Studenten KV hat Beitrag vergessen. Rechte?

Hallo zusammen,

ich bin nun seit 1 1/2 Jahren Student. Jetzt hat meine Krankenversicherung durch Hinweis von mir gemerkt, dass Sie mir seit dem Studium noch nie Beiträge berechnet hat. Der Beitrag monatlich beträgt so um die 50,- EUR. Vor ein paar Wochen kam nun der Mitgliedschaftsantrag, welchen ich noch gar nicht unterschrieben habe, incl. Rechnung für die letzten 1 1/2 Jahre. Das sind so 1000,- EUR. Darauf hin habe ich einfach gekündigt und eine anschließend per Post eine Kündigungsbestätigung erhalten. Ein paar Wochen später erhielt ich wieder ein Schreiben, dass ich doch die offenen Beträge in Höhe von 1000,- EUR in Monatsraten von 100,- EUR bezahlen soll. Derzeit bin ich aber nicht in der Lage diese zusätzliche Belastung zu tragen.

Ist es das eigentlich ok, dass die Versicherung die Beiträge für über 18 Monate nachträglich berechnet?

Vielen Dank und Gruß,
Silverstone.

Hallo,

geht es um die gesetzliche oder private KV?
Sind Deine Eltern gesetzlich oder privat versichert?
Wie alt bist Du?
Hast Du Wehr- oder Zivildienst geleistet?

Ciao
Kaj

Also,

es geht um die gesetzliche KV. Ich bin über 26 Jahre und kann somit nicht mehr familienversichert werden. Ich hatte auch zu Beginn meines Studiums keinen Anspruch auf Familienversicherung, da ich schon damals zu alt war.

Gruß.

Bei mir hatte es die KV auch verpennt. Allerdings handelte es sich da „nur“ um 5 Monate. Ich handelte damals Ratenzahlung aus, da es sich ja auch um einen Fehler der KV handelte.
Vielleicht hätte man aber, mit etwas Druck mehr rausholen können. Eigentlich ist es ja nicht einzusehen, dass man die Fehler der KV ausbügeln soll.

Ciao
Kaj

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

sofern es für Krankenversicherungen nicht Sonderregeln gelten, gilt hier die gewöhnliche Verjährungsfrist von zwei Jahren. Nun heißt es Zahlemann und Söhne, wobei Du versuchen solltest, Ratenzahlung auszuhandeln.

Da Du es aber vorgezogen hast, den Vertrag zu kündigen, als es ans Bezahlen ging, kann ich mir vorstellen, daß die KV es ihrerseits vorzieht, Dir den größtmöglichen Ärger zu bereiten.

Gruß,
Christian

Eigentlich ist es ja nicht einzusehen, dass man die
Fehler der KV ausbügeln soll.

Na ja, ich seh das ein bisschen anders. Zahlen musst du doch sowieso. Ob nun regelmäßig monatlich oder (wegen Fehler der KK) in einem Betrag. Außerdem: Jeder Mensch muss sich doch um seine Krankenversicherung Gedanken machen. Wie wärs, wenn man sich etwas früher an die KK gewandt hätte? Nicht immer die Schuld nur bei anderen suchen…

Viele Grüße
Flo

hi,

verjährungsfrist im sozialrecht sogar extra geregelt (wie auch im steuerrecht).

§ 45 SGB I (in Verbindung mit dem zutreffenden SGB V): 4 Jahre
weitere sozialversicherungsverjährungen mit 4 jahren (§ 25 SGB IV; § 113 SGB X).

ergo: die krankenkasse hätte auch noch ne weile warten können und nach ablauf des studiums eine quasie vier-jahres-rechnung präsentieren können.

im übrigen sollte es in jedem einzelnen interesse liegen, wirksam versichert zu sein. was hättest du eigentlich gemacht wenn es bei einer kostspieligen behandlung (sagen wir schwerer unfall im ausland bei dem dann noch krebs diagnostiziert wird) die krankenkasse feststellt, moment der ist ja gar nicht versichert… aber gott sei dank handelt es sich um eine „gesetzliche“ versicherung. bei einer privaten hättest du ganz schön in die röhre geguckt!

zahl es, das angebot von ratenzahlung solltest du schleunigst annehmen, machst du es nicht wirst du irgendwann besuch vom hauptzollamt bekommen (vollstreckungsbehörde der sozialversicherungen).

mfg vom

showbee