Ich hätte gern ein paar Infos gehabt, was es für Sonderfälle zu beachten gibt, wenn ich (Student, 21) mit einem Bekannten (Arbeitslos, 20) eine GbR zum Zwecke des Versandhandels über das Internet betreibe.
Insbesondere interessiert mich, ob ich in der Famlilienversicherung bleibe und durch die Immatrikulation alles mit Vater Staat geklärt ist, bezüglich Rentenkasse und so weiter.
Oder muss ich mich selbst dann irgendwo zusätzlich anmelden.
Außder dem Studieren, mache ich im Moment nichts.
Wie ist es bei meinem Bekannten. Er ist derzeit über das Arbeitsamt versichert.
Er könnte sicherlich eine IchAG machen, aber dann haben wir ja keine GbR zusammen und wenn er jetzt zum Beispiel für meine Firma den Vertrieb macht oder soetwas wäre er ja scheinselbstständig.
Weiß jemand Rat?
wenn Du Dich selbstständig mit Deinem Freund machst, bist Du als Unternehmer zu bezeichnen. Deine Sozialversicherung muß dann neu geregelt werden, da Du und Dein Freund keinen Schutz mehr genießt, wie zur Zeit. Als Beispiel würde es keine Arbeitslosenversicherung geben. Die Beiträge zur KV ändern sich auf evtl. Mindestbeiträge der ges. Kassen,oder man wechselt zur Privaten, Rentenbeitragspflichten entfallen, weil man nicht mehr der gesetzlichen Pflichtversicherung angehört. Eine Einzahlung weiterhin in die ges. RV ist möglich, eine private RV oder LV gibt es als Alternative. Es besteht kein muß mehr. Um alle diesbezgl. Risiken abzudecken ist eine gute vorerige Information angesagt. Warum eine GbR machen. Weißt Du, was das für eine Unternehmensform ist, welche Risiken für Dich und Dein Freund dahinterstecken? Vor allem was die Verbindlichkeiten angeht?
So einfach ist das alles nicht. Ihr genießt einen momentanen Status den Ihr zu berücksichtigen habt, wenn Ihr Euch selbständig macht. Eine etwaige Abwägung sollte man da schon machen.
Gruß
Rolf
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich hätte gern ein paar Infos gehabt, was es für Sonderfälle
zu beachten gibt, wenn ich (Student, 21) mit einem Bekannten
(Arbeitslos, 20) eine GbR zum Zwecke des Versandhandels über
das Internet betreibe.
Unter Existenzgründung findest du Texte die dich über die Form GbR aufklären!
Insbesondere interessiert mich, ob ich in der
Famlilienversicherung bleibe und durch die Immatrikulation
alles mit Vater Staat geklärt ist, bezüglich Rentenkasse und
so weiter.
Ebenso gehe ich aus den Erfahrungen mit Studenten davon aus, daß du auch keine steuern bezahlen möchtest. Ist das richtig?
Oder muss ich mich selbst dann irgendwo zusätzlich anmelden.
Wer selbständig ist, muss für sich selbst sorgen, sonst wäre er nciht selbständig! Es gibt für Selbständige keine soziale Hängematte.
Wie ist es bei meinem Bekannten. Er ist derzeit über das
Arbeitsamt versichert.
er kann Überbrückungsgeld beantragen, siehe die HP des AA.
Er könnte sicherlich eine IchAG machen, aber dann haben wir ja
keine GbR zusammen und wenn er jetzt zum Beispiel für meine
Firma den Vertrieb macht oder soetwas wäre er ja
scheinselbstständig.
Also Ich AG oder GbR beides durcheinander geht nicht!
Weiß jemand Rat?
wie wärs wenn ihr euer Vorhaben ganz simpel strikt und nicht so kompliziert aufbaut!
Mhm, das hört sich ja alles recht schwarzmalerisch an.
Es kann doch aber nicht sein, dass ein student, wenn er nebenbei ein paar sachen bei ebay verkaufen will, sonstwas in die wege leiten muss und vielleicht gar nicht den großen gewinn macht.
Wenn ich jetzt einfach einen Gewerbeschein hole,
schmeißt mich die BKK dann quasi automatisch aus der Familienversicherung meines Vaters raus, und ich bin als student in überhaupt keiner versicherung drin,
will heißen muss SELBST Renten, Kranken, Pflege, Sozialversicherung… bezahlen und mich anmelden?
Für ein paar Verkäufe bei ebay? Kann doch nicht angehen.
Ich dachte es gäbe so ein Prinzip von der Verhältnismäßigkeit.
So werden Kleingewerbetreibende von Umsatz-, Gewerbesteuer, IHK-Beiträgen befreit… aber an den versicherungen scheitert es dann???