Studenten-WG und Untermiete

Hallo zusammen!

Am Stammtisch kommt man so ins quatschen.
Angenommen, eine WG aus zwei Studenten vermietet ein leeres Zimmer an eine andere Studentin. Die Vermieterin sei informiert und einverstanden.

Nun kündigt die fiktive Untermieterin mittels Aushang an der WG-internen Pinwand.
Sie hatte bein Einzug eine Kaution hinterlegt und rechnet sich jetzt aus, dass diese Kaution für die Mieten der kommenden Monate bis zum Auszug ausreicht.

Die Folge für die beiden anderen WG-Bewohner sei, dass die Bank (mangels Deckung des Kontos, auf das alle Bewohner ihren Anteil überweisen) die Miete nicht an die Vermieterin überweist.

Der Ärger der Vermieterin könnte taktisch und freundlich beigelegt werden, aber wie würde man mit der säumigen fiktiven Untermieterin umgehen?

Kann eine Kündigung per Pinwand o.k.sein?

Ohne Nebenkostenabrechnung ist noch nicht klar, ob die Kaution überhaupt ausreichend ist, um die reinen Mietkosten abzudecken.

Die Stammtischdiskussion hatte sich festgefahren - was sagen die Fachleute?

neugierige Grüsse
Ulli

Hallo Ulli

Nun kündigt die fiktive Untermieterin mittels Aushang an der WG-internen Pinwand.
Kann eine Kündigung per Pinwand o.k.sein?

M.E. könnte das in diesem besonderen Fall durchaus o.k. sein.
Die Kündigung bedarf der Schriftform (d.h. mit Original-Unterschrift des Kündigenden) > BGB § 568;
http://dejure.org/gesetze/BGB/568.html
der Einhalt der Kündigungsfrist berechnet sich regelmässig ab dem erfolgten Zugang beim Empfänger;
zugehen kann die Kündigung z.B. durch Einwurf in den Briefkasten, persönliche Übergabe oder Durchschieben unter Wohnungseingangstür.
Wenn die Pinwand quasi als interner Briefkasten fungiert, regelmässig gelesen wird und der „Neuzugang“ erkennbar war, dürfte da nichts dran auszusetzen sein - obwohl das natürlich nicht die feine Art ist.

Sie hatte bein Einzug eine Kaution hinterlegt und rechnet sich jetzt aus, dass diese Kaution für die Mieten der kommenden Monate bis zum Auszug ausreicht.
Die Folge für die beiden anderen WG-Bewohner sei, dass die Bank (mangels Deckung des Kontos, auf das alle Bewohner ihren Anteil überweisen) die Miete nicht an die Vermieterin überweist.

D.h. also: die Untermieterin hat die Mietzahlungen einfach eingestellt!?
Na, das ist natürlich nicht in Ordnung!
z.B. AG Dortmund
"Entgegen einer weit verbreiteten, rechtsirrigen Auffassung bei Mietern ist ein Abwohnen der Mietkaution in den letzten Monaten eines Mietvertrages nicht möglich. Dem Mieter steht zu diesem Zeitpunkt noch gar kein fälliger Gegenanspruch gegenüber dem Vermieter zu, mit dem er aufrechnen könnte."
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps…

Folge: Die Untermieterin befindet sich mit ihren Mietzahlungen in Verzug. Die (Unter)Vermieter haben einen fälligen, durchsetzbaren Zahlungsanspruch und könnten das gerichtliche Mahnverfahren oder Zahlungsklage einleiten. Die von ihm seinem Gläubiger verursachten zusätzlichen Kosten hat der „Schuldner in Verzug“ seinem Gläubiger zu ersetzen (Verzugsschaden). Ebenso ist er zur Zahlung von Verzugszinsen und Ersatz evtl. weitergehenden Schadens verpflichtet - z.B. wenn der (Haupt)Vermieter seinerseits den Rechtsweg eingeschlagen hätte.
Für die Untermieterin kann das leicht ein teuer Irrtum werden.
> siehe BGB § 286 ff

Rudi

Hallo Rudi!

Folge: Die Untermieterin befindet sich mit ihren Mietzahlungen
in Verzug. Die (Unter)Vermieter haben einen fälligen,
durchsetzbaren Zahlungsanspruch und könnten das gerichtliche
Mahnverfahren oder Zahlungsklage einleiten.

Besten Dank für diese Antwort. Wir werden beim nächsten Stammtisch diesen fiktiven Fall weiterdiskutieren!

Danke!
Ulli