Liebe Experten hier im Forum,
Es gibt schon mehrere Beiträge zu meinem Anliegen, aber irgendwie wurden meine Fragen nicht beantwortet, was wahrscheinlich daran liegt, das in dieser Situation einen anderen Hintergrund habe.
Also dann mal zur Frage:
Studentin im 7. Semester, beendet voraussichtlich Studium erfolgreich im Sommer 2010 und hat 2 Nebenjobs. Ein 400€ Job und einen der sich in der „Gleitzone“ befindet.
Auf der Suche nach einem Job wurden diverse Möglichkeiten ermittelt, wie der Lebensunterhalt nach dem Studium bestreiten werden köönte und der jetzige Arbeitgeber wurde gefragt. Sprich jetztige arbeit bei Vertriebs Firma als Übersetzerin und in der Administration. Es wurde ein eigenes Vertriebsgebiet angeboten. Während des Studiums müsste deshalb ein Nebengewerbe angemeldt werden (Provisionsbasis). Nach Studium dann wahrscheinlich Hauptgewerbe.
Genau dort liegen die Fragen.
Krankenkassen geben Studenten einen speziellen Beitrag wenn man nicht über „86,5“ Stunden neben der Uni arbeitet welches auch nicht geschehen soll.
Es werden Sozialunterstützung aus Dänemark erhalten und ist der Freibetrag bekannt, welches auch kein Problem dastellt.
Neben dem Studium wäre es möglich durch das Nebengewerbe entweder:
1092€ monatlich zu verdienen wenn deranderen 400€ Job gekündigt wird oder halt 692€ wenn der400€ Job behalte wird.
Wenn der Vertrieb gut läuft dann wird der minijob gekündigt, aber erst einmal sollte der 400€ Job zur Sicherheit beibehalten werden.
Frage:
1.Wie strebt man das ganz Projekt Nebengewerbe an?
2.Was muss beachtet werden?
3.Dann das Einkommen unsicher ist und evtl. ändert wenn der 400€ Job
kündige wird und die vollen 1092€ über das
Nebengewerbe verdient werden können, wie wird dieses bei
Finanzamt angegeben?
4.Was kann absetzt werden, welche Vorteile bestehen,
da der Verdienst bei entweder 692 od. 1092€
monatlich also Jährlich 8304€ oder 13104€ beträgt
(hab was gelesen von Kleinunternehmer 17500€
spezielle Regeln)…
5.Wie läuft das mit dem Finanzamt da die
MWST selber ans Finanzamt abführt werden muss.
Ich möchte nur anregen, darüber nachzudenken, welche Perspektive der beabsichtigte Werdegang hat. Hintergrund ist die zu beobachtende Tendenz mancher Unternehmen, sich vor der sozialen Absicherung ihrer Mitarbeiter zu drücken. Dabei werden weisungsgebundene abhängige Beschäftigte formal zu Selbständigen gemacht, mit u. U. fatalen Folgen für die Betroffenen. Sie müssen nicht nur Kranken- und Rentenversicherung (unterbleibt oft genug) vollständig selbst bezahlen, sondern müssen für ihre Arbeitsmittel selbst sorgen, haben im Krankeitsfall und natürlich im Urlaub kein Einkommen und sind von heute auf morgen vor die Tür zu setzen.
Nichts gegen Selbständigkeit, aber dann müssen damit auch die Freiheitsgrade eines Selbständigen verbunden sein, d. h. eigener Marktzugang, eigene Kundenakquise, eigene Preis- und Leistungsgestaltung und nicht dauerhaft Arbeit für einen einzigen Auftraggeber.
die gestellten Fragen beziehen sich sowohl auf die Beurteilung während des Studiums als auch nach dem Studienabschluss.
Erst einmal während des Studiums:
Wenn das richtig verstanden wurde: An deutscher Hochschule immatrikuliert und Beschäftigung in Deutschland. Krankenversicherung in Dänemark als Student oder Familienangehöriger.
Dann tritt die deutsche Studenten-Pflicht-KV nicht ein, da nach EG-Recht der anderweitige KV-Anspruch als Befreiung wirkt. Da das Werkstudentenprivileg aber nach deutschen Recht zu beurteilen ist, bedeutet das die Anwendung der 20-Stunden-Regel wöchentlich. Überschreitet die Erwerbstätigkeit diese Zeitgrenze, dann tritt Versicherungspflicht in der KV, PflV, Alv ein. Für den Gleitzonenjob müssten jetzt schon RV-Beiträge bezahlt werden. Das gilt auch für den Minijob.
Nach dem Studium:
Das Studentenprivileg fällt weg. Der Gleitzonenjob ist voll versicherungspflichtig. Für den Minijob sind vom Arbeitgeber pauschale KV und RV-Beiträge zu zahlen.
Wird stattdessen eine hauptberufliche Selbständigkeit ausgeübt, dann tritt in der KV, Alv, PflV keine Versicherungspflicht ein. In der RV muss dies im Einzelfall geprüft werden. Die KV muss in diesem Falle allein bezahlt werden. Es sei denn, die in Dänemark geltende Grenze wird nicht überschritten und die KV besteht dort weiter.
Nachtrag Steuern
Einkommenssteuern sind in jedem Falle zu zahlen, egal ob aus der Selbständigkeit oder der Arbeitnhmerbeschäftigung. Hier gibt es Grundfreibeträge. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Zahlung der Umsatzsteuer.