ich bin seit einiger Zeit Student und will mich jetzt aber definitiv selbständig machen mit einer in Deutschland einmaligen Idee.
Von einem Freund habe ich erfahren, dass mir das Arbeitsamt in dem Fall ein Übergangsgeld für 6 Monate zahlt.
Jetzt war ich aber dort und man hat mir gesagt, das wäre nur der Fall, wenn ich Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, was ich nicht habe.
Derjenige, von dem der Tip kam meint aber, das man die nur überzeugen muss, das Arbeitsamt hat da einen Spielraum, um Selbständige zu fördern.
ich bin seit einiger Zeit Student und will mich jetzt aber
definitiv selbständig machen mit einer in Deutschland
einmaligen Idee.
Von einem Freund habe ich erfahren, dass mir das Arbeitsamt in
dem Fall ein Übergangsgeld für 6 Monate zahlt.
Jetzt war ich aber dort und man hat mir gesagt, das wäre nur
der Fall, wenn ich Anspruch auf Arbeitslosengeld hätte, was
ich nicht habe.
Derjenige, von dem der Tip kam meint aber, das man die nur
überzeugen muss, das Arbeitsamt hat da einen Spielraum, um
Selbständige zu fördern.
Es gibt definitiv KEINEN Spielraum. Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) setzen zwingend Anspruch auf Arbeitslosengeld oder -hilfe voraus.
Liebe Grüße
Andrea (Arbeitsvermittlerin, muss es also wissen)