Student und Steuerfreibetrag

Liebe/-r Experte/-in,

da ich demnächst meine Steuererklärung anfertigen möchte und ich 2010 vom Studentischen Dasein in ein Arbeitsverhältnis gewechselt bin, frage ich mich in wie weit der Steuerfreibetrag der ja bei ca 8000 Euronen liegt, für mich noch relevant ist?

Bisher hat sich das recht einfach dargestellt. Ich hab neben dem Studium immer gearbeitet (befristetes Arbeitsverhältnis, geringfügige Beschäftigung oder auch Minijob) aber nie die jährliche Steuerfreigrenze überschritten. Somit hab ich ja recht einfach im Folgejahr meine Steuererklärung (Steuerklasse 1) ausgefüllt und sämtliche Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solibeitrag wiederbekommen.

Da ich Ende 2010 in ein Arbeitsverhältnis eingetreten bin, stellt sich die Lage etwas anders da. Man beachte, dass ich 2010 jedoch noch komplett als Student eingeschrieben war!

  • Januar bis Februar: 1.612,94 €
  • März bis September: 2.900,00 €
  • Oktober bis Dezember: 7.219,36 €

(alles brutto)

Außerdem habe ich von Februar bis August in einer weiteren geringfügigen Beschäftigung insgesamt 904,00 € verdient, die mir aber ohne steuerliche Abzüge ausgezahlt wurden.

Ich frage mich jetzt, ob der Steuerfreibetrag 2010 für mich gültig ist und ich für die rund 8000 € Einkommen die gezahlten Steuern und Solizuschlag wieder erhalte und nur das restliche Einkommen über dieser Grenze versteuert bleibt? Oder bekomm ich garnichts mehr zurück?

Infos wären nett! Hoffe auf euren Rat!

Viele Grüße

TNT

da ich demnächst meine Steuererklärung anfertigen möchte und

Im Internet unter Finanzamt.de gibt es die Einkommensteuertabelle. Vom Brutto gehen die Werbumgskostren mind. 924,00 € und die Sonderausgaben 1999 € und 36,00 € runter das ergibt das zu versteuernde Einkommen, dann in die Grundtabelle gehen und die Steuer ablesen. Der Differenzberag ist die Erstattung, der Minijob bleibt ausser Ansatz

Hallo,
das Thema ist zu umfangreich, um es erschöpfend zu behandeln.
Wichtig ist, dass die geringfügige Tätigkeit nicht besteuert wird, weil dort der Arbeitgeber alles mit 30% pauschal abgegolten hat.
Für alles Andere müssen Steuerbescheinigungen ausgestellt sein. Mit Brutto und einbehaltenen Steuern und Soz-versicherung. Dazu kommen natürlich auch die eventuell angefallenen Kosten, welche mit der Arbeit zusammenhängen (Werbungskosten), die Versicherungen (Sonderausgaben), die Kosten, welche mit dem Studium zusammenhängen (auch Sonderausgaben), eventuelle Ausserordentliche Belastungen usw.

Eigentlich müsste alles an gezahlten Steuern zurückkommen. Kauf Dir ein EST-Programm (Wiso), das führt Dich Punkt für Punkt durch die Problematik. Vor dem Abschicken siehst Du, was erstattet werden wird.

Gruß
Wolfgang

ja, für dich gilt der Freibetrag auch. er gilt für jeden Steuerpflichtigen in Deutschland, da er den Beginn der Grundtabelle darstellt, d.h. dass ab diesem Betrag erst Steuern anfallen.

Du wirst eine Steuererstattung erhalten, wenn Du die Steuererklärung abgibst!

Grüße

Hallo TNT,

die Steuerbefreiung des Existensminimums ist stets relevant. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Kosten für ihr Studium als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit erfassen, denn dadurch kann die Steuerbemessungsgrundlage gesenkt werden.
Einen Großteil der Steuer - überschlägig betrachtet - werden Sie nach Abgabe der Steuererklärung wieder zurückbekommen.

Die Einnahmen aus der Geringfügigen Beschäftigung sind nicht zu erklären

Viele Grüße

Es gibt mittlerweile so viele EST Programme, dass eine Berechnung wirklich kinderkram ist. Bitte einfach mal vornehmen lassen. Da ich die eckdaten wie Sonerausgaben etc nicht kenne kann ich keine Auskunft geben. Gehe jedoch davon aus, dass keine Steueranfällt. Aushilfslohn mus nicht versteuert werden von dir

