Student zahlt was?

hallo ihr lieben experten,

nix neues, was ich hier wissen will, aber vielleicht hat ja jemand erbarmen u. die geduld, mir das zu beantworten:

student, 2 jobs, lohnsteuer 1 und 6, insg. 16,5 h /Woche (auch in den ferien), studentisch versichert:

bezahle ich rentenversicherung? wieviel? in beiden jobs?
bezahle ich arbeitslosenversicherung?
bekomme ich die lohnsteuer wieder? was muss ich dafür tun und wann?

vielen lieben dank, isa *seufz*

Hallo Isa,
Student bezahlt das gleiche wie jeder Arbeitnehmer. Du mußt Dein Verdienst zusammenzählen. Liegt er unter 630,- DM/Monat und die Arbeitszeit unter 15 Stunden/Woche, bezahlt der oder die Arbeitgeber 12% Rentenversicherung und 10% Arbeitslosenversicherung. Steuern entfallen.
Bekommst Du über 630,-DM mußt Du das ganze Programm bezahlen als da wären Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung und Lohnsteuer(hälfte Arbeitgeber, hälfte Arbeitnehmer. Abrechnen müssen das die Arbeitgeber.
Lohnsteuer bekommt man zurück, indem man einen Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich beim Finanzamt stellt.
Wieso hast Du eigentlich 2 verschiedene Steuerklassen???
Mit vielen Grüßen
Michael

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Weil 2 Arbeitgeber und die jeder eine Lohnsteuerkarte wollen :smile:
Und es gibt ja nur eine Karte mit 1. Danach ist alles 6.

Marco

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Hallo Isa,
Student bezahlt das gleiche wie jeder Arbeitnehmer. Du mußt
Dein Verdienst zusammenzählen. Liegt er unter 630,- DM/Monat
und die Arbeitszeit unter 15 Stunden/Woche, bezahlt der oder
die Arbeitgeber 12% Rentenversicherung und 10%
Arbeitslosenversicherung. Steuern entfallen.
Bekommst Du über 630,-DM mußt Du das ganze Programm bezahlen
als da wären Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung
Krankenversicherung und Lohnsteuer(hälfte Arbeitgeber, hälfte
Arbeitnehmer. Abrechnen müssen das die Arbeitgeber.
Lohnsteuer bekommt man zurück, indem man einen Antrag auf
Lohnsteuerjahresausgleich beim Finanzamt stellt.
Wieso hast Du eigentlich 2 verschiedene Steuerklassen???
Mit vielen Grüßen
Michael

hi michael

ich habe 2 steuerklassen, weil ich 2 jobs habe, einen auf 1 , einen auf 6.
und zusammen habe ich 16.5 stunden, verteilt auf beide jobs 8 und 8.5 stunden. muss ich denn wegen den abzügen beide jobs zusammenrechnen, oder gilt jeder für sich?

danke, isa

hi michael

ich habe 2 steuerklassen, weil ich 2 jobs habe, einen auf 1 ,
einen auf 6.
und zusammen habe ich 16.5 stunden, verteilt auf beide jobs 8
und 8.5 stunden. muss ich denn wegen den abzügen beide jobs
zusammenrechnen, oder gilt jeder für sich?

danke, isa

Hallo Isa,
meiner Meinung nach mußt Du nach dem neuen Gesetz zur Geringfügigen Beschaftigung alles zusammenrechnen.
Mehr wirst Du sicher auf dem Finanzamt erfahren, denn normalerweise mußt Du doch eine Freistellungsbescheinigung dort beantragt haben.
Kannst ja mal unverbindlich dort anrufen.
Das ich auch nicht alles weiß hast Du sicherlich an der Frage mit den Steuerklassen bemerkt, aber ich habe wieder dazugelernt
Viele Grüße
Michael

Hallo Isa,
entschuldige bitte, dass ich heute Mittag so kurz angebunden war, aber ich war gerade auf dem Weg zur Arbeit.
Inzwischen konnte ich mich näher Informieren und es ist so, dass beide Jobs zusammen gezählt werden.
Eine Broschüre des Bundesarbeitsministerium sagt dazu folgendes:

Mehrere Arbeitnehmer-Tätigkeiten werden bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge zusammengefasst. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um mehrere geringfügig entlohnte oder um weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen handelt.
Wenn ein Arbeitnehmer mehrere geringfügige Beschäftigungen ausübt und das Arbeitsentgelt insgesamt die 630-DM-Grenze überschreitet, unterliegt das gesamte Arbeitsentgelt der normalen Beitragspflicht. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen dann für jede geringfügige Beschäftigung die üblichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge sowie auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung je zur Hälfte tragen.

Diese Broschüre kannst Du Dir auch herunterladen. Sie trägt den Titel „630 Mark Gesetz“. Nach meiner Meinung ist dies die beste und umfassenste Informationsquelle für dieses Problem.
Die Adresse des Ministeriums lautet
www.bma.bund.de
Viele Grüße
Michael

vielen dank, gruß, isa (o.t.)

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