Student unter 25, Freiberufler. KK & Kindergeld

Hallo,

ich habe mich schon einige Zeit durchs Web geforstet und viele unterschiedliche Aussaugen gefunden. Leider hab ich nun so viele Informationen das ich nun nicht mehr weiß was genau zutrifft.

Folgende Situation:

Er ist Student, unter 25 und daher noch bei seinen Eltern versichert aber nicht wohnhaft. Neben dem Studium arbeitet er momentan 27Stunden/Woche als Freiberuflicher Promotor. Des Weiteren bezieht er Kindergeld. Insgesamt wird er im Jahr nicht über 12000Euro Umsatz machen, weswegen er ja theoretisch als Klein-unternehme gelte bzw. Freiberufler.

Meine Frage ist nun, wie viel darf er nun verdienen um nicht bei der KK seiner Eltern rauszufliegen und ihm das Kindergeld gestrichen wird? Außerdem, ist der Freibetrag für ihn irrelevant weil er über 20Stunden/Woche arbeitet?

Ich hoffe ich bekomme hier die passenden Antworten.

Mfg

MOD: Frage FAQ 1129 modifiziert

Hallo,

ich habe mich schon einige Zeit durchs Web geforstet und viele
unterschiedliche Aussaugen gefunden. Leider hab ich nun so
viele Informationen das ich nun nicht mehr weiß was genau
zutrifft.

Das ist auch kein Wunder, weil du mehrere Dinge munter durcheinander wirfst.

als Klein-unternehme gelte bzw. Freiberufler.

Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Meine Frage ist nun, wie viel darf er nun verdienen um nicht bei der KK seiner Eltern rauszufliegen

Das ist die erste Frage. Ein Selbständiger darf nur ca. 360 € gewinn im Monat machen, wenn er familienversichert in der GKV bleiben will. Ob das auch für Studenten gilt, kann ich nicht mit Bestimmtheit sagen. Ich bezweifele aber, dass bei dieser Arbeitszeit der Studentenstatus erhalten bleibt.

und ihm das Kindergeld gestrichen wird?

Das ist die zweite Frage. Das Kindergeld gibt es neuerdings einkommensunabhängig.

Außerdem, ist der Freibetrag für ihn irrelevant weil er über 20Stunden/Woche arbeitet?

Das ist die dritte Frage. Welcher Freibetrag ist hier gement ?

Gruß

Nordlicht

Hallo,
wie Nordlicht bereits schrieb, für die Familienversicherung gilt die Grenze von 375,00 € (nicht 360,00 €) für das Jahr 2012 - wer da drüber liegt, der muss aus der Familienversicherung raus und ggf. in die studentische Pflichtversicherung oder sogar als hauptberuflich selbständiger (in dem geschilderten Fall) sich versichern.
Gruss
Czauderna