in der Studentenzeit darf man in 2010 8004,00 eigene Einkünfte haben,

Die Einkünfte Jan bis Sep. müssten addiert werden und dann der mtl. Druchschnitt wäre errechnet werden, so müsste auch der Betrag eigene Einkünfte dividiert werden, das ergibt einen mtl Betrag von 667,00 €, dieser dürfte in der Zeit Jan - Sept., wenn das die Studienzeit war nicht überschritten worden sein. Zu diesen Einkünften müsste auch noch der Minijob, wenn es den gab zwischen Jan und Sept mtl hinzugerechnet werden. Wenn es aber Werbungskosten gab in der Zeit jan bis Dez., dann müsste dieser abgezogen werden. Wenn bei all dieses Fakten der Betrag von mtl 667,00 € zwischen Jan - Sept unterschritten wäre, wäre die Kinderzuordnung erreicht für Jan - Sept., aber ab Okt - Dez. ist sie nicht mehr zu erreichen, da da das Einkommen die Grenzen überschreitet. Außer zwischen Okt und Dez gibt es wirklich sehr hoche Werbungskosten. Das Kindergeld, wenn empfangen, zurückbezahlt werden.
Gruß
rene BWB

Hallo TNT!

Die rund 8.000 Euro ist der Grundfreibetrag, der bei jedem, also auch bei „Nicht“-Studenten steuerfrei bleibt.
Dazu sind weitere Pauschbeträge, Freibeträge, Werbungskosten etc. abzugsfähig. Manches davon wird aber nur auf Antrag gewährt.

Der Vergleich hinkt, aber trotzdem: Das ist so ähnlich wie man Bafög nur bekommt, wenn man es beantragt.

Aus dem geschilderten Sachverhalt müsste sich eine Steuererstattung ergeben, weil das monatliche Gehalt geschwankt hat. Evtl. werden auch alle Steuerabzugsbeträge erstattet.

Die geringfügige Beschäftigung ist grundsätzlich steuerfrei. Sie ist also bei der Einkommensermittlung nicht zu berücksichtigen.

MfG

MH

Hallo,

der Minijob braucht in deiner Einkommensteuererklärung nicht angegeben werden. Von deinen anderen
Einkünften von insgesamt 11732,30 werden deine Werbungskosten (Fahrten Whg-Arbeit, Fachliteratur,
Arbeitskleidung etc) abgezogen. Solltest du keine haben oder sollten die Aufwendungengeringer sein als der
Pauschbetrag, wird der Pauschbetrag in Höhe von 920 EUR abgezogen, verbleiben max. 10812,30 EUR.Dann
kommen
nochAbzüge für Vorsorgeaufwendungen evtl. außergewöhnliche Belastungen etc hinzu und was
dann am Ende
über ist, ist das zu versteuerende Einkommen auf den dann die Steuertabelle anzuwenden ist.
Andeiner Stelle würde ich mir ELSTER-Online auf den PC laden. Ist kostenlos. Damit kannst du auch
für
einenLaienganz einfach deineWerte in die Steuererklärung eintragen und die Erstattung läßt
sich auch unter
Steuerberechnung einsehen. Das ist aber erst ab Mitte Februar möglich, dadie ersteVersion leidernoch
nicht
ganz ausgereift war.
Hoffe ich konnte helfen.

MfG Corinna

Liebe/r TNT,
ob Du Student bist, ist bei Nebeneinkuenften, sofern diese die Freigrenze ueberschreiten, eigentlich egal. Wenn Du bisher Steuererklaerungen abgegeben hast, musst Du das auch weiterhin tun und wahrheitsgemaess alle Einkuenfte abgeben.
Die Freigrenze (8.004 Euro) bestimmt sich aber aus der Differenz zwischen Einnahmen und Werbungskosten (Fahrt- und Reisekosten, Telefon, Porto, Bueromaterial, Anschaffungen etc. nur angeben, wenn diese Kosten den Pauschalbetrag von 920 Euro ueberschreiten, den das Finanzamt automatisch vom Bruttoverdienst abzieht, wenn keine Belege eingereicht werden), fuer die Bemessung der Einkommenssteuer werden dann noch Freibetraege, Vorsorgeaufwendungen, aussergewoehnliche Belastungen (Krankheit, Pflege, Betreuung etc.) usw. abgezogen. Mit alldem duerftest Du unter die Freigrenze geraten, d.h., wenn Dir irgendwo Lohnsteuern abgezogen wurden, bekommst Du sie auch wieder zurueck.

Fuer 2011 (Neuanstellung) gilt das gleiche, Du muesstest dafuer die gleiche Berechnung anstellen, es gibt aber zwei steuerliche Verbesserungen:
Die Sozialversicherungskosten werden nicht mehr anteilig, sondern vollstaendig angerechnet, und die Werbungskostenpauschale (s.o.) erhoeht sich auf 1.000 Euro.

