Studenten - Zweitwohnung

Hallo, Hilfe, wer weiss Bescheid!

Ich blick mich nicht mehr raus!!!

Wenn ein Student zu Hause bei den Eltern wohnt, jetzt aber ein Zimmer in einem Studentenwohnheim Nähe der Hochschule beziehen möchte, muß er dann einen in diesem Ort steuerpflichtigen Zweitwohnsitz anmelden?
(der Hauptwohnsitz läuft ja auf Namen der Eltern! Der Student hat da nur ein „Kinderzimmer“)

Studentenbude als Hauptwohnsitz - da fiele mit Klausel der Haushaltszugehörigkeit ja dann das Kindergeld (öff.Dienst) wohl weg?

Wie meldet man sich (oder muß man sich überhaupt melden?)
ohne sich selbst dabei zu schaden?
Man kennt sich überhaupt nicht mehr aus!!!

Olympias

[MOD] Vollzitat gelöscht

Hallo,

das hängt zwar vom jeweiligen Landesmeldegesetz ab, aber das müsste letztlich überall gleich lauten und lediglich unterschiedliche Regeln enthalten, wo man sich bis wann bei wem zu melden hat.
Dann solltest Du nochmal prüfen, ob die Uni-Stadt auch tatsächlich eine Zweitwohnungssteuer für Studenten verlangt, die Zuhause nur bei ihren Eltern gemeldet sind.

Ansonsten hilft wohl nur die Abwägung, welches das kleinere Übel ist.

Gruß

Hallo,

ähnliche Frage und Antwort dazu gibt ein Stück weiter unten unter dem Titel 1. oder 2. Wohnsitz.

Gruss Sid

Hallo sid1,

Deine Ausführungen weiter unten sind gut und bestimmt richtig, aber wir sind ein bißchen irritiert, denn die Familienkasse hat uns eine sog. Haushaltsbescheinigung zum Ausfüllen und amtlich bestätigen lassen zugeschickt.
Auf Nachfrage behauptet die Sachbearbeitung, dass ein Hauptwohnsitz bei den Eltern eine Voraussetzung für Kindergeld sei.
Auf welcher Rechtsgrundlage konnten sie mir bisher nicht sagen. Ich habe das ganze EStG betreffend Kindergeld durchgelesen, konnte aber keinen entsprechenden Paragraphen finden.
Entweder verstößt man gegen das Meldegesetz um weiterhin Anspruch auf Kindergeld zu haben, oder man verzichtet auf Kindergeld um nicht gegen das Meldegesetz zu verstoßen. So stellt sich mir momentan die Sachlage dar.
Es scheint, dass heute jeder Bürger ein Jurastudium absolvieren sollte, um mit Behörden kommunizieren zu können und nicht unter die Räder zu kommen.:wink:

Lieben Gruß
Olympias

OT
Hi,

Jura und Medizin musst Du selbst studieren!

Gruß Volker

Hallo Volker,

jaaaa - Medizin auch! Zum Glück habe ich einen Beruf in dieser Sparte, so kann ich mich also ausschließlich um mein „Heimjurastudium“ kümmern. :smile:

Olympias

Hallo,

denn die Familienkasse
hat uns eine sog. Haushaltsbescheinigung zum Ausfüllen und
amtlich bestätigen lassen zugeschickt.
Auf Nachfrage behauptet die Sachbearbeitung, dass ein
Hauptwohnsitz bei den Eltern eine Voraussetzung für Kindergeld

Auf dieser Haushaltsbescheinigung wird nur bestätigt, dass Kind unter der gleichen Adresse wie Eltern gemeldet ist; nach dem Status der Wohnung (ob Haupt- oder Nebenwohnung) wird nicht gefragt. Also einfach vom Amt bestätigen lassen und gut is.

Es scheint, dass heute jeder Bürger ein Jurastudium
absolvieren sollte, um mit Behörden kommunizieren zu können
und nicht unter die Räder zu kommen.:wink:

2 x :smile:

Gruss Sid