Student Wohngeld?

Hallo,
nehmen wir an, ein Sohn studiert fern ab der Heimat, hat einen Studentenjob wo er im Schnitt ca. 600,00 EURO (die auch versteuert werden) verdient, ist 24 Jahre alt und muß auch für seine Wohnung GEZ zahlen sowie sich selber bei der Krankenkasse versicheren.
Er bewohnt mit HAUPTwohnsitz am Studienwohnort ein Mini-Appartement (ca. 30 qm) mit Kochnische, Dusche/WC, welches monatlich 280,00 EURO plus Nebenkosten kostet.
BEKOMMT er hierfür Wohngeld oder sonstige Zuschüsse obwohl er Student ist und WAS ist alles zu beachten, wenn man Wohngeld beantragt, bekommen Studenten überhaupt Wohngeld? Er hat sofort nach dem Abi mit dem Studium begonnen. BAföG kommt hier nicht in Frage!
Wäre dankbar für jede Antwort.
Grüße
Marie

Hallo,

Hallo, Marie
Ich weiß, dass es in MV eine Art Wohngeld (heißt aber irgendwie anders)für Studenten gibt. Einfach mal bei der Gemeinde und der ARGE nachfragen. Wie hoch da die Einkommensgrenzen sind und ob da auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt wird, kann ich dir leider nicht sagen.
S.

Ja, ein Student kann Wohngeld bekommen.
Und es ist sogar recht paradox: Hat der Student ein zu geringes Einkommen, bekommt er kein Wohngeld.
[…]

Aber letzendlich gilt: Probier’s aus und stell einen Antrag. Vorher im Asta beim entsprechenden Referat fragen kann auch nicht schaden.

[Team: Entsprechend der AGB editiert]

Hallo,

Ja, ein Student kann Wohngeld bekommen.

Das wäre ja super.

Und es ist sogar recht paradox: Hat der Student ein zu
geringes Einkommen,

Wie hoch ist die Grenze für dieses Einkommen (wie gesagt mtl. ca. 600,00 EURO Studentenjob minus Kosten)

bekommt er kein Wohngeld.

[…]
Bis zu wievel Euro darf man denn Einkommen haben -niedriger- oder höher und werden Unkosten abgezogen, Krankenkasse, Wohnung, usw.?
Wir wohnen in NRW mein Sohn studiert in Rheinland-Pfalz und ist dort auch mit Hauptwohnsitz gemeldet.

Aber letzendlich gilt: Probier’s aus und stell einen Antrag.
Vorher im Asta beim entsprechenden Referat fragen kann auch
nicht schaden.

Sag ich ihm, er kennt wohl auch Leute vom Asta, hoffentlich wissen die das…

DANKE DIR
Grüße
Marie

[Team: Zitat entsprechend dem Vorgängerartikel editiert]

Hallo,

Hallo, Marie

Hallo stepfanie,

Ich weiß, dass es in MV eine Art Wohngeld (heißt aber
irgendwie anders)für Studenten gibt.

Wir wohnen in NRW.
Einfach mal bei der :Gemeinde und der ARGE
ist dafür diese ARGE zuständig?
nachfragen. Wie hoch da die :Einkommensgrenzen sind und ob da auch das Einkommen der Eltern

berücksichtigt wird, kann ich dir leider nicht sagen.

Ich befürchte, dass die das Elterneinkommen berücksichtigen wollen, obwohl er ja „für sich selbst existiert“, also nicht wirklich von seinen Eltern unterhalten wird.

S.

DANKE DIR
Grüße
Marie

Wie hoch ist die Grenze für dieses Einkommen (wie gesagt mtl.
ca. 600,00 EURO Studentenjob minus Kosten)

Tut mir leid, genaue Zahlen weiß ich nicht. Ich kenne nur eben diese beiden Fälle - von meinem Bruder und einem Kommilitonen.

Hallo

schau doch z.B. mal hier:

GEZ-Befreiung und Telekom-Sozialtarif (nur für BAföG-EmpfängerInnen)
http://www.studis-online.de/StudInfo/gez_soz.php

Wohngeld (i.d.R. nur für NICHT-BAföG-EmpfängerInnen)
http://www.uni-pur.de/wohngeld.php

Rudi

Hallo,

grundsätzlich ist für Studneten die Sozialleistung Bafög gedacht, nicht ALGII oder Wohngeld. Nur unter besonderen Voraussetzungen, das wäre primär eine Nicht-Förderung durch Bafög „dem Grunde nach“ (Leistungsnachweis versemmelt) oder für ein im Studentenhaushalt wohnendes Kind.

