Hallo,
als ich - a long time ago in a galaxy far, far away - in der Lohnbuchhaltung tätig war, galt, daß immatrikulierte Studenten grundsätzlich nicht sozialversicherungspflichtig waren, solange das Studium noch die „Hauptbeschäftigung“ war.
Das scheint sich geändert zu haben - wer kann mich generell auf den aktuellen Stand bringen?
Wie sieht das speziell bei geringfügiger Beschäftigung aus - muss der Arbeitgeber hier - wie bei allen anderen - die 10 + 12 % SV-Beiträge abführen? Macht es ggf. einen Unterschied, ob der Student als solcher Pflichtversichert oder Familienversichert ist?
Danke für Eure Tipps.
Conrad
Hallo,
das ist auch grundsätzlich noch immer so - wenn die Studenteneigenschqaft gegenüber der Arbeitnehmereigenschaft überwiegt
tritt keine Sozialversicherungspflicht als Arbeitnehmer ein.
Den Status stellt aber die Krankenkasse fest.
Gruß
Czauderna
Den Status stellt aber die Krankenkasse fest.
Das würde heißen, das bei jeder Beschäftigungsaufnahme eines Studenten die Krankenkasse kontaktiert werden müsste, ob es sich um einen Studenten handelt.
In der Praxis läuft das aber nicht so. Der Arbeitgeber trägt halt die Beweislast, dass es sich um einen Studenten handelt (Vorlage von Immatrikulationsbescheinigungen, Stundenaufzeichnungen etc.).
Hallo,
vielleicht etwas unklar von mir ausgedrückt - die letzte Entscheidung darüber ob es sich bei einem beschäftigten Studenten um einen Studenten oder Arbeitnehmer handelt trifft die Kasse bzw. bei einer Revision der Rentenversicherungsträger.
Im Allgemeinen wissen die Personalabteilungen der Firmen die Studenten beschäftigen schon Bescheid - lediglich bei Grenzfällen,z.B. unbegrenzten Beschäftigungsverhältnissen oder mehr als 20 Stunden wöchentlich Arbeitszeit ist es schon ratsam die Kasse sofort einzuschalten.
Gruß
Czauderna