Ich würde gerne wissen, ob man (unverheiratet) als Student Unterhalt für seinen Sohn zu zahlen hat, oder davon befreit ist, solange man sich noch im Studium befindet?
(Ist dies abhängig von der Dauer des Studiums?
Müsste man den Betrag, der dann eventuell vom Amt vorgestreckt(?) wird später zurückzahlen?)
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand die Rechtslage dahingehend näherbringen könnte.
Vielen Dank
Hallo,
Ich würde gerne wissen, ob man (unverheiratet) als Student
Unterhalt für seinen Sohn zu zahlen hat, oder davon befreit
ist, solange man sich noch im Studium befindet?
Nach § 1603 BGB muss der Vater hier (vermutlich) nicht bezahlen.
(Ist dies abhängig von der Dauer des Studiums?
Ja. Der § 1603 BGB gilt nur für die Regelstudienzeit und höchstens einer minimalen Überschreitung (1 Semester). Und evtl. für eine effektive Arbeitssuche (20 bis 30 ernsthafte Bewerbungen PRO Monat).
Müsste man den Betrag, der dann eventuell vom Amt
vorgestreckt(?) wird später zurückzahlen?)
Wenn der § 1503 BGB zutrifft, muss man den Unterhaltsvorschuss nicht zurückbezahlen.
Achtung: Die Unterhaltsvorschusskassen drängen oft dass man(n) unterschreibt, dass man den Mindestunterhalt bezahlt. Gleichzeitig bieten sie eine Stundung bzw. spätere Ratenzahlung an.
Wenn man sich dazu „freiwillig“ verpflichtet, obwohl man nicht das Einkommen für den Mindestunterhalt hat, laufen Schulden auf, die dann irgendwie zurückbezahlt werden müssen.
Gruß
Ingrid
Hallo, vielen Dank mochmal für Ihre Antwort.
Wie verhält es sich denn, wenn ich nun schon die Regelstudienzeit überschritten habe und mein Sohn gerade geboren ist?
Liebe Grüße
Hallo,
dann geht es nach dem Motto: vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Gruß
Ingrid
Hi,
wenn die Regelstudienzeit bereits überschritten wurde, ist der Gang zur Unterhaltsvorschusskasse wohl unausweichlich.
Dann kann man versuchen, sich damit rauszureden, daß man ja (hoffentlich) im letzten Semester ist, bald fertig wird ect.
Vielleicht ist die UVG-Kasse gnädig…
Ansonsten kann man sich nur auf die von Ingrid bereits angesprochene Stundung mit Ratenzahlung einlassen…
Grüße
miamei