Hallo!
Ich bin zurzeit Student und habe Semesterferien.
In den Semesterferien war ich vom 23.07.08 bis zum 22.08.08 bei Randstad, einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt. Meine Arbeitszeit war auf 35,00 Studnen pro Woche festgelegt. Nun dachte ich, dass wenn ich Studnent bin und nur in den Semesterferien arbeite, ich keinen Beitrag zu Arbeitslosen- Kranken- und Pflegeversicherung zahlen muss. In meiner Gehaltsabrechnung wurden sie mir aber leider vom Lohn abgezogen. Gibt es viellcht einen Zusammenhang damit, dass ich letztes Jahr, d.h. vom 06.08.07 bis zum 28.09.07 ebenfalls in den Semesterferien bei Adecco beschäftigt war und somit die 1 Jahres Grenze nicht eingehalten habe?
P.S. Die Immatrikulationsbeschinugung habe ich bei Randstad abgegeben.
Vielen Dank im Vorraus für die Antworten.
macio
Hallo,
Beschäftigungen ausschliesslich während der Semesterferien sind
nur Rentenversicherungspflichtig wen keine Geringfügigkeit vorliegt.
Beim Arbeitgeber und ggf. bei der Kasse vorstellig werden.
Gruß
Czauderna
Hallo,
Also hat die Zeitarbeitsfirma einen Fehler gemacht. Krieg ich das Geld wieder zurück erstattet?
Gruß macio
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Hallo,
zu Unrecht entrichtete Beiträge werden innerhalb der Verjährungsfrist (4 Jahre) zurückgezahlt (durch die Kasse).
Gruß
Czauderna