Student Werbungskosten ansetzen

Hallo liebe WWW Gemeinde *wink*

Ich studiere und möchte jetzt meine Studienkosten als Werbungskosten ansetzen. Ich habe bereits eine Ausbildung und auch schon gearbeitet.

Meine Frage: Wenn ich nun Bücher Gebraucht kaufe z.B. von Amazon oder eBay, kann ich diese dann auch „Absetzen“?

Habt ihr sonst noch hilfreiche Tipps? Wie z.B. setze ich die Kosten für Schreibmaterial, also Blöcke, Kugelschreiber oder Ordner ab? Muss ich da zu allem einen Beleg haben? Und was mache ich, wenn auf der Quittung (Rechnungsbeleg) aus dem Schreibwarenhandel nich der Artikel steht, sondern nut die Summe?

Vielen Dank vorab!!!

LG

Hallo Dinah,

ich habe heute leider wenig Zeit.

Ich werde, wenn es noch ausreicht,Deine Frage am Freitag, dem 23.9.2011 ausführlich beantworten.

Mfg

G-B

Hallo G-B,

dass wäre sehr freundlich! Ich habe heute mit der „Steuererklärung“ begonnen und bin über jede Info dankbar!!!

Es reicht in jedem Fall noch aus!

Schönen Abend noch

Dinah

Hallo Dinah.

Schön, daß es mit dem Studium geklappt hat. - Viel Erfolg.

Sind den Werbungskosten auch Einnahmen entgegen zu setzen? Es könnte ja sein, daß keine Steuern fällig werden, und ob dann die Mühe lohnt?

Die Belege sollten alle ordnungsgemäß sein. Eigen- oder Mangelbelege werden seltener akzeptiert.

Ansonsten viel Spaß beim „Absetzen“, Studieren und Steuernsparen.

LG

Stefan

Hallo,
wenn Du auf die Sache, die in der Presse veröffentlich wurde, anspielst, muss Du jedes Jahr eine Steuererklärung einreichen, die möglicherweise keine Einnahmen ausweist, aber alle Ausgaben für Dein Studium. Diese Werbungskosten führen zu negativen Einnahmen, die von zukünftig erzeiltem Arbeitslohn abgezogen werden und somit die Steuerlast mindern.
Hierbei müssen alle Ausgaben mit Belegen nachgewiesen werden.
Gruß

Bei den Werbungskosten kann der Materialbedarf pauschal mit 110 Euro angesetzt werden. Ist es insgesamt mehr, sollten Sie für jede Ausgabe einen Beleg haben.
Der Schreibwarenhandel wird doch zumindest „Büromaterial“ oder „Schreibwaren“ auf die Quittung schreiben? Falls nicht, könnte der nette Finanzbeamte den Aufwand ablehnen.

Gebrauchte Artikel können Sie natürlich auch absetzten, aber nur gegen Beleg. Sie sollten also von jedem Privat-Verkäufer eine Quittung verlangen. Darauf muss stehen: Von wem? An wen? Was? Wann? Wieviel?

Hallo,
gebraucht mit Beleg ist nach meinem Kenntnisstand, genauso zu handhaben wie neu. Ansonsten gilt - immer Beleg. Wenn nix drauf steht, würde ich das draufschreiben. Entweder es wird anerkannt - oder eben nicht. Besser ist in diesen Fällen, gleich drauf schreiben lassen oder nach Quittung mit Art.bez. fragen. Alles unter Vorbehalt-bin ja kein Steuerberater. Ansonsten lies mal unter www.steuertipps.de, da findet man viele gute Tipps. vg

Hallo,
selbstverständlich sind auch gebrauchte Bücher als Werbungskosten anzusetzen. Einfach gekauften Artikel ausdrucken, falls z.B. von privat gekauft. Es geht letztendlich nur darum, den Aufwand glaubhaft darzulegen.
Für Schreibmaterial kann man entweder auch Belege sammeln, das ist immer der sichere Weg oder man versucht einen Pauschalbetrag (so EUR 100 ist denke ich ganz ok) anzusetzen, der kann, muss aber nicht anerkannt werden.
Wenn eine Quittung nur die Summe ausweist, kann man immer eine Rechnung verlangen, der Handel ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden eine Rechnung auszustellen.
Hilfreiche Tipps finden sich unter dem Stichwort „Fortbildungskosten“ oder „Ausbiildungskosten“ im Web. Da gibt es endlose Listen, was alles dazu zählen könnte.
Viel Erfolg
Gruss Barbara

Hallo,

grundsätzlich kannst du in deiner Kombination (Weiter(!)bildung, nicht (Erst-)Ausbildung alles absetzen.
Auch dass die Quittungen nicht immer „klar“ sind, schadet meistens nichts, denn du musst deine Kosten nur glaubhaft machen (nicht beweisen). Du könntest dir also sogar auch „Eigenbelege“ ausstellen (bei größeren Summen sind kritische Nachfragen dann aber vorprogrammiert).

Allerdings bringt dir das Absetzen nicht etwas, wenn du auch entsprechende Einnahmen hast und überhaupt (viel) Steuern zahlst, was während des Studiums nicht jedem gelingt.

