Hallo Zusammen,
ich bin ein Medizinstudent. Ich habe neulich einen Auftrag von einem Krankenhaus ihre Webseite vom Deutsch ins arabische zu übersetzen. Ich bin mit dem Auftrag schon fertig , aber es wurde von mir eine Rechnung verlangt . Die frage lautet, kann ich eine Rechnung ohne MwSt. stellen? oder soll ich mich zum Finanzamt als Freiberufler anmelden, obwohl ich keinen Abschluss/Diplom habe?
Nun, weiss ich nicht was ich machen soll, bin mit dem Auftrag fertig, aber kann das Geld nicht bekommen !!
Hallo,
ich würde eine Rechnung ausstellen mit dem Vermerk auf die Kleinunternehmerregelung (glaub §16 UStG). In der Steuererklärung muss das halt dann schon als selbständige Tätigkeit versteuert werden.
Hallo,
ich denke, du bringst da ein paar Dinge durcheinander. Die Umsatzsteuer hängt davon ab, welche freiberufliche Tätigkeit zu ausführst (Dolmetscher sind meines Erachtens USt-pflichtig) und ob du dich bei geringen Einnahmen v. der USt befreien lässt. Siehe hier http://www.steuerberaten.de/tag/freiberufler/umsatzs…
Das andere ist die Anmeldung f. nebenberufliche Selbständigkeit. Das ist Voraussetzung für jede Rechnung (mit oder ohne USt.). Da kommt aber ein ziemlicher Rattenschwanz: Umsatzsteuervoranmeldungen (bzw. Kleinunternehmerregelung) Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Wenn es eine wirklich einmalige Sache war - keine Ahnung, ob es da eine Möglichkeit gibt. An deiner Stelle, würde ich da mit der IHK sprechen (Existenzgründer), sonst könnte das eine Menge Ärger geben.
vg
Hallo,
ich würde mal beim Finanzamt anrufen. Sich als Freiberufler anmelden kostet ja nix. Du brauchst nur eine Steuernummer. Und die gibt dir das Finanzamt.
Mfg
NaKa
Sie benoetigen keinen akademischen Grad. Auch Zuhaelter muessen Ihre Einkeufte versteuern. Da Sie beruflich dienstlich taetig waren, muessen Sie auch eine MWS. in Rechnung stellen.
Gruss
postman5
http://www.tw-h.de/wiki/index.php?title=Umsatzsteuer…
Da mal schauen, bzw. wenn Übersetzung einmalig dort nachfragen, ob sie auch eine umsatzsteuerfreie Rechnung begleichen. Honorar für: XX€
Falls es häufiger gemacht wird, auf alle Fälle mit StNr. (Studentenstatus nicht vergessen, Einkomensgrenzen z.B. Krankenkasse)
Hallo,
ist das eine einmalige Sache? Wie hoch ist der Betrag? Wenn es einmalig ist, würde ich mich nicht als Freiberufler anmelden. Dann natürlich die Rechnung ohne MWSt.
Hallo, für den einen Auftrag brauchst Du nichts anzumelden. Eine Rechnung auf keinen!!! Fall mit Umsatzsteuer schreiben.
Die Einnahmen dann mit in die Einkommensteuer reinnehmen.
Hi,
ja, es kann eine Rechnung ohne MwSt. gestellt werden, der Rechnungsbetrag kann dann in der Steuererklärung angegeben werden, da gibt es eine extra Position, weiss gerade nicht wie diese heißt. Bei kleineren Beträgen ist es dann nicht nötig ein Gewerbe anzumelden.
Hallo,
sorry für die Verspätung.
Natürlich können Sie eine Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben. Bitte auf der Rechnung ihre jetzige Steuernummer angeben und unbedingt darauf hinweisen, dass sie als Kleinunternehmer nach Paragraph 19 Umsatzsteuergesetz abrechnen. Falls der Auftraggeber einen Ausweis der Umsatzsteuer möchte, dann müssen sie die selbständige Tätigkeit beim Finanzamt melden und müssen die Umsatzsteuer abführen.
Auf jeden Fall müssen Sie für 2013 eine Steuererklärung mit den Einkünften aus der Selbständigkeit abgeben zzgl. aller anderen Einkünfte. Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben.
MfG
Sven Duwe
Frage ist zu klären:
kommen noch mehr Rechnungen für diese Periode eines Kalenderjahres zusammen?
Wenn nur einmal, kannst du als Kleingewerbetreibender ohne MWSt eine Rechnung ausstellen, die sonst alle übrigen Anforderungen wie Tag und Art der Leistungserbringung sowie deine Steuernummer enthalten muss.
Wenn du beim Bundesamt für Steuern in Saarlouis eine UID Nummer wie DE xxx xxx xxx beantragen wirst, kannst du MWSt fakturieren - muss natürlich im Folgemonat abgeführt werden mit USt-Vorausanmeldung usw.
Ich schätze, mit einmaliger Berechnung ohne MWSt in formgerechter Faktura kommst du klar, oder?
wenn das ganze mit der Übersetzungstätigkeit eine einmalige Sache bleibt, bitte unbedingt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen!
Ob man umsatzsteuerpflichtig tätig wird , hängt vor allem auch von der Regelmäßigkeit der Tätigkeit ab. Wer also immer wieder die gleiche oder vergleichbare Sache anbietet, kann in die Umsatzsteuerpflicht rutschen. Es gibt da zwar den Kleinunternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz, der darf dann, wenn seine Umsätze eine bestimmte Grenze im Jahr nicht überschreiten, keine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgestellt haben. Trotzdem muss er dann jährlich eine Umsatzsteuererklärung abgeben, in der er versichert unter dieser Grenze zu liegen. Dann fällt auch bei regelmäßiger Tätigkeit keine Umsatzsteuer an!