Hallo liebe WWW Gemeinde,
meine Frage bezieht sich auf den Verlustvortrag als Student.
Soweit ich das richtig verstanden habe, lassen sich die Kosten für das Erststudium, nach abgeschlossener Berufsausbildug, als Verlustvortrag ansetzen.
Allerdings steht nirgendwo
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ob diese Kosten dann den WK-Pauschbetrag übersteigen müssen?
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und wenn ja, über das gesamte Studium oder jeweils das Jahr?
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Handelt es sich dabei um „reale“-Kosten (also alles mit Beleg) oder gibt es dazu auch Pauschbeträge für Papier, Bücher, etc.?
Ich habe auch die anderen Artikel hier im Forum gelesen, leider haben dir mir aber auch nicht weitergeholfen und sie sind auch schon „etwas älter“.
Vielen Dank
LG