Wenn du unter dem Strich im Jahr Verlust machen solltest, kannst du diesem aber in Folgejahre „vortragen“.

Viel Erfolg bei Steuernsparen!
Roger

Hallo Dinah,

als Kosten für ein Studium können sämtliche Kosten angesetzt werden, auch die genannten „gebrauchten“ Bücher. Ohne Beleg geht normalerweise nichts, aber
wenn die Einzelquittungen aus dem Schreibwarenhandel keine allzu großen Summen haben, ca. 20-30 € und eine grobe Beschreibung, wie z.B. Blöcke, Ordner gegeben wird, dürfte der Ansatz auch dieser Quittungen kein Problem sein.

Grundsätzlich können die Kosten des Studiums als vorweggenommene Werbungskosten auf der Rückseite der Anlage N bei einem Arbeitnehmer oder als Betriebsausgaben auf der Anlage G bzw. S bei einem späteren Unternehmer angesetzt werden. Es hängt hierbei davon ab, ob das Studium einer späteren Tätigkeit als Arbeitnehmer in höheren Positionen als bisher oder der Aufnahme einer unternehmerischen Beschäftigung dient.

In beiden Fällen muss aber nachvollziehbar dargelegt werden, eine durch das Studium begünstigte Arbeit aufgenommen wird, da das Finanzamt immer den direkten
Zusammenhang zwischen den jetzigen Kosten und später zu erwartenden Einnahmen prüft. Kurz: Ohne spätere Aussicht auf zu versteuernde Einnahmen kein Ansatz der jetzigen Kosten.

Nun die Abzugsmöglichkeiten im Einzelnen:

  • Fahrtkosten von zu Hause oder der Wohnung am Studienort zur Bildungsstätte mit 0,30 €/Entfernungskilometer oder Ticketkosten bei
    Benutzung öffentl. Verkehrsmittel

  • Fahrtkosten zu Lerngemeinschaften mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer

  • wurde für das Studium am Studienort eine Wohnung/Zimmer angemietet, sind die Kosten f. Miete sowie 1 Heimfahrt/Woche absetzbar - hinzu kommt für die ersten drei Monate nach Beginn des Studiums
    eine Verpflegungspauschale von 24 €je vollem Tag Anwesenheit am Studienort - ansonsten ab 8h=6€ u. ab 14 h/12 €

  • Wenn sonst kein Platz zur Verfügung steht, können
    zu Hause die Kosten für ein Arbeitszimmer angesetzt werden. Sämtliche Kosten in eine Aufstellung und dann prozentual für die Fläche des genutzten Zimmers ansetzen. (aber leider nur bis zu 1250 €)

  • alle benötigten Arbeitsmittel zum Studium, wie z.B.
    Computer, Drucker, Schreibmaterialien, Kopierkosten usw
    hierbei können aber nur Kosten bis 487,90 € inkl. Umsatzsteuer sofort abgezogen werden. Alle höheren Kosten pro Wirtschaftsgut(z.B. PC) müssen auf die amtlich vorgegebene Nutzungsdauer verteilt werden. (beim PC z.B. 3 Jahre)

  • alle sonstige Kosten wie Studiengebühren, Beglaubigungen v. Zeugnissen, Bindekosten d. Arbeiten, Nachhilfe, Bibliotheken, Prüfungsgebühren in voller Höhe

  • wurde für das Studium ein Kredit aufgenommen, sind die Kreditzinsen absetzbar

Ich hoffe, ich habe ein wenig weiter geholfen, wichtig ist bei Studienkosten immer der Zusammenhang zwischen den jetzigen Kosten und der späteren möglichen Tätigkeit - erkennt das Finanzamt diesen Zusammenhang an - sind die Kosten fast unbegrenzt absetzbar.

Ach so, wichtig ist noch das in der Steuererklärung auf der ersten Seite das Kreuz bei „Feststellung der verbleibenden Verlustvortrages“ setzen, damit, wenn z. Zt. keine Einkünfte vorhanden sind, die Verluste in die kommenden Jahre vorgetragen werden.

Mit freundlichen Grüßen und viel Erfolg beim Studium

G-B

Vielen Dank für die ausführlichen Informationen.

Das hört sich dennoch alles sehr kompliziert an, also vorallem wenn ich an das Arbeitszimmer denke, also ich habe schon ein Büro. Ich habe es jetzt mit so einem Steuerprogramm versucht, da muss ich aber so viel angeben.

Vielleicht sollte ich beim ersten mal einen Steuerberater aufsuchen. Den kann ich doch auch absetzen, oder? Nehmen die mich überhaupt? Schließlich werde ich denen sicher nicht viel Geld bringen oder muss ich eine riesen Rechnung befürchten?

Grüße und vielen Dank!!!

Da bin ich ehrlich gesagt der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend zu Steueroptimierung (offshore) und Geldanlage

Lieber User, leider kann ich in diesem Fall nicht helfen. Viele Grüsse

Frage schon geklärt–nehm ich an