Hallo,
Hallo,

grundsätzlich ist für Studneten die Sozialleistung Bafög
gedacht, nicht ALGII oder Wohngeld.

Bafög bekommt mein Sohn nicht, weil die Eltern zu viel verdienen…
Nur unter besonderen

Voraussetzungen, das wäre primär eine Nicht-Förderung durch
Bafög „dem Grunde nach“ (Leistungsnachweis versemmelt) oder
für ein im Studentenhaushalt wohnendes Kind.

Also die Leistungsnachweise hat er bisher alle geschaft.
Nun wohnt er also nicht zu Hause sondern in einem angemieteten Mini-Appartement für 280 EURO kalt in Trier, er bekommt von uns monatlich 150 EURO alles andere finanziert er komplett irgendwie selber… Studentenjob usw.
Bekommt er trotzdem kein Wohngeld, oder welche Kriterien müßte er erfüllen um welches zu bekommen?
Grüße
Marie

Hallo,
der BaföG-Höchstsatz liegt bei etwa 600€ für Personen die nicht bei den Eltern wohnen. Beim Bafög wird berechnet ob sich die Eltern das leisten könnten, den teil den sie sich nicht leisten können übernimmt das Amt.
Wenn die Eltern „zuviel“ verdienen, hat der Sohn auch keinen Anspruch auf Wohngeld oder andere Leistungen, da die Eltern verpflichtet sind die erste Ausbildung zu zahlen.
Ich sehe folgende Möglichkeiten:

  1. Sohn sucht sich ein günstigeres Zimmer
  2. Falls sich bei den Eltern finanziell radikal was geändert hat und sie sich deshalb nicht leisten können den Sohn zu unterstützen -> Aktualisierungsantrag beim Amt stellen
  3. Elternunabhängigesbafög beantragen.
    Was davon wirklich was bringt, hängt von der Familiensituation ab.
    Gruß Backs

Hallo,

Hallo,
danke für Deine Antwort.

der BaföG-Höchstsatz liegt bei etwa 600€ für Personen die
nicht bei den Eltern wohnen.

O.k. das ist schon mal erfüllt.
Beim Bafög wird berechnet ob sich

die Eltern das leisten könnten, den teil den sie sich nicht
leisten können übernimmt das Amt.

Weißt Du zufällig wie hoch die Einkommensgrenze für Eltern ist, was ist, wenn die Eltern noch Schulden auf ein gekauftes Grundstück -ohne Bebauung- haben, werden diese abzüglich berechnet?

Wenn die Eltern „zuviel“ verdienen, hat der Sohn auch keinen
Anspruch auf Wohngeld oder andere Leistungen, da die Eltern
verpflichtet sind die erste Ausbildung zu zahlen.

O. k. verstanden, die Eltern haben ein Drei-Familien-Haus - das NICHT vermietet ist sondern in dem sie selber wohnen.
Zählt das auch bei der Berechnung.

Ich sehe folgende Möglichkeiten:

  1. Sohn sucht sich ein günstigeres Zimmer

Studienort Trier: Kannste vergessen, hat sich schon viel angesehen, alles über 250,00 EURO, selbst in WG’s, das Studi-Heim ist absolut überfüllt und hat eine jahrelange Warteliste zur Aufnahme. Weiter weg ins Umland von Trier (EIFEL) kannste auch nicht ziehen, wegen der in der Eifel üblichen Entfernung zwischen zwei Orten und des Busfahrplanes.

  1. Falls sich bei den Eltern finanziell radikal was geändert
    hat und sie sich deshalb nicht leisten können den Sohn zu
    unterstützen -> Aktualisierungsantrag beim Amt stellen

Es hat sich bei den Eltern nichts geändert, wie haben auch nie einen Antrag auf Bafög gestellt, weil wir mal einen Rechner im Internet benutzt haben und es uns/ihm nicht zustand.

  1. Elternunabhängigesbafög beantragen.

Was ist das genau - habe ich noch nie gehört.

Was davon wirklich was bringt, hängt von der Familiensituation
ab.

Ich danke Dir für Deine Hilfe.
Grüße
Marie

Gruß Backs

Nun wohnt er also nicht zu Hause sondern in einem angemieteten
Mini-Appartement für 280 EURO kalt in Trier, er bekommt von
uns monatlich 150 EURO alles andere finanziert er komplett
irgendwie selber… Studentenjob usw.
Bekommt er trotzdem kein Wohngeld, oder welche Kriterien müßte
er erfüllen um welches zu bekommen?
Grüße
Marie

Hallo Marie,

Wohngeld und Bafög schliessen sich wie geschrieben aus. Wenn er „dem Grunde nach“ Bafög bekommen könnte, (weil er Student ist und seine Leistungsnachweise vorweisen kann), dann ist das Wohngeld ausgeschlossen. Dieses kann nur gezahlt werden, wenn andere „gleichgerichtete“ Sozialleistungen abgelehnt werden müssen.

