Studenten einstellen- wie geht das?

Hallo!

Ich habe seit einiger Zeit eine kleine Firma und möchte demnächst Studenten einstellen.
Kann mir jemand sagen, was ich zu beachten habe, bzw. wo ich ich darüber Informationen bekomme?

Vielen Dank!

Harald

Hi Harald,

prinzipiell mußt Du sie anmelden (erfolgt bei einer Krankenkasse wie z.B. AOK, dort gibt’s auch Formulare), entweder als geringfügig Beschäftigte (630DM-Gesetz), als kurzfristig Beschäftigte (max. 50 Arbeitstage im Jahr) oder als normale Mitarbeiter auf Lohnsteuerkarte. Evtl. kommt noch eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft hinzu. Außerdem mußt Du für jeden Mitarbeiter ein extra Lohnkonto anlegen und verwalten.

Achtung: die Regelungen ändern sich ab und zu, so daß es schwierig ist, alle Änderungen genau zu kennen.

Da Du wahrscheinlich sowieso einen Steuerberater / Buchführungshelfer hast, würde ich dem die Story übergeben (kostet etwa 20 DM pro Anmeldung, 20 DM pro Abrechnung), da lohnt sich der Aufwand, es selber zu machen nie (ganz abgesehen vom Risiko als Illegaler dazustehen, weil man irgendeine Vorschrift nicht beachtet hat) !

Ausserdem kannst Du Dich ganz schön in die Nesseln setzen, wenn Du nicht irgendeine der vielen Bestimmungen beachtest, die Dein Steuerberater natürlich viel besser kennt als Du !

Trotzdem: Munter bleiben !

Grüsse

Sven

Hi Sven,

vielen Dank für Deine Mail. Bisher hat mein Kollege bei uns die Buchhaltung gemacht, dies wird sich aber, auch aufgrund Deiner Mail, ändern. Wir suchen nun einen Steuerberater. Weißt Du was die bei einer kleinen Firma so im Durchschnitt verlangen?

Gruß

harald

Hi Harald,

hängt vom Umfang ab (Wie viele Buchungen, wie gut sind Belege vorbereitet, wie viele Inhaber hat das Unternehmen usw.).

Kleines Beispiel am Rande:

Raumausstattung mit ca. 150.000 DM Umsatz p.a. und ca. 300 - 400 Umsatzbuchungen kostet bei vierteljährlicher Bearbeitung ca. 150 DM / Quartal zzgl. Jahresabschlußkosten (meine Schätzung: 500 -1.000 DM je nach Aufwand).

Mit der Durchführung der normalen Buchhaltung wird das Geld verdient, das Führen von Lohnkonten ist ein Service, der keinen Gewinn abwirft (Originalzitat einer mir bekannten Steuerberaterin).

Wichtig ist allerdings, daß Ihr nicht einfach alles in einem „Schuhkarton“ abgebt und irgendwann irgendeinen Jahresabschluß wieder mitnehmt, Ihr müsst Euch vielmehr erklären lassen, wie es um Euer Unternehmen aussieht und mit dem Steuerberater auch beraten, wie Ihr Eure BWA und Bilanz aufbaut (z.B. Unterkonten bei Umsätzen für verschieden Kunden od. Artikel, Unterkonten für Kostenzuordnung), damit Ihr die Daten gleich für Eure interne Kalkulation übernehmen könnt.

In welcher Branche seit Ihr eigentlich tätig ?

Bei weiteren Fragen mailt mir einfach !

Grüsse

Sven

Sven hat noch etwas übersehen bei seiner Antwort: Du braucht auch eine sog. Firmennummer. Diese bekommst Du von Arbeitsamt (bei mir ging es via FAX innerhalb von Minuten); dann - bei Studenten - käme ggf. das 630DM-Gesetz infrage. Hier empfehle ich die Anmeldung bei der AOK. Dort mußt Du übrigens auch eine Umlage für Schwagerschaft (auch bei Männern!) bezahlen (Pfennigbeträge!); ich empfehle zudem noch die sog. Lohnfortzahlungübernahme durch die AOK abzuschließen, denn dann mußt Du diese nicht selbst bezahlen (auch „Billig-Sklaven“ kosten Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall - das wissen nur die wenigsten!)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Klaus,

das mit der Firmennummer habe ich im Eifer des Gefechts doch glatt vergessen…

Wichtig bei der 630 DM - Anmeldung: lohnt nur, wenn der Mitarbeiter keine Steuer zahlen muß, sonst bleiben nämlich nur ca. 350 DM davon übrig (und dafür arbeitet heute keiner mehr !)

Die Sache mit der Erstattung von Lohnkosten im Krankheitsfall ist gestaffelt (60/70/80 % Erstattung, kostet dann ca. 1 - 2 % der Bruttolohnkosten) und ist für Betriebe bis 20 Mitarbeitern Pflicht (bis 30 Mitarbeitern optional möglich). Welchen Satz Du auswählst hängt davon ab, wie oft Deine Mitarbeiter krank sind…

Gruß

Sven

P.S.: Die Abrechnung der Lohnkosten muß bis zum 10. des Folgemonats bei der AOK eingehen, das Geld bis zum 15. des Folgemonats. Schon ein Tag (!) Verspätung kostet kurz mal 20 DM