Jeder student, der kein Bafög bekommt, hat Recht auf Wohngeld, soweit keine großen Vermögen angehäuft sind.Nicht beim Wohngeldamt abwimmeln lassen.
Studenten mit Bafög bekommen ja dem Grunde nach einen Wohngeldzuschuß vom Bafög amt, daher dann keinen Anspruch mehr auf Wohngeld.
ImWohngeldgesetz heißt es . wer dem grunde nach Anspruch auf Wohngeldzuschuß hat, hat dann keinen Anspruch auf Wohngeld.
Widerspruch??
Hallo Hajo,
kann es sein, dass du dir widersprichst?
Auch einem Studenten, der keine Bafög erhält, steht „dem Grunde nach“ Wohngeldzuschuss zu; auch wenn er es, aus welchem Grund auch immer, nicht erhält.
Das würde, dem Gesetz nach bedeuten, dass einem Studenten kein Wohngeld zusteht.
Die gleiche Situation besteht ja auch bei Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt). Studenten erhalten grundsätzlich keine Sozialhilfe, da ihnen „dem Grunde nach“ Bafög zusteht.
Oder liege ich da falsch?
Gruß
HaWeThie