Student und die Überbrückungszeit

Guten Tag werte Forumgemeinde,

ein hypothetischer Fall mit einem Student und zwei Fragen dazu:

Im Rahmen seines Studiums hat er Praktikum gemacht und wohnt seit 1. April bei den Eltern, schreibt seine Studienarbeit und hat schon eine Diplomstelle, aber erst ab 1 Juni.
D.h. diese 2 Monate bekommt er kein Geld (BaföG ist verbraucht, weil schon im 16. Semester). Die Eltern können ihn nur so unterstützen, dass sie ihm Bleibe in ihrer Wohnung anbieten und Essen anbieten. Finanziell mit Geld können sie ihn nicht unterstützen, weil selber Schulden haben. Er muss aber 150 € Krankenversicherung zahlen.

  1. Frage: kann er seitens Staat mit einer Unterstützung rechnen und wenn ja, an welches Amt soll er sich wenden in solchen Fällen?

Dieser hypothetischer Student schreibt ab 1. Juni seine Diplomarbeit 6-7 Monate lang bei Firma XY und bekommt dafür 650€ pro Monat. Er zahlt zwischen 200 € und 300€ Wohnmiete, weil 450 km von den Eltern weg und dazu noch 150€ Krankenversicherung.

  1. Frage: kann er mit einer Unterstützung seitens Staat rechnen und wenn ja an welches Amt sollte er sich wenden?

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,
falls er auch an Unterstützung interessiert ist, die er zurück zahlen muss, käme vllt ein Studienkredit in Betracht.

Gruß
T.

Viele Grüße

Dieser hypothetischer Student schreibt ab 1. Juni seine Diplomarbeit 6-7 Monate lang bei Firma XY und bekommt dafür 650€ pro Monat.

Was ist das denn, was er da von der Firma bekommt? Irgend sowas wie Lohn/Gehalt? - Dann wäre er ja darüber krankenversichert.
Oder ist das eine Aufwandsentschädigung?

Er zahlt zwischen 200 € und 300€ Wohnmiete, weil 450 km von den Eltern weg und dazu noch 150€ Krankenversicherung.

Auf jeden Fall könnte er Wohngeld Wohngeldstelle/Stadtverwaltung) bekommen, aber vielleicht sollte er es als Alg2-Aufstocker versuchen, weil er dann m.W. krankenversichert wäre. Allerdings habe ich noch nie gehört, dass ein Diplomand Alg2 bekommt … aber fragen kostet nichts (beim Jobcenter).

Wohngeld können die jetzt schon beantragen, auch die Eltern.

Viele Grüße

Hallo,

Auf jeden Fall könnte er Wohngeld
Wohngeldstelle/Stadtverwaltung) bekommen, aber vielleicht
sollte er es als Alg2-Aufstocker versuchen, weil er dann m.W.
krankenversichert wäre. Allerdings habe ich noch nie gehört,
dass ein Diplomand Alg2 bekommt … aber fragen kostet nichts
(beim Jobcenter).

die Möglichkeit besteht tatsächlich. In den fachlichen Hinweisen zu § 27 SGB II wird auch explizit die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu § 26 BSHG (als dem alten Sozialhilfegesetz) aufgeführt, wo es heisst:

[…]
Die Annahme eines besonderen Härtefalles kommt dagegen vor allem in Betracht, wenn
[…]

Ob das zuständige JC die Situation ähnlich bewertet und ALG II gewährt, ist damit natürlich nicht gesagt. ALG II gäbe es wenn nur auf Darlehnsbasis.

Gruß

osmodius

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