Student - Wohnung kaufen - kniffelige Frage

Hallo zusammen,

hab mich eimal schlau gemacht rund ums Studium. Mal angenommen Bafög kommt nicht zum tragen… dann sind Eltern, nach dem was ich so herausgefunden habe zu einem Unterhalt von mindestens 640EUR verpflichtet.

So weit so gut. Mal weiter angenommen man macht keinen direkten Transfer sondern ich sag mal man zahlt einen Teil in Naturalien in Form einer kostenlosen Wohnung.

Angenommen die Wohnung kostet 40.000EUR - Vollfinanzierung - bei rund 4% Hypothekenzins auf 10 Jahre macht das rund eine Zinszahlung von ca. 1600EUR plus 2% Abschreibung 800EUR = 2400EUR Kosten. Da vom Familienangehörigen der die Wohnung bewohnt keine Miete gezahlt wird entsteht dann ein Verlust von 2400EUR?

Mal weiter angenommen die Wohnung würde am Markt eine Miete von 340EUR erzielen… dann bliebe ein Unterhalt von 300EUR - wie wäre dann die Rechnung? Bleibt der Kinderfreibetrag plus die 2400EUR Verlust oder muss die Wohnung vermietet werden… auch an einen Familienangehörigen?

Mal angenommen man macht eine Fremdvermietung… und vermietet weit unter Markpreis z.B. 100EUR… ist so etwas überhaupt zulässig oder wird dann eine durchschnittlich zu erzielende Miete vom FA angenommen?

Gruss Keuper

Angenommen die Wohnung kostet 40.000EUR - Vollfinanzierung -
bei rund 4% Hypothekenzins auf 10 Jahre macht das rund eine
Zinszahlung von ca. 1600EUR plus 2% Abschreibung 800EUR =
2400EUR Kosten. Da vom Familienangehörigen der die Wohnung
bewohnt keine Miete gezahlt wird entsteht dann ein Verlust von
2400EUR?

Ja, der aber steuerlich nicht berücksichtigt wird, wenns darum geht…

Mal weiter angenommen die Wohnung würde am Markt eine Miete
von 340EUR erzielen… dann bliebe ein Unterhalt von 300EUR -
wie wäre dann die Rechnung? Bleibt der Kinderfreibetrag plus
die 2400EUR Verlust oder muss die Wohnung vermietet werden…
auch an einen Familienangehörigen?

Hä?

Mal angenommen man macht eine Fremdvermietung… und vermietet
weit unter Markpreis z.B. 100EUR… ist so etwas überhaupt
zulässig

Klar

oder wird dann eine durchschnittlich zu erzielende
Miete vom FA angenommen?

Kommt drauf an was man will…

So sind die Fragen auf alle Fälle nicht zu beantworten!

Vermietung an nahe Angehörige
Hi !

Es ist sehr schwierig, aber nicht unmöglich, diesen Sachverhalt

  • keinen Unterhalt in Bar/Konto
  • keine Rückzahlung als Miete
    steuerlich als Vermietung durchzubekommen.

Es ist also wesentlich einfacher, wenn die Eltern dem Kind den Unterhalt überweisen und das Kind (einen Teil) als Miete wieder an die Eltern zurücküberweist. Sowohl der Fall ohne Zahlungsflüsse, als auch der Fall mit Zahlungsflüssen sollte vorab mal im Real Life mit einem Fachkundigen durchgesprochen werden, da es hier bei einer steuerlich optimalen Gestalltung viele Fallstricke gibt.

BARUL76

.

Hallo,

wer kauft die Wohnung?

Die Eltern?
Dann hat das auf BAFÖG-Anspruch und Kindergeldanspruch überhaupt keine Auswirkung.

Der Student?
ich kann mich irren, aber ein Student, der Eigentümer einer Mietwohnung ist, hat doch zu viel eigenes Vermögen, um BAFÖG-berechtigt zu sein.

Gruß
Lawrence

Hi Clematis,

danke für die Antwort.

Hä… was meinte ich

die Wohnung macht 2400EUR Verlust durch die Kostenlose Überlassung… es wohnt aber das Kind darin… wie ist die Rechnung?

2400 + Kinderfreibetrag? oder
2400 werden nicht berücksichtigt weil die Wohnung einem Angehörigen überlassen wird… also nur Kinderfreibetrag?

Der Rest ist eigentlich ausserhalb des Steuerrechts gedacht…

Der Unterhaltsanspruch ist mind. 640EUR - es wird eine Wohnung deren Marktmietwert z.B. 300EUR darstellt überlassen - Restzahlung also 340EUR oder plus xxEUR. Letztlich dreht sich der Gedankenansatz darum dem Kind ein angenehmeres Leben zu gleichen Kosten zu ermöglichen.

Gruss Keuper

Hallo Lawrence, es geht hier nicht um Bafög.

Sondern um reiche Eltern, die steuerlich und unterhaltsmäßig „tricksen“ wollen.

Gruß

1 Like

???
Wer das versteht, möchte es mir bitte erklären.

Ich versteh’ nur Stuttgart21 - äh - Bahnhof…

Ich versteh auch kein Wort, könnte mir aber vorstellen dass es um folgendes geht:
Kindesunterhalt ist ja ggf stl nicht zu berücksichtigen. Jetzt könnte man ja auf die Idee kommen, dem Kind eine Wohnung zu stellen, und den Verlust stl geltend zu machen.

Ällabätsch, geht aber nicht, siehe barul´s Antwort.