Hallo zusammen,
ich hoffe jemand kann etwas Licht ins dunkle bringen:
Ein Student heiratet im August 2011. Seine Frau ist Hauptverdienerin und bekommt die Steuerklasse 3. Er hatte eingige Monate gejobt, aus diesem Job wurden 319 Euro Steuern in dem Jahr abgeführt.
Wenn jetzt die erste gemeinsame Steuererklärung erfolgt, wird der Frau für das ganze Jahr 2011 die Steuerklasse 3 zu Grunde gelegt, ihm 5. Aber müsste er als Student nicht den kompletten Betrag zurück bekommen?
Ich verstehe Steuern einfach nicht…
Würde mich über Hilfe freuen,
Danke, Tina
Das ist so pauschal nicht zu beantworten. Die Berechnung kann nur ein Steuerberater durchführen, mit konkreten Zahlen.
Bei Zusammenveranlagung werden die Einkünfte der Ehegatten zusammengerechnet und nach dem Splitting-Tarif versteuert. Die Lohnsteuerklassen sind hierfür unerheblich, diese betreffen nur den monatlichen Abzug. Aufs Jahr gesehen gilt ein Grundfreibetrag bei Eheleuten von 16008€, darunter müssen keine Steuern gezahlt werden. Wie schon gesagt wurde, kann man das pauschal nicht sagen, wie viel dabei rauskommt. Ganz grundsätzlich bleibt aber zu erwähnen, dass es im Jahr der Eheschließung auch möglich ist, die besondere Veranlagung zu wählen. Hierbei wird jeder Ehegatte so veranlagt, als wenn er ledig wäre (nur im Jahr der Eheschließung!). Liegen hierbei die Einkünfte unter 8004€, bekommt man die gesamte Steuer zurück. Problematisch allerdings bei Steuerklassenkombination III/V, da kann es passieren, dass der Ehegatte dann nachzahlen muss.