O. k. verstanden, die Eltern haben ein Drei-Familien-Haus -
das NICHT vermietet ist sondern in dem sie selber wohnen.
Zählt das auch bei der Berechnung.

Ich meine, dass es schon Fälle in dieser Richtung gab. In denen die Schulden/Kosten der Eltern für ein Haus anerkannt wurden. Allerdings ist eine nicht-(teil-)vermietetes DREI-Familienhaus merkwürdig für ein Amt das wertvolle Sozialleistungen gewähren soll.

  1. Elternunabhängigesbafög beantragen.

Was ist das genau - habe ich noch nie gehört.

Was davon wirklich was bringt, hängt von der Familiensituation
ab.

Über diesen weg kann Sohnemann eine Förderung versuchen. Elternunabhängiges Bafög wird gewährt, wenn eine gewisse (wirtschaftliche) Selbstständigkeit des Studierenden anzunehmen ist. Etwa 3+3 Jahre Ausbildung+Arbeitszeit vor dem Studium.

Nun wohnt er also nicht zu Hause sondern in einem angemieteten
Mini-Appartement für 280 EURO kalt in Trier, er bekommt von
uns monatlich 150 EURO alles andere finanziert er komplett
irgendwie selber… Studentenjob usw.
Bekommt er trotzdem kein Wohngeld, oder welche Kriterien müßte
er erfüllen um welches zu bekommen?
Grüße
Marie

Hallo Marie,
Hallo,

Wohngeld und Bafög schliessen sich wie geschrieben aus. Wenn
er „dem Grunde nach“ Bafög bekommen könnte, (weil er Student
ist und seine Leistungsnachweise vorweisen kann), dann ist das
Wohngeld ausgeschlossen. Dieses kann nur gezahlt werden, wenn
andere „gleichgerichtete“ Sozialleistungen abgelehnt werden
müssen.

Gut zu wissen, dann bekommt er leider kein Wohngeld, da wir finanziell sehr eng sind, wäre das eine Alternative gewesen.
Danke
Grüße
Marie

O. k. verstanden, die Eltern haben ein Drei-Familien-Haus -
das NICHT vermietet ist sondern in dem sie selber wohnen.
Zählt das auch bei der Berechnung.

Hallo nochmal,
Ich meine, dass es schon Fälle in dieser Richtung gab. In
denen die Schulden/Kosten der Eltern für ein Haus anerkannt
wurden.

Wäre ja mal ein Weg.
Allerdings ist eine nicht-(teil-)vermietetes

DREI-Familienhaus merkwürdig für ein Amt das wertvolle
Sozialleistungen gewähren soll.

O.k. in diesem Haus haben bis zu deren Tod meine Eltern noch gewohnt und mein Sohn bevor er studierte. Ich mag aber keine fremden Leute im Haus aus diversen Gründen wohnen haben, es sind drei kleinere Wohnungen und z. B. die mittlere Wohnung ist nur einfach-verglast usw.

  1. Elternunabhängigesbafög beantragen.

Was ist das genau - habe ich noch nie gehört.

Was davon wirklich was bringt, hängt von der Familiensituation
ab.

Das werden wir mal versuchen.:

Über diesen weg kann Sohnemann eine Förderung versuchen.
Elternunabhängiges Bafög wird gewährt, wenn eine gewisse
(wirtschaftliche) Selbstständigkeit des Studierenden
anzunehmen ist. Etwa 3+3 Jahre Ausbildung+Arbeitszeit vor dem
Studium.

DANKE Dir.
Grüße
Marie

Hallo Marie,

da ich selbst Studentin bin und Wohngeld bekomme, kann ich dir eine schnell und einfache Antwort geben: Ja, das Recht dazu hat er.
Ob dein Sohn aber auch etwas bekommt oder aus Sicht des Sozialamtes genug verdient kann ich nicht sagen. Am besten er geht hin und füllt einen Antrag aus.
Bei mir ging das sehr schnell. Ich muss aber auch sagen, dass ich vermute, dass er keinesfalls seine Miete davon wird bezahlen können (ich habe zB so um die 60 € bekommen, aber immerhin besser als nichts)

LG Lurie

Hallo Marie,
Hallo,

danke für die Antwort.

da ich selbst Studentin bin und Wohngeld bekomme, kann ich dir
eine schnell und einfache Antwort geben: Ja, das Recht dazu
hat er.

