Studenten und Wohngeld

hallo,

gibt es eine möglichkeit für studenten wohngeld zu bekommen wenn man kein bafög bekommt und was braucht man dazu?

danke
robert

hallo robert,
generell soll es ,glaub ich, sogar gerade für die Studenten die kein Bafög bekommen das Wohngeld(300DM?) geben.Am besten gehst du mal zum Asta deiner Uni und erkundigst dich,die sind doch extra für dich da um dir zu helfen.

Wie ist das ganze gelagert, wenn man aber an der BA ist und knapp über den Verdienst rutscht, sodass man kein BaföG mehr bekommt. Und desweiteres habe ich eine Frage:
Ich habe vergessen, einen Nachweis beizufügen, welches Vermögen ich habe bzw. hatte ich es so gelesen, wenn es unter dem Mindestsatz von 6000 DM liegt, dass ich den Nachweis nicht geben muss.
Jetzt soll ich also von der Bank einen Nachweis bringen… kein Problem…
Wie sieht das aber eigentlich mit dem Bankgeheimnis aus? So wie ich es in der Schule gelernt habe, bestätigt die Bank doch jeden BEtrag, der bestätigt werden soll, wenn dieser Betrag an diesem Tag auf diesem Konto verfügbar war. Egal, ob darüber hinaus noch mehr drauf war. Richtig? Was ist jetzt aber mit den Studenten, die von Beruf Sohn/Tochter sind. Die könnten doch theoretisch auch beantragen und sagen sie hätten 2 DM auf dem Konto, bescheinigen sich das und reichen das ein. Ich finde das schon nicht ganz fair…

Oder wie will das Amt diese Leute erhaschen?

So long…

Marco

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danke erstmal.

es ist nur grundsätzlich so, daß ich eigentlich bafög-berechtigt wäre aber das durch einen studiegang- und studienortwechsel nicht mehr bekomme. ich werd aber auf jeden fall mal nachfragen. 300dm sind auch viel geld jeden monat!

hatte das selbe problem. nach wechsel der ausbildungsrichtung sieht das das bafög-amt als zweitausbildung an. ich musste erst einen antrag stellen, ob ich überhaupt einen bafögantrag stellen kann. die wohngeldstelle behauptete jedoch, es würde sich um eine erstausbildung handeln, und dafür gibts kein wohngeld. nach langem kampf habe ich sie nun überzeugt und bekomme wohngeld.

haLLO robert,
eigentlich ist es sogar so dass du sogar zwei oder dreimal den studiengang etc.wechseln darfst(davon bin ich nämlich immer ausgegangen)dies natürlich gut begründest und trotzdem bafög bekommst.

Gruss Nicole

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hallo robert,
generell soll es ,glaub ich, sogar gerade für die Studenten
die kein Bafög bekommen das Wohngeld(300DM?) geben.Am besten
gehst du mal zum Asta deiner Uni und erkundigst dich,die sind
doch extra für dich da um dir zu helfen.

Wie ist das ganze gelagert, wenn man aber an der BA ist und
knapp über den Verdienst rutscht, sodass man kein BaföG mehr
bekommt.

Dazu kann ich leider nichts sagen.
Und desweiteres habe ich eine Frage:

Ich habe vergessen, einen Nachweis beizufügen, welches
Vermögen ich habe bzw. hatte ich es so gelesen, wenn es unter
dem Mindestsatz von 6000 DM liegt, dass ich den Nachweis nicht
geben muss.
Jetzt soll ich also von der Bank einen Nachweis bringen…
kein Problem…
Wie sieht das aber eigentlich mit dem Bankgeheimnis aus? So
wie ich es in der Schule gelernt habe, bestätigt die Bank doch
jeden BEtrag, der bestätigt werden soll, wenn dieser Betrag an
diesem Tag auf diesem Konto verfügbar war. Egal, ob darüber
hinaus noch mehr drauf war.

JA du kannst also soviel Geld abheben ,damit du auf deinen Wunschbetrag kommst und der dann genau so bei der Bank ausgedruckt wird und beim Amt von dir eingereicht wird.Allerdings ist es so dass die vom Amt natürlich auch bei der BAnk nachfragen können ,tja und wenn du das GEld dann wieder eingezahlt hast,dann teilen sie natürlich den aktuellen Betrag mit!!DAs musst du also bedenken,obwohl es gibt doch auch noch andere BAnken die nicht auf den Antrag beim Bafäg-Amt angegeben wurden…:wink:

Richtig? Was ist jetzt aber mit

den Studenten, die von Beruf Sohn/Tochter sind. Die könnten
doch theoretisch auch beantragen und sagen sie hätten 2 DM auf
dem Konto, bescheinigen sich das und reichen das ein. Ich
finde das schon nicht ganz fair…

Wie meinst Du das?Ich mein man muss doch die Einkommensteuererklärung der Eltern mit abgegeben und dann noch die Verdienste der Geschwister die zu HAus wohnen usw.Da ist doch egal letzendlich wieviel der tatsächliche BAfög-empfänger auf seinem Konto hat…HAben die Eltern zuviel dann versorgen die ihre Kinder eben.

Oder wie will das Amt diese Leute erhaschen?

So long…

Marco

Gruss Nicole

Hi Marco,

das würde mich auch mal konkret interessieren. Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass Behörden so leicht zu täuschen sind. Einfach Kohle runter vom Konto…und dann die Bestätigung geben lassen…na, ob das so funktioniert? Ich weiß nicht. Die Möglichkeit ist doch bestimmt mit einkalkuliert.

Gruß

Dagmar

Hallo nicole,

da wir aber in zeiten des Elternunabhängigen BaföG leben, spielt das Einkommen der Eltern also auch nicht mehr unbedingt eine Rolle… und dann muss man auch keine Konten angeben.

Das mit der Auskunft ist auch so, dass die Bank den Kontostand dem Amt erst auf richterlichen Beschluss hin mitteilen darf… wo bliebe denn sonst das Bankgeheimnis. :wink: Diesen wiederum zu bekommen ist nicht schwer :wink: Dann müssen allerdings Kontobewegungen der letzten 4 Jahre nachgewiesen werden.
Quasi wie ein Geschäftsmann.

Aber ich habe schon erfahren, dass die Leute trotzdem möglicherweise erwischt werden, solange sie Dividenden oder Zinsen bekommen, denn es wird dem FA nicht nur mitgeteilt, ob die Freistellungsaufträge im gesamten die Höhe und jeder einzelne die Höhe nicht überschritten haben sondern genau wieviel von dem jeweiligen in Anspruch genommen wurde und FA-Schulamt darf die Daten austauschen… so sie es denn letztendlich auch machen…

Oder handelt es sich hier um eine Falsch-Info?

so long…

Marco…

Studenten und freiberuflich arbeiten
hallo alle,

nun mal eine erweiterung der frage. wenn ich student bin, bei einer firma freiberuflich tätig bin und kein bafög beziehe ist es doch wirklich egal was ich verdiene oder? ich meine es kann mir doch nie einer nachweisen was ich verdient habe bzw. wieviel ich gearbeitet habe. das einzige wäre doch eine überprüfung der steuererklärung oder?

gruß
robert