Hallo allerseits…
…ein etwas komplizierter Fall:
angenommen, ein Student wird durch eine studentische Jobvermittlung an einen privaten Auftraggeber vermittelt. Dieser handelt zunächst den vorher mit der Vermittlung vereinbarten Stundenlohn herunter und macht auch sonst keinen allzu zuverlässigen Eindruck (Vorstellungstermine platzen lassen ohne Absage, häufige Meinungsänderung über Arbeitszeit…). Da der Student in akutem Geldnotstand ist, akzeptiert er jedoch den Job, schlägt aber eine Vorauszahlung für einen Monat vor. Dies akzeptiert der Arbeitgeber. Als nach ein paar Tagen Arbeit der Arbeitgeber auf die Vorauszahlung angesprochen wird, sagt dieser zunächst, er habe kein Geld im Haus, läßt sich dann aber doch auf die Vorauszahlung ein, jedoch nun unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer auf der üblichen Abrechnung der Jobvermittlung unterschreibt, die Arbeit sei nciht am Monatsbeginn, sondern zur Monatsmitte begonnen worden und der Lohn sei für Mitte diesen bis Mitte kommenden Monats ausbezahlt (obwohl ihm bekannt ist, dass die Vermittlung nicht monatsübergreifend abrechnet und diese Arbeit somit nicht abgerechnet werden kann). Würde nicht eingewilligt, bekäme der Arbeitnehmer überhaupt kein Geld, auch nicht für die schon geleistete Arbeit. Wie könnte man sich hier nun im fiktiven Fall des Falles wehren, wenn die bezahlten Stunden abgearbeitet sind und der Arbeitgeber weitere Arbeitstage verlangt?
Gruß
Wega