Hört sich ja schon mal sehr gut an.
Frage: Zählte da auch das Einkommen der Eltern eine Rolle?

Ob dein Sohn aber auch etwas bekommt oder aus Sicht des
Sozialamtes genug verdient kann ich nicht sagen. Am besten er
geht hin und füllt einen Antrag aus.

Ja, das denke ich auch - ablehnen können die dann ja immer noch.

Bei mir ging das sehr schnell. Ich muss aber auch sagen, dass
ich vermute, dass er keinesfalls seine Miete davon wird
bezahlen können (ich habe zB so um die 60 € bekommen, aber
immerhin besser als nichts)

Ich befürchte, denke auch, dass wir weiteren Zuschuss zahlen müssen, damit er wirklich ein Auskommen hat.

LG Lurie

Grüße
Marie

Nun wohnt er also nicht zu Hause sondern in einem angemieteten
Mini-Appartement für 280 EURO kalt in Trier, er bekommt von
uns monatlich 150 EURO alles andere finanziert er komplett
irgendwie selber… Studentenjob usw.
Bekommt er trotzdem kein Wohngeld, oder welche Kriterien müßte
er erfüllen um welches zu bekommen?
Grüße
Marie

Hallo Marie,
Hallo,

Wohngeld und Bafög schliessen sich wie geschrieben aus.

Wenn er „dem Grunde nach“ Bafög bekommen könnte, (weil er Student

ist und seine Leistungsnachweise vorweisen kann), dann ist das
Wohngeld ausgeschlossen. Dieses kann nur gezahlt werden, wenn
andere „gleichgerichtete“ Sozialleistungen abgelehnt werden
müssen.

Danke für die Antwort.
Grüße
Marie

Hallo,

Hallo,
danke für die Antwort.

der BaföG-Höchstsatz liegt bei etwa 600€ für Personen die
nicht bei den Eltern wohnen. Beim Bafög wird berechnet ob sich
die Eltern das leisten könnten, den teil den sie sich nicht
leisten können übernimmt das Amt.
Wenn die Eltern „zuviel“ verdienen, hat der Sohn auch keinen
Anspruch auf Wohngeld oder andere Leistungen, da die Eltern
verpflichtet sind die erste Ausbildung zu zahlen.

Ich sehe folgende Möglichkeiten:

  1. Sohn sucht sich ein günstigeres Zimmer

Billiger ist wohl kaum möglich, da die Zimmerpreise dort astronomisch hoch sind, wie gesagt Wohnheim-Platz erst für in drei Jahren (Warteliste).

  1. Falls sich bei den Eltern finanziell radikal was geändert
    hat und sie sich deshalb nicht leisten können den Sohn zu
    unterstützen -> Aktualisierungsantrag beim Amt stellen
  2. Elternunabhängigesbafög beantragen.

Das mit dem Elternunabhängigen bafög muß ich mal näher klären, ob das für uns evtl. in Frage kommen könnte.

Was davon wirklich was bringt, hängt von der Familiensituation
ab.
Gruß Backs

Danke
Grüße
Marie

Hallo Marie,

Hört sich ja schon mal sehr gut an.
Frage: Zählte da auch das Einkommen der Eltern eine Rolle?

das Einkommen spielt bedingt eine Rolle. Bedingt denn dein Sohn muß angeben ob und wie viel und wahrscheinlich gegebenenfalls warum nicht mehr Unterhalt er von euch bekommt. Dies stellt kein so großes Problem da, da nicht nach dem Gehalt der Eltern gefragt wird. Zumindestens bei mir nicht, allerdings finaziere ich mich auch komplett selbst und bekomme keinen Unterhalt. Ich nehme hier aber an, das es einen Ermessensspielraum gibt. Bei mir hat gereicht zu sagen, dass ich keinen Unterhalt bekomme und das Wohngeldamt hat sich auch nicht an meine Eltern gewandt, da es ja prinzipell nur um die Miete geht. Dein Sohn sollte bei einer solchen Frage einfach ruhig antworten, das eure finazielle Situation keine höhere Unterstützung zu läßt und er muß mit seinen Kontoauszügen beweisen, dass er und nicht ihr die Miete zahlt und wie viel Unterhalt bei ihm eingeht und er brauch den Ablehnungsbescheid vom Bafögamt, denn ohne den sieht es schlecht aus.

Gruß
Lurie