Student und langfristiges Mietverhältnis

Jemand macht ein duales Studium (Blockweise Ausbildung - Studium) und habe deshalb am Studienort eine Wohnung angemietet. Diese möchte er kündigen, da sie für sechs Monate nicht benötigt werden würde.

Im Mietvertrag steht folgendes:
„Das Mietverhältnis beginnt am XX.XX.2009 und läuft auf unbestimmte Zeit.
[…3 Monate Kündigungsfrist…]
Es ist ein langfristiges Mietverhältnis gewünscht. Sollte innerhalb von 2 Jahren das Mietverhältnis aufgelöst werden, so muss der Mieter eine Aufwandsentschädigung von einer Monatsmiete (ohne NK) zahlen.“

Diese zwei Jahre sind zu diesem Zeitpunkt nicht um.
Es gibt folgendes Urteil zu Studenten und langfristigen Mietverhältnissen: http://www.welt.de/finanzen/article4782369/Langfrist…

Macht es einen Unterschied, da es in diesem Fall ein duales Studium ist.
Im Mietvertrag wurde angegeben, wo die Person in ungekündigter Stelle (Ausbildungsbetrieb) beschäftigt ist. Der Vermieter weiss aber, dass die Wohnung zum Aufenthalt während des Studiums gedacht ist.
(Versicherungs-) Rechtlich wird die Person als Student eingestuft.

Einen schönen Sonntag.

Hallo.

Die genannte Entscheidung passt m. E. nicht so ganz auf den Fall, könnte aber analog anwenbar sein. Im vorliegenden Fall liegt kein Kündigungsausschluss für eine gewisse Zeit vor und auch kein begründeter befristeter Mietvertrag.

Meiner Meinung nach handelt es sich um eine Vertragsstrafe, die sich der Vermieter für den Fall einer Kündigung vor Ablauf von 2 Jahren ausbedungen hat. Eine solche Vertragsstrafe ist aber nach § 555 BGB unwirksam.

http://dejure.org/gesetze/BGB/555.html