Hallo Dinah,
als Kosten für ein Studium können sämtliche Kosten angesetzt werden, auch die genannten „gebrauchten“ Bücher. Ohne Beleg geht normalerweise nichts, aber
wenn die Einzelquittungen aus dem Schreibwarenhandel keine allzu großen Summen haben, ca. 20-30 € und eine grobe Beschreibung, wie z.B. Blöcke, Ordner gegeben wird, dürfte der Ansatz auch dieser Quittungen kein Problem sein.
Grundsätzlich können die Kosten des Studiums als vorweggenommene Werbungskosten auf der Rückseite der Anlage N bei einem Arbeitnehmer oder als Betriebsausgaben auf der Anlage G bzw. S bei einem späteren Unternehmer angesetzt werden. Es hängt hierbei davon ab, ob das Studium einer späteren Tätigkeit als Arbeitnehmer in höheren Positionen als bisher oder der Aufnahme einer unternehmerischen Beschäftigung dient.
In beiden Fällen muss aber nachvollziehbar dargelegt werden, eine durch das Studium begünstigte Arbeit aufgenommen wird, da das Finanzamt immer den direkten
Zusammenhang zwischen den jetzigen Kosten und später zu erwartenden Einnahmen prüft. Kurz: Ohne spätere Aussicht auf zu versteuernde Einnahmen kein Ansatz der jetzigen Kosten.
Nun die Abzugsmöglichkeiten im Einzelnen:
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Fahrtkosten von zu Hause oder der Wohnung am Studienort zur Bildungsstätte mit 0,30 €/Entfernungskilometer oder Ticketkosten bei
Benutzung öffentl. Verkehrsmittel
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Fahrtkosten zu Lerngemeinschaften mit 0,30 € je gefahrenem Kilometer
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wurde für das Studium am Studienort eine Wohnung/Zimmer angemietet, sind die Kosten f. Miete sowie 1 Heimfahrt/Woche absetzbar - hinzu kommt für die ersten drei Monate nach Beginn des Studiums
eine Verpflegungspauschale von 24 €je vollem Tag Anwesenheit am Studienort - ansonsten ab 8h=6€ u. ab 14 h/12 €
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Wenn sonst kein Platz zur Verfügung steht, können
zu Hause die Kosten für ein Arbeitszimmer angesetzt werden. Sämtliche Kosten in eine Aufstellung und dann prozentual für die Fläche des genutzten Zimmers ansetzen. (aber leider nur bis zu 1250 €)
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alle benötigten Arbeitsmittel zum Studium, wie z.B.
Computer, Drucker, Schreibmaterialien, Kopierkosten usw
hierbei können aber nur Kosten bis 487,90 € inkl. Umsatzsteuer sofort abgezogen werden. Alle höheren Kosten pro Wirtschaftsgut(z.B. PC) müssen auf die amtlich vorgegebene Nutzungsdauer verteilt werden. (beim PC z.B. 3 Jahre)
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alle sonstige Kosten wie Studiengebühren, Beglaubigungen v. Zeugnissen, Bindekosten d. Arbeiten, Nachhilfe, Bibliotheken, Prüfungsgebühren in voller Höhe
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wurde für das Studium ein Kredit aufgenommen, sind die Kreditzinsen absetzbar
Ich hoffe, ich habe ein wenig weiter geholfen, wichtig ist bei Studienkosten immer der Zusammenhang zwischen den jetzigen Kosten und der späteren möglichen Tätigkeit - erkennt das Finanzamt diesen Zusammenhang an - sind die Kosten fast unbegrenzt absetzbar.
Ach so, wichtig ist noch das in der Steuererklärung auf der ersten Seite das Kreuz bei „Feststellung der verbleibenden Verlustvortrages“ setzen, damit, wenn z. Zt. keine Einkünfte vorhanden sind, die Verluste in die kommenden Jahre vorgetragen werden.
Mit freundlichen Grüßen und viel Erfolg beim Studium
G-B