Hallo,
§ 5711 BGB??? Was hat der mit Unterhalt zu tun?
Ich versuche jetzt mal die Frage zu erraten: Wenn ein Student Unterhalt und BaFöG bekommt, wird BaFöG vom Unterhaltsbedarf komplett abgezogen (auch der Darlehnsteil).
Hat ein Student weitere Nebeneinkünfte, wird das BaFöG-Amt das BaFöG kürzen.
Der Unterhalt ist kürzbar, wenn die Nebeneinkünfte durch eine regelmäßige Tätigkeit erwirtschaftet wird. Beispielsweise jeden Abend wird gekellnert.
Ferienjobs, seltene Aushilfstätigkeiten werden meist nicht angerechnet.
Gruß