wer darf denn eigentlich als Makler für eine Wohnung auftreten? Also mal angenommen, man hat eine möblierte Wohnung in einer Stadt, in der man selber nicht wohnt und kann auch nicht immer kommen, um die Wohnung Interessenten zu zeigen oder eine Wohnungsübergabe zu machen.
Darf man sich kurzerhand über das Studentenwerk einen zuverlässigen Studenten/Studentin suchen, die das für einen übernimmt? Gegen Stundenlohn? Oder gibt es irgend etwas, das dagegen spricht?
das sind zwei Paar Schuhe von denen Du hier sprichst. Ein Makler ist jemand, der gegen Geld den Nachweis zum Abschluss von Verträgen erbringt. D.h. wenn Du jemand damit beauftragst die Wohnung zu vermitteln, wäre das eine Maklertätigkeit (mal so ganz grob geschrieben).
Wenn es nur darum geht anderweitig gefunden Interessenten die Wohnung zu zeigen, … ist das keine Maklertätigkeit, und braucht es auch keine entsprechenden gewerberechtlichen Voraussetzungen.
komisch, meine Antwort von gestern ist weg. … Jedenfalls liest sich das für mich so, dass der Student durchaus Leuten die Wohnung zeigen darf - so lange er den Vertrag nicht abschließt. (Und das muss er ja nicht. So ein Vertrag ist schön platt und passt in einen Brief.)
er darf sogar eine Rechnung stellen, nur eben nicht dafür, dass er einen Mieter vermittelt hat. Für das Zeigen der Wohnung und als Vertreter des Vermieters bzgl. Vertragsunterzeichnung, Schlüsselübergabe, … schon.