zuerst an alle mal ein halli hallo !
bin geschieden u.unterhalspfichtiger !
ex frau gleicher status !
sohn ab 18.10. student mit zuverdienst !
hatte zu dem oben genannten bei www.treffpunkteltern.de dieses thema u.bin
jetzt etwas verunsichert !
hatte gefragt ob der §5711 Abs2 BGB
in meinen fall keine anwendung finden würde !
sie waren der meinung !
keine anwendbarkeit auf meinen fall ( scheidungsrecht)!
unterhalt+kinder geld + zuverdienst = geschätze 1000 €
sei voll in ordnug ? ? ?
Sachverhalt :
1 mein sohn geht ab 18.10 studieren
u.Bafög wird wohl schwer zu bekommen sein !
sein mutter u.ich sind geschieden
u.beide berufstätig !
hätte gerne gewust in wie fern man
sein zuverdienst unterhalsrechlich anrechen kann ? ?
2ich habe einamen lohn/miete !
ich habe ausgaben zinsen / negative mieteinahmen u.s.w. !
wie errechne ich mein bereinigtes nettoeinkommen
das für die berechnung des unterhalsanspruch
relevant ist ?
hatte ihm meine einkommensseuererklärung
angeboten um einen antrag auf Bafög zu stellen !
z.z. noch keine reaktion !
Gruß diskus
hallo lisa !
mein sohn !
unterhalt (mutter/vater )+kindergeld +
sein zuverienst = ca 1000 €
-das was er so seiner mutter für unterkunft u.so
abdrücken muß !
Gruß diskus
hi das bekommt der sohn !!! das du da kein bafög
bekommst ist doch klar,und was gibt er seiner mutter?
lisa
lisa
durch die träghaftigkeit meines sohnes
weiß ich ja gar nicht ob+wieviel bafög
er überhaupt bekommen würde!
wenn ja könnte diese rechnung etwas anderst
ausehen !
kann es sein das hier noch weniger wissen
über dieses thema haben als ich ???
normal würde er einen bescheit bekommen
wenn er einen antrag stellen würde
positiev oder negatiev !
aber da für brauch er meine einkommensteuererklärung!
er hat sich aber noch nicht gemeldet !
diskus
Soweit es mir bekannt ist, besteht die Unterhaltspflicht bis zur vollendung der ersten Ausbildung oder ist vom Alter limitiert (27??)
Hoffe es gibt klügere, weil das ja blöd ist wenn er so viel dazu verdient.
wenn der sohn soviel einkommen hat, gibt es sowieso kein bafög
es gib einen bafögrechner für studenten,den würde ich mal mit den ganzen einkommen füttern
leider kenne ich mich bei studenten nicht so gut aus´…
hi das bekommt der sohn !!! das du da kein bafög
bekommst ist doch klar,und was gibt er seiner mutter?
lisa
hei lissa !
was gibt seine mutter ??
lassen wir mal zahlen sprechen !
brutto lohn - (kirchen/lohn/soli steuern/freibetrag )
=relewantes einkommen zur berechnung
des bafög !
wenn bescheit negatiev ist !
vater =relevantes einkommen
z.b.1000€
mutter = " " " " z.b. 250€
anrecht ( düsseldorfer tabelle ) c.a. 450€Unterh
gesplittet= 4 teile vater + 360€
= 1 teil mutter + 90€
kinder geld + 186€ zuverdinst von unterhalsberechtigten + 400€
c.a.±5% 1036€
so oder so ungefähr wird das berechnet
gruß diskus
also…so wie ich das sehe,bekommt dein sohn an unterhalt, zuverdienst und kindergeld 1036€ im monat zum leben…richtig?dein sohn hat ja mehr wie du,sehr merkwürdig,aber ok
dann steht ihm kein bafög zu
ein zuverdienst kann in teilen auf den unterhalt angerechnet werden. dies ist aber immer eine individuelle klärung und kann nicht pauschal veranschlagt werden