Hallo
Es gibt ja im Softwarebereich oftmals „Student-Versionen“, wie z.B. „Microsoft Office Home&Student“…
Wenn jemand nun einen (wirklichen!) Kumpel hat, der Lehrer ist und das entsprechende Programm als Lehrer kauft und dann an seinen Kumpel weitergibt, das er es benutzt. Ist sowas legal, bzw. wird so etwas irgendwie „geahndet“?
Ich sage mal im Prinzip wären ja die ganzen Hardwaregebundenen OEM-Versionen die überall vertrieben werden auch nicht „frei verkäuflich“… Trotzdem scheint da ja keiner einen Riegel vorzuschieben…
Wenn jemand nun einen (wirklichen!) Kumpel hat, der Lehrer ist
und das entsprechende Programm als Lehrer kauft und dann an
seinen Kumpel weitergibt, das er es benutzt. Ist sowas legal,
bzw. wird so etwas irgendwie „geahndet“?
Nein es ist nicht legal. Der Lehrer kann die Software nur zu seinem eigenen Gebrauch und zum Gebrauch in seiner Schule legal einsetzen. Alles andere ist gleichbedeutend mit einer Raubkopie, wenn es rauskommt.
Was daran soll eine Raubkopie sein, wenn ein Lehrer das
Original weiter gibt, ohne es selbst zu verwenden?
Es ist keine Raubkopie, es ist eine
Urheberrechtsverletzung wie bei einer Raubkopie.
Ich bin ja kein Jurist, sehe dennoch einen Unterschied zwischen einer „wie eine Raubkopie“ und dem nicht einhalten von Lizenzbedingungen.
Das eine ist Urheberrecht, das andere Vertragsrecht?!
(vermute ich mal)
Lizenzrechtlich darf die Zielperson die SW halt nur verwenden,
wenn diese die Lizenzbedinungen erfüllt (z.B. auch Lehrer ist…).
Das hatte ich gemeint.
OK, ich auch.
Irgendwie hat mich das Wort „Raubkopie“ in dem gesamten Zusammenhang irritiert.
Ich sage mal im Prinzip wären ja die ganzen Hardwaregebundenen
OEM-Versionen die überall vertrieben werden auch nicht „frei
verkäuflich“… Trotzdem scheint da ja keiner einen Riegel
vorzuschieben…
da schiebt keiner einen Riegel vor, weil es schlicht nicht legal ist in D für Endkunden Software an Hardware zu koppeln. Da kann MS noch 180 neue EULAs ausarbeiten und Anti"RAUB"kopiewerbung schalten. Noch werden Gesetze in D nicht von Firmen gemacht, egal wie mächtig diese sind.
Quelle dieverse c’ts und heise.de-Artikel zB: http://www.heise.de/resale/artikel/print/113083
„Die Rechtslage sieht, kurz gesagt, so aus, dass man ein rechtmäßig erworbenes, nicht gefälschtes oder manipuliertes Exemplar auf einem beliebigen Rechner nutzen darf – sofern es dafür nicht verändert wird. Ansonsten gibt es keine grundsätzlichen juristischen Hürden für die isolierte Nutzung von OEM-Software“
Nein es ist nicht legal. Der Lehrer kann die Software nur zu
seinem eigenen Gebrauch und zum Gebrauch in seiner Schule
legal einsetzen. Alles andere ist gleichbedeutend mit einer
Raubkopie, wenn es rauskommt.
mal angeommen:
Ein Student kauft sich eine Schüler-Version von einem Betriebssystem und ein Office-Paket. Natürlich für tierisch viel Kohle. Sind zwar günstiger als die „normalen“ aber dennoch teuer.
Und er nutzt diese selber.
Alles klar, Lizenzbedingungen erfüllt.
Jetzt ist dieser Student aber nebenbei berufstätig (oder gar selbständig), und nutzt diese Software auch dafür… legal?
Und wenne r fertig ist mit studieren? Seinen Master hat, Dipl. oder Dr… oder was auch immer? Darf er diese Software dann weietr nutzen? Er ist ja kein Schüler mehr.
Und steht in den Lizenzbedingungen überhaupt das man Schüler sein muß, und die Software nur für Zwecke der Schule nutzen darf?
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Es gibt ja im Softwarebereich oftmals „Student-Versionen“, wie
z.B. „Microsoft Office Home&Student“…
Wenn jemand nun einen (wirklichen!) Kumpel hat, der Lehrer ist
und das entsprechende Programm als Lehrer kauft und dann an
seinen Kumpel weitergibt, das er es benutzt. Ist sowas legal,
bzw. wird so etwas irgendwie „geahndet“?
Ich sage mal im Prinzip wären ja die ganzen Hardwaregebundenen
OEM-Versionen die überall vertrieben werden auch nicht „frei
verkäuflich“… Trotzdem scheint da ja keiner einen Riegel
vorzuschieben…
Das OEM-Urteil wird gerne zitiert, aber niemand scheint es zu lesen
Es geht dort darum, das jemand, der vertraglich nichts mit Microsoft zu tun hat, nicht irgendwelche Auflagen seitens des Herstellers erfüllen muss. Natürlich kann Microsoft (und tut es auch) bei seinen Käufern bestimmte Regelungen vertraglich festlegen. Z.B. darf Dell eben _nicht_ die OEM-Versionen einzeln verkaufen. Ein Dell-Käufer ist aber nicht an diese Regelung gebunden, in diesem Fall ist die Software verbreitet worden, und kann wie üblich weiterverkauft werden.
Der Hersteller darf durchaus Nutzungsrechte einschränken (§31 ff), das wird sogar im OEM-Urteil erklärt.
„Zunächst ergibt sich aus § 32 UrhG, daß Nutzungsrechte räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden können. Eine nicht nur schuldrechtlich, sondern dinglich wirkende Aufspaltung des Verbreitungsrechts (§ 17 Abs. 1 UrhG) kommt dabei - wegen der damit verbundenen möglichen Einschränkung der Verkehrsfähigkeit der betreffenden Werkstücke - nur in Betracht, wenn es sich um übliche, technisch und wirtschaftlich eigenständige und damit klar abgrenzbare Nutzungsformen handelt[…]“
Meiner Ansicht nach bleibt eine Schulversion eine Schulversion, sie wird durch Weiterverkauf nicht zu einer Normalversion.