Ich habe mal eine Frage zum genannten Thema.
Herr A studiert seit 03.2007 berufsbegleitend BWL und moechte im Rahmen
seines Studium eine Anschaffung eines Notebooks geltend machen. Das
Notebook hat er im Dezember 2006 gekauft. Da er zu dieser Zeit
noch Azubi war hat er das Notebook ueber 12 Monate finanziert (Kaufpres 1949 Euro; Anzahlung 500 Euro; Darlehensbetrag 1449Euro). Die
erste Rate war im Januar 2007 faellig. Es soll auf drei Jahre „abgeschrieben werden“. Das Problem ist nun das
die Finanzierung ueber seine Freundin gelaufen ist, die zu der Zeit
schon fest angestellt war. Nun zur eigentlichen Frage. Kann er das
Notebook im vollen Umfang absetzen? Seine Freundin ist ja schließlich
die Darlehensnehmerin, auch wenn er letztendlich alles gezahlt hat.
Muss er also eine Art Bescheinigung von der Freundin beibringen. Er steht auf der Rechnung des Elektrofachgeschäfts als Käufer, Sie jedoch als Darlehennehmerin.
Es waere wirklich spitze, wenn jemad eine Antwort hat
Vielen Dank und viele Gruesse.
Pulli