Jemand macht ein duales Studium (Blockweise Ausbildung - Studium) und habe deshalb am Studienort eine Wohnung angemietet. Diese möchte er kündigen, da sie für sechs Monate nicht benötigt werden würde.
Im Mietvertrag steht folgendes:
„Das Mietverhältnis beginnt am XX.XX.2009 und läuft auf unbestimmte Zeit.
[…3 Monate Kündigungsfrist…]
Es ist ein langfristiges Mietverhältnis gewünscht. Sollte innerhalb von 2 Jahren das Mietverhältnis aufgelöst werden, so muss der Mieter eine Aufwandsentschädigung von einer Monatsmiete (ohne NK) zahlen.“
Diese zwei Jahre sind zu diesem Zeitpunkt nicht um.
Es gibt folgendes Urteil zu Studenten und langfristigen Mietverhältnissen: http://www.welt.de/finanzen/article4782369/Langfrist…
Macht es einen Unterschied, da es in diesem Fall ein duales Studium ist.
Im Mietvertrag wurde angegeben, wo die Person in ungekündigter Stelle (Ausbildungsbetrieb) beschäftigt ist. Der Vermieter weiss aber, dass die Wohnung zum Aufenthalt während des Studiums gedacht ist.
(Versicherungs-) Rechtlich wird die Person als Student eingestuft.
Einen schönen Sonntag.