil

Danke für die Antwort,

Ich habe noch eine Frage. Ist es möglich die Lücke von April bis Juni bei Mawista nachzalen? Damit kann ich über 300 euros sparen.

mfg

Da bin ich mir jetzt leider auch nicht sicher. Am besten direkt bei Mawista mal anrufen und denen die Lage erklären und fragen ob dies möglich ist. Jedoch bezweifel ich das, da es sich ja hier scheinbar um 2 verschiedene unternehmen handelt.

Sehr geehrter Herr Guizani,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen weiter. Einige Angaben von Ihnen sind mir derzeit noch nicht ganz eindeutig klar. Daher versuche ich Ihnen, hier anhand Ihrer Angaben, etwas weiter zu helfen. Gerne können Sie mich aber auch anrufen. ich helfe Ihnen weiter.

Unter SBK verstehe ich die Siemens Betriebskrankenkasse, bitte verbessern Sie mich, sofern etwas nicht richtig ist. Sie waren über die SBK in dem Studententarif einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung beträgt einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen

  • monatliche Krankenversicherung 53,40 Euro
  • monatliche Pflegeversicherung von 9,98 Euro bzw. 11,26 Euro (für Kinderlose ab 23 Jahren).

Die studentische Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, endete weil Sie die Höchstgrenzen , nämlich den 30. Geburtstag (oder auch das Ende des 14. Fachsemesters) erreicht haben. Danach hat Ihnen die SBK ein Angebot unterbreitet sich zu einem reduzierten, vom „Normal-Tarif“, Beitrag zu versichern. Dies wird der von Ihnen genannte Beitrag über rund 140,- EUR sein.

Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz und der letzten großen Gesundheitsreform wurde schrittweise eine Krankenversicherungspflicht für die gesamte Bevölkerung eingeführt. Die Versicherungspflicht gilt seit dem 01.01.2009 auch für versicherungslose Personen, welche ehemals aus einer Privaten Krankenversicherung gegangen sind, oder gegangen worden sind :wink: In Kurzform: In Deutschland soll keiner mehr ohne Krankenversicherungsschutz sein. Dieser hehre Ansatz hat leider einige Schönheitsfehler.

Wenn Sie nun eine Krankenversicherung wechseln möchten, dann müssen Sie die gesetzlichen Kündigungfristen einhalten (ggf. Sonderkündigungsrecht). Die gesetzliche Krankenversicherung (SBK) darf Sie aber nur gehen lassen, wenn Sie von Ihrer neue Krankenversicherung eine Bestätigung gemäß §§ 175 Abs. 4 Satz 4 und 257 Abs. 2a SGB V vorliegt. Erst dann wird Ihre alte Krankenversicherung Ihnen eine Bestätigung (Kündigungsbestätigung) ausstellen. Diese Kündigungsbestätigung müssen Sie der neuen Krankenversicherung übermitteln, andernfalls dürfte diese Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen versichern. Können Sie diesen Nachweis nicht erbringen ist die neue Krankenversicherung angehalten einen Strafbeitrag für die Versicherungslose-Zeit zu berechnen. Die SBK hat nach meinem derzeitigen Kenntnisstand absolut Recht!
Die SBK darf Sie nicht raus lassen, wird sogar das Inkasso für die Versicherungslose-Zeit betreiben.

Dadurch, dass Sie bereits bei der SBK versichert sind, muß ich davon ausgehen, dass die Versicherungspflicht von Ihnen bereits gepüft wurde. D.h. Sie haben sich in Deutschland wohnhaft gemeldet. Mawista ist ein Versicherungsvermittler für die Elvia Krankenversicherung. Der Tarif von dem Sie vermutlich schreiben, ist eine Gäste-Versicherung. Leider ist die Beschreibung des Tarifes auf der Mawista Internetseite nicht optimal. Sie haben zahlreiche Ausschlüsse. Zudem dürften Sie diesen Vertrag nicht abschließen, wenn Sie in den letzten 5 Jahren für mindestens 3 Jahre Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Sollten Sie keinen solchen Wohnsitz haben, so wird Ihr Wohnsitz (Heimatland) unterstellt, sofern Sie auch vor dieser 5 Jahresfrist Ihren ständigen Wohnsitz ist Deutschland hatten.

Die SBK darf diesen Tarif der Elvia Versicherung nicht akzeptieren. Ich persönlich Rate Ihnen auch nicht diesen Tarif abzuschließen. Ein guter Gesundheitsschutz sollte es Ihnen Wert sein. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung hat immer noch eine gute Leistung (auch wenn jetzt vielleicht viele schimpfen werden…).

Können Sie die Beiträge für Ihre gesetzliche Krankenversicherung nicht mehr entrichten, rate ich Ihnen bei der für Sie zuständigen Arge (Sozialamt, oder Studentisches Hilfswerk) vorstellig zu werden.

Verlassen Sie Deutschland, wird Ihnen die gesetzliche Krankenversicherung eine Bestätigung über die versicherte Zeit ausstellen. Je nachdem, wo Ihr Heimatland liegt, wird man Ihnen diese Zeit anrechnen, oder aber auch nicht.

Ein Wechsel in die Private Kranken(Voll)versicherung lohnt sich für Sie nach dem jetzigen Informationsstand nicht.

Ich hoffe Ihnen vorerst weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Rainer Epbinder
Astral Versicherungsmakler

Vielen Dank für Ihre hilfreiche Antwort,

Si haben geschrieben, ich kann Sie anrufen, aber es steht da kine Rufnummer. Es wäre schön wenn ich mit Ihnen das Problem telefonisch lösen kann, da ich viele Fragen habe :smile:

mfg

Sehr geehrter Herr Guizani,

die Adresse lautet: www.astral-versicherungen.de Rufnummer: 040-32030673. Sollte ich nicht erreichbar sein, wird eine nette Person aus der Zentrale Ihre Rufnummer aufschreiben, ich rufe Sie dann zurück.

Mit freundlichem Gruß
Rainer Epbinder

Hallo,

folgende Hinweise kann ich zu Ihrer Anfrage geben:

  • Krankenversicherung ist mittlerweile Pflicht in
    Deutschland, d.h. JEDER muss krankenversichert sein - ob gesetzlich oder privat

  • Ihre jetzige Versicherung (SBK?) kann daher in der
    Tat den Vertrag erst aufheben, wenn sie nachweisen können, dass sie krankenversichert sind.

  • Wenn die Beiträge bei der SBK erhöht wurden, haben Sie ein außerordenliches Kündigungsrecht. In der Regel werden die Beiträge jedoch zum 01.01. angepasst, Kündigung hätte also schon zu diesem Zeitpunkt erfolgen müssen

Mein Rat: 1.) Informieren Sie sich bei einer gesetzliche Krankenkasse (z.B. AOK), ob sie sich freiwillig gesetzlich versichern können. Der Beitrag hierfür wird aller Wahrscheinlichkeit nach wesentlich günstiger sein als jetzt.
2.) Sprechen Sie mit der SBK und bitten Sie um eine Ratenzahlung/Stundung der aufgelaufenen Beiträge.

Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben und wünsche
Ihnen vier Erfolg bei den Verhandlungen mit GKV+PKV.

MfG,

Antwort: Ich bin nicht der Fachmann für Krankenver- sicherungen, sondern für Renten. Die richtige Antwort findest du bei www.studenten-kv.de
Gruss zillmer