Liebe/-r Experte/-in,
da ich demnächst meine Steuererklärung anfertigen möchte und ich 2010 vom Studentischen Dasein in ein Arbeitsverhältnis gewechselt bin, frage ich mich in wie weit der Steuerfreibetrag der ja bei ca 8000 Euronen liegt, für mich noch relevant ist?
Bisher hat sich das recht einfach dargestellt. Ich hab neben dem Studium immer gearbeitet (befristetes Arbeitsverhältnis, geringfügige Beschäftigung oder auch Minijob) aber nie die jährliche Steuerfreigrenze überschritten. Somit hab ich ja recht einfach im Folgejahr meine Steuererklärung (Steuerklasse 1) ausgefüllt und sämtliche Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solibeitrag wiederbekommen.
Da ich Ende 2010 in ein Arbeitsverhältnis eingetreten bin, stellt sich die Lage etwas anders da. Man beachte, dass ich 2010 jedoch noch komplett als Student eingeschrieben war!
- Januar bis Februar: 1.612,94 €
- März bis September: 2.900,00 €
- Oktober bis Dezember: 7.219,36 €
(alles brutto)
Außerdem habe ich von Februar bis August in einer weiteren geringfügigen Beschäftigung insgesamt 904,00 € verdient, die mir aber ohne steuerliche Abzüge ausgezahlt wurden.
Ich frage mich jetzt, ob der Steuerfreibetrag 2010 für mich gültig ist und ich für die rund 8000 € Einkommen die gezahlten Steuern und Solizuschlag wieder erhalte und nur das restliche Einkommen über dieser Grenze versteuert bleibt? Oder bekomm ich garnichts mehr zurück?
Infos wären nett! Hoffe auf euren Rat!
Viele Grüße
TNT