Wenn dazu noch Fragen sind, bitte auf die gewohnte Weise melden

Gruss
Bernhard

Wir haben diese Anfrage anonym von unseren ehrenamtlichen Botschaftern bearbeiten lassen- hier die Antowrt:

Ich habe mir die Anfrage durchgelesen und kann auf Grund der gemachten Angaben keine Zusage machen, dass der Mandant die volle Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag zurück erhält. Es ergibt sich aus dem Sachverhalt nicht was es für Beschäftigungsverhältnisse waren (geringfügige Beschäftigung oder Angestelltenverhältnis auf Lohnsteuerkarte).

Jedoch kann ich mit Sicherheit sagen das die 904 € aus der angegebenen geringfügigen Beschäftigung aus der Berechnung fallen, da diese bereits pauschal Besteuert wurden.

Aus meiner Erfahrung raus würde ich jedoch sagen das er seine gezahlten Lohnsteuer-, Kirchensteuer- und Solidaritätszuschlagsbeträge erstattet werden, wenn noch die folgenden Aufwendungen berücksichtigt werden:

Studienaufwendungen:

  • Fahrtkosten zur Uni / Lerngemeinschaft

  • Studiengebühren

  • Büromaterial

  • Aufwendungen für Fachbücher

  • Evtl. doppelte Haushaltsführung

Werbungskosten:

-pauschale 920,- € oder höhere nachgewiesene KM (einfache Strecke x Arbeitstage x 0,30€)

-pauschale für Kontoführung 16 €

Vorsorgeleistungen:

-Vericherungsbeiträge (Haftpflicht etc.)

Außergewöhnliche Belastungen:

-Krankheitskosten (Praxisgebühr, Zuzahlungen, Medikamente,etc.)

Sollte hier genug Aufwand entstehen sehe ich keinerlei Hindernisse warum die Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag

Nicht voll erstattet werden sollte.

Es ist auch noch zu beachten ob evtl. ein BaföG-Darlehen oder ähnliches gezahlt wurde und ob sonst noch Leistungen wie z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld I/II, etc. in Anspruch genommen wurde.

Als Hinweis würde ich noch raten mit diesen Angaben zu einem Steuerberater zu gehen, da dieser genau berechnen kann, ob und in welcher Höhe die Erstattung erfolgt.

Viele Grüße von unserem Botschafter - Christopher Bolt

Dies ist nur ein unverbindlicher Tipp- keine Steuer- oder Rechtsberatung- ohne Gewähr!

Sorry war im Urlaub und kann erst jetzt antworten.
Das steuerfreie Existenzminimum von 8000 € haben Sie immer, so dass Sie nur die darüberhinausgehenden Einkünfte versteuern müssen. Allerdings ist dieses Existenzminimum auch bereits in die Lohnsteuerklasse eingearbeitet, so dass Sie bereits weniger Steuern abgeführt haben. Somit dürfte Ihre Steuererstattung auch nur relativ niedrig ausfallen.
Weitere infos unter www.asg-steuer.de

viele grüsse aus dem Maintal

Liebe/-r Experte/-in,

da ich demnächst meine Steuererklärung anfertigen möchte und
ich 2010 vom Studentischen Dasein in ein Arbeitsverhältnis
gewechselt bin, frage ich mich in wie weit der
Steuerfreibetrag der ja bei ca 8000 Euronen liegt, für mich
noch relevant ist?

Bisher hat sich das recht einfach dargestellt. Ich hab neben
dem Studium immer gearbeitet (befristetes Arbeitsverhältnis,
geringfügige Beschäftigung oder auch Minijob) aber nie die
jährliche Steuerfreigrenze überschritten. Somit hab ich ja
recht einfach im Folgejahr meine Steuererklärung (Steuerklasse

  1. ausgefüllt und sämtliche Lohnsteuer, Kirchensteuer und
    Solibeitrag wiederbekommen.

Da ich Ende 2010 in ein Arbeitsverhältnis eingetreten bin,
stellt sich die Lage etwas anders da. Man beachte, dass ich
2010 jedoch noch komplett als Student eingeschrieben war!

  • Januar bis Februar: 1.612,94 €

  • März bis September: 2.900,00 €

  • Oktober bis Dezember: 7.219,36 €

(alles brutto)

Außerdem habe ich von Februar bis August in einer weiteren
geringfügigen Beschäftigung insgesamt 904,00 € verdient, die
mir aber ohne steuerliche Abzüge ausgezahlt wurden.

Ich frage mich jetzt, ob der Steuerfreibetrag 2010 für mich
gültig ist und ich für die rund 8000 € Einkommen die gezahlten
Steuern und Solizuschlag wieder erhalte und nur das restliche
Einkommen über dieser Grenze versteuert bleibt? Oder bekomm
ich garnichts mehr zurück?

Hallo ! Da das monatliche Einkommen recht unterschiedlich war ist mit einer Steuererstattung zu rechnen und daher anzuraten eine Steuererklärung abzugeben.
Lieben Gruss
Frank Zingelmann

Infos wären nett! Hoffe auf euren Rat!

Viele Grüße

TNT

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